Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZGU70+ZBU der Gesellschaft Württembergische. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% |
Paradontalbehandlungen | 100% |
Ab wann wird erstattet? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 70% 2) |
Erstattung für Implantate | 70% 2) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% | 4/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 100% | 5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 100% | 5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 5/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDer Bereich Zahnbehandlung wird bei dieser Zahnzusatzversicherung der Württembergische Versicherung durch den Tarifbaustein ZBU abgesichert. Dieser ersetzt generell 100 Prozent der aus Behandlungen, wie Zahnfüllungen oder Parodontalbehandlungen, entstandenen Aufwendungen. Bis auf Schleimhauttransplantationen sind alle Leistungspunkte abgesichert. Es gibt keine Wartezeit. Wodurch Versicherte dieser Württembergische Zahnversicherung direkt nach Vertragsbeginn Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlungsmaßnahmen geltend machen können. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% | 10/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% | 4/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% | 4/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 100% | 4/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 100% | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 4/4 |
ExperteninterpretationDiese Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet in vollem Umfang für die entstandenen Kosten aus dem Leistungsbereich Prophylaxe. Hierbei ist zu bemerken, dass im Gegensatz zu den üblichen Anwendungen vieler anderer Versicherer, auf eine summenmäßige Begrenzung der Jahresleistungen verzichtet wird und Versicherte dementsprechend nicht fürchten müssen von unerwarteten Kosten überrascht zu werden. Der umfangreiche Leistungskatalog im Bereich Prophylaxe sieht keine Einschränkungen vor. Er reicht von der professionellen Zahnreinigung (PZR) über die Kariesdiagnostik und die Erstellung eines Mundhygienestatus. Leistungen können direkt nach Versicherungsbeginn genutzt werden. Es gibt nämlich keine Wartezeit für Versicherte dieser Zahnversicherung. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 70-80% 1) | 4/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 70% 2) | 3/5 |
Erstattung für Implantate | 70% 2) | 3/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 70% 3) | 2/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 70-100% 2)3) | 2/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 70-100% 2)3) | 2/3 |
Erstattung für Inlays | 70% 2) | 3/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 70% (max. bis 5er Zahn) 4) | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 6/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) 80 Prozent ist der maximale Erstattungssatz inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Er kann in Einzelfällen auch geringer ausfallen und ist maßgeblich abhängig von den Leistungen der GKV. 2) Regulär 70 Prozent Erstattung. Der Erstattungssatz, gilt allerdings zuzüglich der Leistungen der GKV und fällt somit im Regelfall höher aus. 3) Wird diese Maßnahme im Rahmen einer Zahnbehandlung erbracht, erhöht sich der Erstattungssatz auf 100 Prozent. 4) Es wird lediglich bei medizinischer Notwendigkeit geleistet. | ||
ExperteninterpretationDiese Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet auch für Aufwendungen aus dem Bereich Zahnersatz. Alle, diese Behandlungsart betreffenden, Kosten werden von der Gesellschaft zu mindestens 70 Prozent übernommen. Zu beachten ist, dass zusammen mit einer eventuellen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung maximal 80 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages nicht überschritten werden dürfen. Dieses bedeutet, dass auch bei Regelversorgung (der wirtschaftlich günstigsten Versorgungsform) mindestens ein finanzieller Eigenbeitrag von 20 Prozent des Rechnungsbetrags von Versicherten dieser Zahnversicherung zu tragen ist. Leistungen können ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Dis bedeutet für Versicherte dieses Tarifs, dass direkt nach Versicherungsbeginn neu beginnende Zahnersatzbehandlungsmaßnahmen abgesichert sind. Damit zählt diese Württembergische Zahnzusatzversicherung zu den Tarifen mit guten Leistungen in diesem Bereich. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate? | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 4 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja, bis zu 4 herausnehmbare Prothesen, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 4000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja 1) | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | ||
1) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 70 Prozent erstattet. Mit Kassenzuschuss ist eine Erstattung von 80 Prozent möglich. | ||
ExperteninterpretationSehr gute generelle Leistungen bietet der Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung. Brücken, Kronen und Zahnfüllungen sind naturgemäß versichert. Bis zu vier herausnehmbare Prothesen und im Fall von Zahnlücken bis zu vier fehlende Zähne sind bei geänderter Leistungsstaffel versicherbar. Zahnbehandlungen durch private Zahnärzte sind im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung gedeckt. Auch Zahnbehandlungen die im Ausland erfolgten sind gedeckt, wobei hierbei Leistungen ohne Festzuschuss der Kasse mit 70 Prozent erstattet werden. Mit Kassenzuschuss ist eine Erstattung von 80 Prozent möglich. Wie bei den meisten neueren Zahnzusatzversicherungen ist auch im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor von 3,5 begrenzt. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt, wie viel Zahnärzte für ihre Leistungen verrechnen dürfen. Für anspruchsvolle Zahnbehandlungen mit längerer Zeitdauer kommt dabei ein höherer Hebesatz zum Tragen als bei Zahnbehandlungen ohne Komplikationen, für die beim Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3 als Richtwert gilt. Nachdem bereits der Hebesatz begrenzt ist, liegt dem Tarif ZGU70+ZBU kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis vor, dass relativ detailliert vorschreibt, welche Art von zahnmedizinischen Leistungen durch die Versicherung bis zu welcher Höhe gedeckt sind – was für die Versicherten in den meisten Fällen einen Vorteil darstellt. Um einen Antrag auf Versicherung zu stellen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen geklärt werden. Eine Antragstellung im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung ist auch dann möglich, wenn bereits Zahnbehandlungen geplant oder angeraten wurden. Diese geplanten bzw. angeratenen Behandlungen sind allerdings nicht durch die Versicherung gedeckt. Die Mindestvertragslaufzeit im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung beträgt zwei Versicherungsjahre. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationKeine Leistungen gibt es im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung im Bereich Kieferorthopädie, was mit “mangelhaft” bewertet werden könnte. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 100% 1) | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 100% 2) | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 100% 2) | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 100% 2) | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 100% 1) | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 70-80% 3) | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 100% 1) | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 100% 1) | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 100% 1) | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 70-80% 3) | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 70-80% 3) | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
1) Abgesichert im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und in tariflichem Umfang, jedoch nicht als Einzelmaßnahme. 2) Akupunktur und Hypnose zur Schmerzbehandlung oder Vollnarkose werden pro Kalenderjahr mit maximal 200 Euro erstattet, wenn diese im Zusammenhang mit einer ambulanten Zahnbehandlung steht. 3) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet. Mit einem Kassenzuschuss eine Erstattung von 100 Prozent möglich. | ||
ExperteninterpretationBefriedigende bis gute Extraleistungen unter Einhaltung strikter Grenzen bietet der Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung. Viele Extra-Leistungen sind in diesem Tarif nur gedeckt, wenn die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und nicht als Einzelmaßnahme stattfindet. Dies trifft etwa auf Laserbehandlungen ebenso zu wie auf Behandlungen mittels VECTOR-Technologie, bei der mithilfe von Ultraschall unter anderem Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden können. Auch Bakterienanalysen und DNA-Tests sowie die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens werden nur bei Behandlungen die im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte stattfinden erstattet. Die selbe Regelung gilt auch für den Einsatz von OP-Mikroskopen, die bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten als die üblicherweise bei Zahnärzten eingesetzten Lupenbrillen. Bei all den bis jetzt genannten Extra-Leistungen werden 100 Prozent der Kosten erstattet, vorausgesetzt es handelt sich nicht um zahnmedizinische Einzelmaßnahmen sondern um eine Behandlung entsprechend den Regelungen der GOZ. Die Einrichtung von Knirscher- und Aufbissschienen für den Schutz der Zahnhartsubstanz sowie von DROS-Schienen zur Korrektur eines gestörten Zusammenspiels der Zähne werden insgesamt mit 70 bis 80 Prozent erstattet – abhängig davon, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung zuschießt. 100 Prozent Versicherungsleistung – allerdings nur bis zu einer Grenze von 200 Euro pro Kalenderjahr – erhalten Versicherte im Tarif ZGU70+ZBU bei Vollnarkosen während einer Behandlung sowie für Hypnose und Akupunktur zur Schmerzlinderung. Keine Leistungen im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung gibt es hingegen für die digitale Volumentomographie bei der mittels Röntgenstrahlen ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird sowie für Brillen und Sehhilfen. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
70% - Erstattung für Kronen und Brücken
70% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100%
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit
Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?
2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?
3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?
4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate?