Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne
Die beste Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen finden

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Zum Thema
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen 2024

Zahnzusatzversicherungen bieten sehr unterschiedliche Konditionen für den Ersatz von bei Abschluss bereits fehlenden oder noch zu ziehenden Zähnen.

Bei vielen Tarifen sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen erfordert daher besondere Aufmerksamkeit.

Eine sorgfältig ausgewählte Zahnzusatzversicherung, die Leistungen für bereits fehlende Zähne umfasst, erstattet Ihnen die Kosten für z. B. eine Implantatbehandlung bereits kurz nach Vertragsabschluss.

Einige Zahnzusatzversicherungen erstatten auch dann noch, wenn eine Behandlung bereits angeraten ist oder sogar bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt.

Ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Personen mit bereits fehlenden Zähnen hat zum Beispiel der Tarif SDK – Zahn 70. Der Tarif Zahn 70 erstattet 70 % der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen.

Bereits nach 2 Monaten (im zweiten Kalenderjahr, bei Abschluss im Dezember) erstattet dieser Tarif bis zu 1.500 Euro z.B. für eine Implantatbehandlung. Der monatliche Beitrag als 30-jährige versicherte Person beträgt nur 9,18 €.

Beachten Sie, dass viele Zahnzusatzversicherungen für die Mitversicherung fehlender Zähne einen Aufpreis verlangen. Bei einigen Tarifen ist ein fehlender Zahn ohne zusätzliche Kosten mitversichert.

Um die für Sie passende Zahnzusatzversicherung zu finden, empfehlen wir, Ihren individuellen Zahnzustand in unserem Vergleichsportal anzugeben. Über den Button “Jetzt vergleichen” werden Sie gebeten, Ihren Zahnzustand anzugeben. Wir zeigen Ihnen dann nur passende Tarife.

In diesem Artikel finden Sie:

  • Testsieger-Tarife bei fehlenden Zähnen: Alle Tarife, die bei fehlenden Zähnen erstatten
  • Umfangreichste Tarifübersicht: Wir tun unser Bestes, dass auch wirklich alle Tarife (auch für fehlende Zähne!) auf unserem Portal für Sie bereitstehen
  • Moderner Vergleichsrechner: Mit nur wenigen Fragen finden Sie eine Auswahl der besten Tarife für Ihren Zahnzustand und Ihr Alter
  • Informationen: Bei welchem Zahnzustand welche Zahnzusatzversicherung zu empfehlen ist
  • Kostenlose und fachkundige Expertenberatung: Wir beraten Sie, welcher Tarif zu Ihrem Zahnzustand passt. Ausführlich und kostenlos per Telefon oder E-Mail
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Tabellen
Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne

Tarife, die die auch bei bereits angeratener Behandlung für fehlende Zähne erstatten

Folgenden Tarife erstatten auch dann für bereits fehlende Zähne, wenn eine Behandlung bereits angeraten ist. Insbesondere die Tarife der SDK und der UKV sind besonders spannend.

Alle Tarife in der Übersicht:

GesellschaftFehlende ZähneAngeratene BehandlungHeil- und KostenplanBegrenzung
ERGO - Zahn-Ersatz-SofortunbegrenztJaJanur 2 x Festkostenzuschuss der GKVkein Zuschlag, aber hoher Grundbetrag
UKV / VKB - alle Tarifebis 3JaJa50 - 90 %, max. 2.700 € in 2 Kalenderjahren5,40 - 8,60 € je fehlendem Zahn
SDK - alle Tarifebis 3JaJa70 - 100 % max. 2.000 € in 2 Jahren20 % je fehlendem Zahn
Da Direkt - Akut-SoforthilfeunbegrenztJaJa75 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)29,90 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar
Die Bayerische - ZAHN SofortunbegrenztJaJa80 - 100 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)29,90 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch
Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif)unbegrenztJaJaBis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr)29,90 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar

Tarif, die fehlende Zähne versichern

GesellschaftFehlende Zähne mitversichertAngeratene BehandlungZuschlag
Astramax. 1Nein1 Zahn kostenlos
Gothaermax. 1Nein1 Zahn kostenlos
ottonovamax. 1Nein6,00 € Zuschlag je Zahn
Münchener Vereinmax. 1Nein1 Zahn kostenlos
Janitosmax. 1Nein1 Zahn kostenlos
Barmeniamax. 3NeinGeringere maximale Erstattung ab dem 2. fehlenden Zahn
Die Bayerischemax. 3NeinPlus 40 % je Zahn
Württembergischemax. 3NeinPlus 25 % pro Zahn
Halleschemax. 3NeinGeringere maximale Erstattung ab dem 1. fehlendem Zahn
Allianzmax. 3NeinPlus 20 % je Zahn
HanseMerkurmax. 3Nein6,00 € Zuschlag je Zahn
DKVmax. 3Nein6,00 € Zuschlag je Zahn
Advigonmax. 3Nein2,50 € Zuschlag je Zahn
ARAGmax. 3NeinPlus 20 % je Zahn
Signal Idunamax. 3Nein5,00 € Zuschlag je Zahn
AXAmax. 3NeinGeringere maximale Erstattung ab dem 1. fehlendem Zahn
Concordiamax. 4Nein6,00 € Zuschlag je Zahn
Continentalemax. 4NeinGeringere maximale Erstattung ab dem 2. fehlenden Zahn

Tarif, die mehr als 4 fehlende Zähne versichern

Haben Sie mehr als 4 fehlende Zähne, kommen nur noch die folgenden Tarife infrage:

  • ERGO - Zahn-Ersatz-Sofort,
  • da direkt - Akut-Soforthilfe,
  • Die Bayerische - ZAHN sofort
  • sowie Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif)

Vorteil ist, dass bei allen diesen Tarifen auch bereits angeratenen, geplanten oder gar begonnenen Behandlungen mitversichert sind. Die Begrenzungen der maximalen Erstattung sind jedoch bei allen vier Tarifen sehr hoch.

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die für bereits fehlende Zähne erstattet?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich nur dann, wenn Sie planen hochwertige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bei einem fehlenden Zahn ist die beste und teuerste Leistung ein Implantat. Planen Sie hingegen immer die günstige Regelversorgung in Anspruch zu nehmen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung meist nicht.

Drei Beispiele, wann eine Zahnzusatzversicherung mit Erstattung für bereits fehlende Zähne (trotz angeratener Behandlung) sinnvoll ist:

Erstes Beispiel:

Ihnen hat Ihr Zahnarzt angeraten, zwei fehlende Zähne mit einem Implantat zu versorgen. Dann erstattet Ihnen der Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium, volle 5.400,00 € (siehe Rechenbeispiel) bereits nach 13 Monaten, bei einem Beitrag von insgesamt 1.078,00 € (43,12 € x 25 Monate) über die gesamte Laufzeit (als 30-jährige versicherte Person).

In diesem Fall erstattet Ihnen die UKV bis 5.400 € bei nur 1.078,00 € gezahltem Beitrag.

Zweites Beispiel:

Ihnen ist gestern ein Zahn ausgefallen. Sie waren noch nicht beim Zahnarzt und Ihnen wurde keine Behandlung angeraten. Dann erstattet Ihnen der Tarif astra - ZahnMega 90 bis zu 2.500,00 € bereits nach 13 Monaten, bei einem Beitrag von insgesamt 357,84 € (14,91 € *24 Monate Beitrag)

In diesem Fall erstattet Ihnen die astra bis 2.500,00 € bei nur 357,84 € gezahltem Beitrag.

Drittes Beispiel:

Wenn Ihnen ein Zahnarzt empfiehlt, einen Zahn ziehen zu lassen um anschließend ein Implantat einzusetzen, könnte der Tarif "SDK – Zahn 70" eine gute Option sein. Bei diesem Tarif können Sie, wenn Sie zum Beispiel am 1. Dezember Ihre Versicherung beginnen, schon nach 13 Monaten bis zu 2.100 Euro erstattet bekommen.

Dies geschieht bei einer monatlichen Zahlung von 9,18 Euro über einen Zeitraum von 25 Monaten, was eine Gesamtsumme von 229,50 Euro ergibt, wenn Sie 30 Jahre alt sind. In diesem Fall zahlen Sie insgesamt 229,50 Euro und könnten bis zu 2.100 Euro erstattet bekommen.

In diesem Fall erstattet Ihnen die SDK bis 2.100 € bei nur 229,50 € gezahltem Beitrag.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass sich eine Zahnzusatzversicherung, die für bereits fehlende Zähne erstattet, durchaus lohnen kann.

Testsieger
Das sind unsere Zahnzusatzversicherung-trotz-fehlender-Zähne-Testsieger

Die Preis-Leistungssieger für einen bereits fehlenden Zahn (auch bei angeratener Behandlung)

Wenn Sie jung sind und ein oder zwei Zähne fehlen, können die Tarife der SDK besonders attraktiv sein. Dies liegt daran, dass bei der SDK der Aufpreis für fehlende Zähne prozentual zum Grundbetrag hinzugerechnet wird. Konkret bedeutet das: Für jeden fehlenden Zahn wird der Grundbetrag um 20% erhöht.

SDK - Zahn 70 (ZP7)

  • 70 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 100 € für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 700 €; 1.-2. KJ: 1.400 €; 1.-3. KJ: 2.100 €; 1.-4. KJ: 2.800 €, danach unbegrenzt

Preis: 9,18 € inkl. 1,53 € Zuschlag für einen fehlenden Zahn (als 30-jährige versicherte Person).

SDK - Zahn 90 (ZP9)

  • 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 150 € für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 900 €; 1.-2. KJ: 1.800 €; 1.-3. KJ: 2.700 €; 1.-4. KJ: 3.600 €, danach unbegrenzt

Preis: 14,89 € inkl. 2,48 € Zuschlag für einen fehlenden Zahn (als 30-jährige versicherte Person).

Die Leistungssieger für einen bereits fehlenden Zahn (auch bei angeratener Behandlung)

Wenn Sie nach Zahnzusatzversicherungen mit der höchstmöglichen Erstattung suchen, könnten bestimmte Tarife von SDK und UKV/VKB interessant für Sie sein.

Ein nützlicher Tipp ist es, Ihren Versicherungsvertrag im Dezember zu beginnen. Dadurch fallen Sie schon im Januar des folgenden Jahres in das zweite Kalenderjahr der Erstattungsgrenze, was hohe finanzielle Vorteile bringen kann.

SDK - Zahn 100 (ZP1)

  • 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 200 € für professionelle Zahnreinigung
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 1.000 €; 1.-2. KJ: 2.000 €; 1.-3. KJ: 3.000 €; 1.-4. KJ: 4.000 €, danach unbegrenzt

Preis: 17,48 € inkl. 2,91 € Zuschlag für einen fehlenden Zahn (als 30-jährige versicherte Person).

UKV bzw. VKB - ZahnPRIVAT - Premium

  • 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • 90 % von max. 120 € Rechnungsbetrag für professionelle Zahnreinigung
  • Zudem sind auch bereits geplante Füllungen an kariösen Zähnen versichert
  • Summenbegrenzung (max. Erstattung): 1. Kalenderjahr: 900 €; 1.-2. KJ: 2.700 €; 1.-3. KJ: 5.400 €; 1.-4. KJ: 8.100 €, danach unbegrenzt

Preis: 34,52 € inkl. 8,60 € Zuschlag für einen fehlenden oder zu ziehenden Zahn (als 30-jährige versicherte Person).

Mit nur 2 Fragen schneller zum passenden Tarif
Beantworten Sie folgende Fragen, um alle passenden Tarife im Vergleich anzuzeigen:

Um Ihnen passende Tarife basierend auf Ihrem spezifischen Zahnzustand anzeigen zu können, bitten wir Sie, über den folgenden Button zwei Fragen zu Ihrem Zahnzustand zu beantworten. Wir zeigen Ihnen dann automatisch die passenden Tarife und Preise an.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

1. Haben Sie Zähne, die fehlen und noch nicht ersetzt wurden?

Falls ja, antworten Sie bitte mit "Ja" und teilen Sie uns die Anzahl der fehlenden Zähne mit. Wir zeigen Ihnen dann Tarife, die auch bei fehlenden Zähnen gültig sind. Bitte geben Sie zudem an, ob diese fehlenden Zähne mitversichert werden sollen.

2. Haben Sie eine Zahnbehandlung begonnen, wurde Ihnen eine empfohlen oder ist eine geplant?

Wenn ja, wählen Sie "Ja". So können wir Ihnen Tarife zeigen, die auch in solchen Fällen gelten. Bitte geben Sie außerdem an, ob diese geplante oder empfohlene Behandlung mitversichert werden soll.

Zusammengefasst: Klicken Sie auf „Fragen beantworten“ und geben Sie Auskunft über Ihren Zahnzustand, wie etwa fehlende Zähne oder geplante Behandlungen. Anschließend werden Ihnen Tarife angezeigt, die auch in solchen speziellen Fällen greifen und sofortige Leistungen bieten.

Zusammenfassung
Worauf noch achten bei der Wahl einer guten Zahnzusatzversicherung?

Ihr aktueller Zahnzustand:

Wie oben im Artikel beschrieben variiert das Angebot für Zahnzusatzversicherungen stark, besonders im Umgang mit bereits vorhandenen Zahnproblemen wie fehlenden Zähnen. Manche Versicherer verweigern unter solchen Umständen den Abschluss einer Versicherung oder schließen bestimmte Vorerkrankungen generell aus, während andere auch in solchen Fällen Leistungen erbringen.

  • Fehlen Ihnen Zähne? Wählen Sie aus den Tarifen, die trotzdem erstatten.
  • Leiden Sie unter Parodontitis? Es gibt Tarife, die in diesem Fall keine Leistungen erbringen.

Leistungsumfang des Tarifs:

Eine erstklassige Zahnzusatzversicherung deckt 80 bis 100 % der Kosten ab (inklusive der Zuschüsse Ihrer Krankenkasse) und übernimmt auch die Kosten für qualitativ hochwertige Zusatzleistungen wie Implantate, Keramikbrücken und professionelle Zahnreinigung.

Achten Sie darüber hinaus auf folgende Merkmale:

  • Deckung für anspruchsvolle Behandlungsmethoden wie Implantate und Operationsmikroskope.
  • Optional: Leistungen wie Bleaching oder spezielle Behandlungen für Angstpatienten abgedeckt.
  • Deckung für anspruchsvolle Behandlungsmethoden wie Implantate und Operationsmikroskope.
  • Optionale Leistungen: Bleaching, Brillen bzw. Sehhilfen oder spezielle Behandlungen für Angstpatienten.

Das Kleingedruckte lesen:

Die angebotenen Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sind oft durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt, insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss und abhängig von Ihrem initialen Zahnzustand.

Beachten Sie folgende typische Einschränkungen, die für die Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung relevant sein könnten:

  • Wartezeiten: Viele Tarife beinhalten eine Wartezeit, bevor Leistungen aus den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie beansprucht werden können.
  • Summenbegrenzung: In den ersten Vertragsjahren limitieren fast alle Tarife ihre Leistungen auf eine maximale Jahressumme.
  • Freie Zahnarztwahl
  • Beitragsentwicklung: Prüfen Sie, wie sich Ihr Beitrag im Laufe der Zeit verändern kann.

Erstattungsbeispiele
Das erstatten gute Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne

Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: 2 x Implantat

  • Im Durchschnitt kostet ein Implantat aus Keramik im Seitenzahnbereich zwischen 2.300 und 3.500 Euro
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65–75 % der Kosten der Regelversorgung (z. B. Brücke)
  • Die Zahnzusatzversicherung übernimmt bspw. 90 % des Restbetrages nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Hochwertiges Implantat aus Keramik

Gesamtkosten: 6.000 €

Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers.720 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung5.280 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung528 €
Gezahlter Beitrag (25 x 43,12)1.078 €
Sie sparen3.674 €

Berechnung auf Basis des Tarifs UKV ZahnPRIVAT Premium

Hochwertige Leistungen
Kostenbeispiel: 1 x Implantat

  • Im Durchschnitt kostet ein Implantat aus Keramik im Seitenzahnbereich zwischen 2.300 und 3.500 Euro
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65–75 % der Kosten der Regelversorgung (z. B. Brücke)
  • Die Zahnzusatzversicherung übernimmt bspw. 90 % des Restbetrages nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Hochwertiges Implantat aus Keramik

Gesamtkosten: 3.000 €

Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers.360 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung2.640 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung264 €
Gezahlter Beitrag (25 x 43,12)560,65 €
Sie sparen2.079,35 €

Berechnung auf Basis des Tarifs UKV ZahnPRIVAT Premium

FAQ
Häufig gestellte Fragen

Was ist generell bei einer Zahnzusatzversicherung wichtig?

Eine gute Zahnzusatzversicherung zeichnet sich aus unserer Sicht durch folgende Eigenschaften aus:

  • Hohe Kostenerstattung: Die Zahnzusatzversicherung sollte mindestens 80 % der Kosten für Zahnersatz- und Zahnbehandlungsmaßnahmen erstatten. Darüber hinaus ist eine Erstattung von 100 € für professionelle Zahnreinigung sinnvoll.
  • Keine oder kurze Wartezeit: Idealerweise sollte die Versicherung sofort nach Vertragsbeginn Leistungen erbringen oder zumindest nur eine sehr kurze Wartezeit haben.
  • Geringe Summenbegrenzung: Der Tarif sollte im 2. Versicherungsjahr mindestens 2.000 € und ab dem 5. Jahr in unbegrenzter Höhe erstatten. Ein Tarif mit Leistungsverzeichnis empfehlen wir nicht.
  • Faire Preisgestaltung: Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen. Wir achten darauf, dass die monatlichen Kosten im Verhältnis zu den Leistungen der Versicherung angemessen sind und zeichnen daher auch den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Bei Kindern sollte der Fokus eher auf der kieferorthopädischen Versorgung liegen.


Was muss als fehlender Zahn angegeben werden?

Nicht jeder fehlende Zahn muss auch als solcher bei den Gesundheitsfragen angegeben werden.

Zähne gelten in der Definition der allermeisten Zahnzusatzversicherungen aus unserem Vergleich nur dann als fehlend, wenn das Schließen der Zahnlücke voraussichtlich medizinisch veranlasst ist.

Folgendes gilt nicht als vorhandene Zahnlücke (fehlender Zahn):

  • Fehlende Weisheitszähne: Weisheitszähne werden nicht ersetzt, wenn diese gar nicht erst gewachsen sind oder bereits gezogen wurden.
  • Fehlende Milchzähne, wenn bleibende Zähne angelegt sind: Wenn Milchzähne ausfallen, müssen diese in der Regel nicht durch Zahnersatz ersetzt werden. Der natürliche und bleibende Zahn wächst nach.
  • Vollständiger Lückenschluss: Ein vollständiger Lückenschluss liegt vor, wenn ein eigentlich fehlender Zahn nicht ersetzt werden muss, weil die zwei benachbarten Zähne die Lücke komplett gefüllt haben, indem sie sich zusammengeschoben haben.

Dies gilt als vorhandene Zahnlücke (fehlender Zahn):Alle Zahnlücken, die durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese geschlossen werden könnten (außer siehe oben).


Was ist wichtig bei bereits fehlenden Zähnen?

Es ist wichtig, einen Tarif zu wählen, der die Kosten für die Behandlung von bereits beim Abschluss fehlenden Zähnen übernimmt.

Insbesondere wenn die Behandlung des fehlenden Zahns durch einen Zahnarzt bereits angeraten ist, gibt es nur wenige Tarife, die dann trotzdem noch erstatten.


Wie beeinflussen fehlende Zähne den Versicherungsbeitrag?

Bei allen Tarifen, bei denen Sie fehlende Zähne mitversichern können, müssen Sie mit einer der folgenden Anpassungen rechnen:

  • Veränderte Summenbegrenzung: Die maximale Erstattung wird entweder in der Höhe oder der Dauer angepasst. Erstattet der Tarif vorher z. B. 2.000 € in 2 Jahren, erstattet er dann nur noch 500 €.
  • Beitragsanpassung in Form von Zuschlägen: Bei Abschluss des Vertrags wird eine Beitragsanpassung in Form eines Zuschlags vereinbart. Diese erfolgt meist je Zahn. Typisch sind Beträge um die 5 €.
  • Keine Anpassung: Einige Tarife sehen vor, dass Sie einen Zahn kostenlos mitversichern können. Für diesen einen fehlenden Zahn gibt es dann weder Beitrags- noch Summenanpassungen.

Sind fehlende Zähne automatisch ein Ausschlusskriterium?

Nein, fehlende Zähne sind nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Es ist jedoch so, dass bestimmte Tarife nicht mehr abgeschlossen werden können oder die Erstattung der Kosten von bereits fehlenden Zähnen ausschließen.

Haben Sie bereits fehlende Zähne, müssen Sie besonders auf die Wahl des Tarifs achten.


Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen sinnvoll bei bereits fehlenden Zähnen?

Nein, Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind nicht geeignet, um fehlende Zähne in den Versicherungsschutz einzuschließen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen schließen bereits bei Vertragsabschluss bestehende Schäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus.

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