Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Gesellschaft Württembergische. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% |
Paradontalbehandlungen | 100% |
Ab wann wird erstattet? | Sofort, keine Wartezeit |
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kronen und Brücken | 70-75% 1) |
Erstattung für Implantate | 70-75% 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit Kieferorthopädie: nach 8 Monaten |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
|
|
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% | 4/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 100% | 5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 100% | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 5/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDer Tarifbaustein ZBE der Württembergische Zahnzusatzversicherung ZBE+BZGU20+ZE50, dient der Absicherung von Zahnbehandlungsmaßnahmen. Grundsätzlich werden, zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Der Erstattungsbetrag reduziert sich auf 50 Prozent, sofern die Behandlung im Ausland erfolgt und die GKV keine Leistung erbringt oder wenn die GKV-Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Dabei sind fast alle der von uns analysierten Behandlungsmaßnahmen dieses Leistungssegments abgesichert. Einzig Schleimhauttransplantationen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Neben Wurzelspitzenresektionen und Wurzellängenmessungen, sind somit Wurzel- und Parodontalbehadnlungen sowie die Versorgung von Zahnlöchern mit Kunststoff- oder Kompositfüllungen durch diese Tarifkombination versichert. Für alle Behandlungen gilt dabei keine Wartezeit, womit ohne das Einhalten von Sperrfristen die ersten Behandlungsmaßnahmen theoretisch direkt nach Versicherungsbeginn durchgeführt werden könnten. Soll auch der Leistungspunkt Schleimhauttransplantation abgesichert sein, kann auf Tarife anderer Versicherungsgesellschaften in unserem Tarifvergleich ausgewichen werden. Hier finden sich zahlreiche Tarife, die auch diese Behandlungsmaßnahme absichern. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
|
|
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) | 10/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) | 4/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) | 4/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) | 4/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 100% (max. 460 € in 2 Jahren) | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 4/4 |
ExperteninterpretationDie Aufwendungen aus prophylaktischen Maßnahmen werden von der Württembergische Zahnzusatzversicherung ZBE+BZGU20+ZE50 zu 100 Prozent ersetzt. Angeraten wird von Experten beispielsweise alle 6 Monate eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen zu lassen. Mit dieser Zahnzusatzversicherung der Württembergische kann dieser Turnus problemlos finanziert werden, da die Beschränkung des maximalen Erstattungsbetrages bei 460 Euro in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren liegt. Versicherte dieses Tarifes müssen also in der Regel bei PZR-Maßnahmen keinen finanziellen Eigenbeitrag leisten und sind somit komplett vor finanziellen Eigenbeiträgen geschützt. Neben der PZR, sind alle weiteren von uns analysierten Behandlungsmaßnahmen durch diese Tarifkombination abgesichert. Dazu gehören insbesondere die Erstellung eines Mundhygienestatus zur Keimbestimmung, die Fissurenversiegelung, die Durchführung einer Kariesrisikodiagnostik sowie die Fluoridierung der Zähne zur Kariesrisikoprophylaxe. Alle Behandlungsmaßnahmen des Leistungsbereichs Prophylaxe/Zahnreinigung, können direkt ohne die Einhaltung von Wartezeiten nach Versicherungsbeginn begonnen werden. So können Versicherte direkt alle Leistungen ohne Sperrfristen nutzen und mit der Versicherung abrechnen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
|
|
Erstattung der Regelversorgung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 70-75% 1) | 3.5/5 |
Erstattung für Implantate | 70-75% 1) | 3.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 70-75% 1) | 3/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 70-100% 1)2) | 2/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 70-75% 1) | 2/3 |
Erstattung für Inlays | 70-75% 1) | 3.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 50-75% (max. bis 5er bzw. 8er Zahn) 3) | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 6/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) Lässt die versicherte Person die Laborarbeiten, von mit der Würrtembergische Versicherung kooperierenden Dentallaboren durchführen, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für diese Zahnersatzmaßnahme um weitere 5 Prozentpunkte. 2) Wird diese Maßnahme im Rahmen einer Zahnbehandlung durchgeführt, erhöht sich der Erstattungssatz auf 100 Prozent. 3) Ohne medizinische Notwendigkeit, wird mit einem Erstattungssatz von 50 Prozent, bis zum 8er Zahn erstattet. Der Erstattungssatz erhöht sich um weitere 5 Prozent, wenn ein Kooperations-Labor der Württembergische Versicherung für die Anfertigung gewählt wird. Bei medizinsicher Notwendigkeit, erhöht sich der Erstattungssatz auf 75 Prozent und es wird bis zum 5er Zahn erstattet. | ||
ExperteninterpretationFür den Bereich Zahnersatz erstattet die Württembergische Zahnzusatzversicherung ZBE+BZGU20+ZE50 70 Prozent der entstandenen Kosten, inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei werden durch den Tarifbaustein ZE50 50 Prozent und durch den Baustein BZGU20 20 Prozent der Kosten übernommen. Dieser Erstattungssatz bezieht sich insbesondere auf höherwertige Versorgungsformen, die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehen. Das bedeutet, dass Versicherte damit rechnen müssen, einen gewissen Teil der Rechnung selbst zu tragen, wenn es um Versorgungsformen wie Implantate, Inlays oder hochwertige Kronen aus antiallergenen Materialien wie Keramik oder Edelmetall geht. Gerade bei den relativ preisintensiven Zahnersatzmaßnahmen können dies mitunter auch dreistellige Beträge sein. Wird sich hingegen für die reine Regelversorgung entschieden, sieht diese Tarifkombination eine komplette Übernahme der Kosten vor. Allerdings sollte dabei auch bewusst sein, dass es sich im Fall der Regelversorgung um die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform handelt, die ästhetische Gesichtspunkte nicht im Fokus hat. Wählen Versicherte dieser Tarifkombination eine hochwertigere Versorgung, wie bspw. Implantate und den dafür gegebenenfalls notwendigen Knochenaufbau, besteht die Möglichkeit den Erstattungssatz um weitere 5 Prozentpunkte, auf insgesamt 75 Prozent zu erhöhen. Dazu muss ein mit der Württembergische Krankenversicherung AG kooperierendes Zahnlabor für notwendige Laborarbeiten gewählt werden. Neben den zuvor genannten Behandlungsmaßnahmen, gehören auch funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen zum abgesicherten Maßnahmenkatalog, insofern sie im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme durchgeführt werden. Die Versorgung von ästhetisch deformierten Zähnen mit Veneers, sogenannten Keramikverblendschalen, ist wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, lediglich durch den Tarifbaustein ZE50 abgesichert. Daher gilt hier ein reduzierter Erstattungssatz von 50 bzw. 55 Prozent. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, erhöht sich der Erstattungssatz auf 70 bzw. 75 Prozent und es wird bis zum 5er Zahn erstattet. Für alle abgesicherten Behandlungsmaßnahmen gilt keine Wartezeit. Dies bedeutet für Versicherte, dass direkt nach Versicherungsbeginn die ersten Behandlungsmaßnahmen begonnen werden könnten. Allerdings sind selbstverständlich nur neu diagnostizierte Behandlungen abgesichert. Bereits zuvor festgestellte Erkrankungen sind nicht versichert. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja,1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate? | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 4 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja, bis zu 4 herausnehmbare Prothesen, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 2750 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Nein | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Altersgruppentarif, Beitrag steigt im Schnitt aller 10 Jahre (Höchstbeitrag ist 40,75 € für das Alter 61-100 Jahre) | |
ExperteninterpretationMit durchschnittlich guten allgemeinen Leistungen kann der Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung aufwarten. Wie bei fast allen Zahnzusatzversicherungen sind auch im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 bestehende Zahnfüllungen, Kronen und Brücken mitversichert. Zahnlücken bis zu vier fehlenden Zähnen sowie herausnehmbare Prothesen mit bis zu vier ersetzten Zähnen sind im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 ebenfalls versicherbar - allerdings wird bei einer Mitversicherung die Leistungsstaffel entsprechend abgeändert. In den ersten vier Versicherungsjahren besteht im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung eine allgemeine Leistungsbegrenzung von insgesamt 2750 Euro - was im Vergleich mit manchen anderen Zahnzusatzversicherungsprodukten der Württembergischen Versicherung eher knapp bemessen ist. Ausgenommen von dieser allgemeinen Leistungsbegrenzung sind unfallbedingte Zahnbehandlungen. So wie bei fast allen heute am Markt befindlichen Zahnzusatzversicherungen, ist auch im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung der Hebesatz gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte auf das 3,5fache begrenzt. Durch den Hebesatz wird ausgedrückt, wie aufwändig bzw. zeitintensiv oder fachlich anspruchsvoll eine Zahnbehandlung ist. Gemäß den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte können diese bei aufwändigen Zahnbehandlungen höhere Rechnungen stellen - wobei ein Hebesatz von 2,3 als Richtwert für weitgehend komplikationslose Zahnbehandlungen gilt. Während der Hebesatz begrenzt ist, existiert auch im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis in dem geregelt wäre, welche Zahnarztleistungen bis zu welcher Höchstgrenze erstattet werden. Durch ein Preis- und Leistungsverzeichnis erhöht sich häufig das Risiko, dass bestimmte Behandlungsmethoden nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Generell erstattet werden im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung auch Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung. Nicht gedeckt sind dagegen Zahnbehandlungen im Ausland. Damit Behandlungskosten erstattet werden, ist im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung ein Heil- und Kostenplan keine verpflichtende Voraussetzung. In einem Heil- und Kostenplan würde der behandelnde Zahnarzt - jeweils vor der Zahnbehandlung - eine überblicksmäßige Aufstellung zu den geplanten Behandlungsmethoden und den damit in Verbindung stehenden Kosten verfassen. Versichern lassen kann man sich im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung auch dann, wenn Zahnbehandlungen aktuell durchgeführt werden oder anderweitig geplant sind. Offene Zahnbehandlungen sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen. Beim Stellen eines Antrags auf Versicherung im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 müssen in jedem Fall einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Wird ein Versicherungsvertrag in diesem Tarif abgeschlossen, beträgt die Mindestversicherungsdauer - so wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen - zwei Versicherungsjahre. Die Versicherungsbeiträge entwickeln sich im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung entsprechend dem Modell eines Altersgruppentarifs. Das bedeutet, die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Altersgruppe, in der sich ein Versicherter gegenwärtig befindet. Im Schnitt wird im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 alle zehn Jahre die Altersgruppe gewechselt, wobei auch die Versicherungsbeiträge angepasst werden. Die Altersgruppe mit den höchsten Beiträgen ist im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung die Altersgruppe zwischen 61 und 100 Jahren. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 100% (begrenzt auf 2000 €, nur unfallbedingte Maßnahmen) | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 100% (begrenzt auf 2000 €) | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 100% (begrenzt auf 2000 €) | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Ja | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Mini-Brackets | Ja | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Ja | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Ja | |
Erstattung für farblose Bögen | Ja | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | nach 8 Monaten | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. | |
ExperteninterpretationMit guten bis sehr guten Leistungen im Bereich Kieferorthopädie kann der Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung aufwarten. Versichert sind in diesem Tarif Kinder in der Kieferindikationsgruppe 2 (leichte Zahnfehlstellungen), Kinder in den Kieferindikationsgruppen 3 - 5 (schwere Zahnfehlstellungen) sowie Erwachsene nach Unfällen, die kieferorthopädische Maßnahmen notwendig machen. Erstattet werden jeweils hundert Prozent der Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 2000 Euro. Der Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung zeichnet sich im Bereich der Kieferorthopädie unter anderem auch dadurch aus, dass hier alle wesentlichen kieferorthopädischen Verfahren (entsprechend den oben beschriebenen Bedingungen) versichert sind. Gedeckt sind damit beispielsweise die Invisalign-Therapie für “unsichtbare” Zahnspangen und die Lingualtechnik für innenliegende Zahnspangen. Erstattet wird zudem die Kieferorthopädische Funktionsanalyse, bei der der Funktionszustand des Gebisses genauestens unter die Lupe genommen wird. Ebenso gedeckt sind im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 Kunststoff- und Mini-Brackets, die Zahnspangen weniger auffällig machen. Und auch farblose Bögen sowie Retainer, welche die Position von korrigierten Zähnen festigen, sind im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 versichert. Erstattet wird direkt vom Rechnungsbetrag, erstmals nach einer Wartezeit von acht Monaten. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 100% 1) | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 100% 2) | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 50% 3) | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 50% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 50% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 50% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | ||
1) Die Anwendung eines Lasers, im Rahmen einer endotontischen und parodontologischen Behandlung nach den GOZ-Ziffern 2410,4080,4090,4110,4130 und 4133, ist bis maximal 80,00 Euro pro Behandlungstag erstattungsfähig. 2) Für den Einsatz eines Dentalmikroskops, im Rahmen einer chirurgischen, endotontischen und parodontologischen Behandlung nach den GOZ-Ziffern 2360, 2410, 2440, 3110 3120, 4090, 4100, 4130 und 4133, sind bis maximal 30,00 Euro pro Behandlungstag erstattungsfähig. 3) Lässt die versicherte Person die Laborarbeiten, von mit der Würrtembergische Versicherung kooperierenden Dentallaboren durchführen, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für diese Zahnersatzmaßnahme auf 55 Prozent. | ||
ExperteninterpretationDer Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung bietet Versicherten noch ausreichende Extra-Leistungen. So werden die Kosten für Laserbehandlungen bis zu einer täglichen Grenze von 80 Euro zu 100 Prozent erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Anwendung des Lasers im Rahmen einer endotontischen oder parodontologischen Behandlung stattfindet, die nach den GOZ-Ziffern 2410, 4080, 4090, 4110, 4130 oder 4133 erstattungsfähig ist. Ebenfalls zu 100 Prozent erstattet werden im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung Behandlungen mit einem Dental- bzw. OP-Mikroskop, das Zahnärzten eine höhere Auflösung bietet als die sonst üblichen Lupenbrillen. Erstattet wird bis zu einer Maximalgrenze von 30 Euro pro Behandlungstag unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um eine chirurgische, endotontische oder parodontologische Behandlung nach den GOZ-Ziffern 2360, 2410, 2440, 3110 3120, 4090, 4100, 4130 oder 4133 handelt. Zu jeweils 50 Prozent sind im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung die digitale Volumentomographie und die CEREC-Behandlung versichert. Bei der digitalen Volumentomographie wird mit Hilfe von Röntgenstrahlen ein möglichst exaktes Abbild eines Gebisses erstellt um die Gestaltung von Zahnimplantaten oder Operationen besser planen zu können. Bei der CEREC-Behandlung wird Zahnersatz direkt während der Zahnbehandlung - mit Hilfe von Digitaltechnik - im Labor hergestellt und eingesetzt. Wenn dies in einem Vertragslabor der Württembergischen Versicherung geschieht, werden in diesem Fall sogar 55 Prozent (anstatt 50 Prozent) rückerstattet. Keine Versicherungsleistungen gibt es im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung unter anderem für Bakterienanalysen und DNA-Tests sowie für die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT), mit der das Keimaufkommen im Zahnbereich verringert werden kann. Nicht erstattet wird auch der Einsatz der VECTOR-Technologie. Diese ist ein Ultraschallverfahren, mit dem sich beispielsweise Ablagerungen an der Oberflächen der Zahnwurzeln beseitigen lassen. Keine Erstattung gibt es im Tarif ZBE+BZGU20+ZE50 der Württembergischen Versicherung zudem für Vollnarkosen während der Zahnbehandlung sowie für Hypnose und Akupunktur zur Schmerzlinderung. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
70-75% - Erstattung für Kronen und Brücken
70-75% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 460 € in 2 Jahren)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?
2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?
3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?
4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate?