Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne
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Zum Thema
Die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen (Zahnlücke)
Die Anzahl der fehlenden Zähne ist bei der Auswahl der perfekten Zahnzusatzversicherung für Ihren Bedarf sehr wichtig.
Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Großteil der Zahnzusatzversicherungen zwar mit fehlenden Zähnen abgeschlossen werden kann, viele Tarife jedoch vertraglich ausschließen, die Behandlungskosten für die bei Abschluss bereits vorhandenen Zahnlücken zu übernehmen. Dies ist zum Beispiel bei allen Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen der Fall.
Bei vielen Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen können fehlende Zähne zwar bei den Gesundheitsfragen mit angegeben werden und sie wären daher mitversichert, deren Behandlung darf jedoch nicht bereits durch einen Zahnarzt angeraten sein.
Eine kleine Anzahl an Tarifen bietet eine Ausnahme: Diese erstatten auch dann noch, wenn eine Behandlung für einen fehlenden oder zu ziehenden Zahn bereits angeraten ist. Teilweise sogar, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.
Zahnzusatzversicherungen, die fehlende Zähne mitversichern, nehmen in den allermeisten Fällen einen Zuschlag dafür, dass die fehlenden Zähne mitversichert werden können.
Nur mit perfektem Gebiss (alle Zähne vorhanden oder ersetzt) sollten Sie wirklich jede Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- bei welchem Zahnzustand welche Zahnzusatzversicherung zu empfehlen ist
- bei wie vielen fehlenden Zähnen Sie welchen Tarif abschließen können
- ab wie viel fehlenden Zähnen und bei welchem Zahnzustand Sie besser auf einen Tarif ohne Gesundheitsfragen zurückgreifen sollten
Inhaltsverzeichnis
Top 3 Tarife
Die 3 besten Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne
Verstehen
Was gilt als fehlender Zahn?
Fehlender Zahn erklärt
Nicht jeder fehlende Zahn muss auch als solcher bei den Gesundheitsfragen angegeben werden
Zähne gelten in der Definition der allermeisten Zahnzusatzversicherungen aus unserem Vergleich nur dann als fehlend, wenn das Schließen der Zahnlücke voraussichtlich medizinisch veranlasst ist.
Folgendes gilt nicht als vorhandene Zahnlücke (fehlender Zahn):
- Fehlende Weisheitszähne
Weisheitszähne werden nicht ersetzt, wenn diese gar nicht erst gewachsen sind oder bereits gezogen wurden.
- Fehlende Milchzähne, wenn bleibende Zähne angelegt sind
Wenn Milchzähne ausfallen, müssen diese in der Regel nicht durch Zahnersatz ersetzt werden. Der natürliche und bleibende Zahn wächst nach.
- Vollständiger Lückenschluss
Ein vollständiger Lückenschluss liegt vor, wenn ein eigentlich fehlender Zahn nicht ersetzt werden muss, weil die zwei benachbarten Zähne die Lücke komplett gefüllt haben, indem Sie sich zusammengeschoben haben.
Dies gilt als vorhandene Zahnlücke (fehlender Zahn):
- Alle Zahnlücken, die durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese geschlossen werden können (außer siehe oben).
Am Beispiel einer Implantatbehandlung für einen fehlenden Zahn für eine 35-jährige, versicherte Person
- Abschluss der Versicherung UKV ZahnPrivat Premium zum 01.12.
- Bereits im Januar des Folgejahres können Sie zum Zahnarzt gehen. Sie erhalten im ersten Jahr nach Abschluss bereits bis zu 2.700 €.
- Die gesetzliche Krankenkasse erstattet für die Implantatbehandlung durch den Festkostenzuschuss für eine Brücke (im Seitenzahnbereich 460 € ohne Bonusheft).
Beispielkosten für eine hochwertige Implantatbehandlung für eine Zahnlücke
Gesamtkosten der Behandlung: 2.200 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 460 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1.740 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 220 € |
Beitrag für die Zahnzusatzversicherung | 425,40 € |
Sie sparen | 1.094,60 € |
Auf Basis des Tarifs UKV ZahnPRIVAT Premium: Beitrag 26,85 €/Monat (mit 35 Jahren) + Aufpreis von 8,60 € pro Zahn = 35,45 € Monatsbeitrag.
Verstehen
Beitragszuschlag und Co. für fehlende Zähne: Damit müssen Sie rechnen
Beitragszuschlag und Co. erklärt
Bei den allermeisten Tarifen verändert sich bei fehlenden Zähnen entweder der Beitrag oder die Summenbegrenzung
Bei allen Tarifen, bei denen Sie fehlende Zähne mitversichern können, müssen Sie mit einer der folgenden Anpassungen rechnen:
- Veränderte Summenbegrenzung
Die maximale Erstattung wird entweder in der Höhe oder der Dauer angepasst. Erstattet der Tarif vorher z. B. 2.000 € in 2 Jahren, erstattet er dann nur noch 500 €.
- Beitragsanpassung in Form von Zuschlägen
Bei Abschluss des Vertrags wird eine Beitragsanpassung in Form eines Zuschlags vereinbart. Diese erfolgt meist je Zahn. Typisch sind Beträge um die 5 €.
- Keine Anpassung
Einige Tarife sehen vor, dass Sie einen Zahn kostenlos mitversichern können. Für diesen einen fehlenden Zahn gibt es dann weder Beitrags- noch Summenanpassungen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne?
Welche Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen abgeschlossen werden sollte hängt von drei Faktoren ab:
- Der Anzahl fehlender Zähne ab
- Sollen die fehlenden Zähne mitversichert werden
- Ist eine Behandlung der bereits fehlenden Zähne angeraten
Beantworten Sie drei Fragen zu Ihrem Zahnzustand um die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden zähnen angezeigt zu bekommen: