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Zum Thema
Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen – es gibt in jedem Fall einen passenden Tarif
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen, egal ob kaputt oder fehlend, abzuschließen.
Abhängig vom Zustand Ihrer Zähne ist eine dieser Optionen für Sie geeignet:
- Mit wenigen Schäden – bereits fehlende Zähne mitversichern
Wenn Sie z. B. maximal 3 fehlende Zähne haben, gibt es einige Zahnzusatzversicherungen, bei denen Sie diese mitversichern können.
- Mit sehr schlechten Zähnen – nur neue Schäden mitversichern
Wenn Sie z. B. 5 fehlende Zähne haben, gibt es keine Zahnzusatzversicherung, die für die Behandlung von diesen in vollem Umfang aufkommt. Hier lohnt es sich dann ggf., eine Versicherung für alle neuen Erkrankungen der aktuell noch gesunden Zähne abzuschließen.
- Wenn Sie sich in einer Behandlungen befinden oder diese angeraten ist
Tipp! Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten dann nicht mehr. Es gibt aber Ausnahmen.
Inhaltsverzeichnis
Top Tarife
Die Top 3 Zahnzusatzversicherungen bei schlechten Zähnen (ohne Gesundheitsfragen)
Unsere Checkliste: Folgende normale Abnutzung ist gar kein Problem!
Trifft folgendes auf Ihr Gebiss zu, sind Ihre Zähne nicht wirklich schlecht. In diesem Fall gibt es eine Auswahl an großartigen Tarifen in unserem Vergleich:
- Bis zu vier gezogene oder zu ziehende Zähne
Kein Problem! Es gibt eine Vielzahl von Tarifen, die fehlende Zähne mitversichert. Ein fehlender Zahn ist teilweise kostenlos dabei. Danach gibt es Zuschläge.
- Viele Implantate und Kronen oder Brücken
Auch hier kein Problem – diese werden in den meisten Fällen wie ein gesunder Zahn bewertet.
- Diverse Füllungen und abgeschlossene Wurzelbehandlungen
Auch dass Sie bereits diverse Füllungen haben, ist ganz normal.
- Angeratene Behandlung für 1 bis 3 fehlende oder zu ziehende Zähne
Auch für diesen Fall gibt es einige wenige Tarife, die dafür die Kosten übernehmen.
Der Zahnzustand ist schlechter? Im folgenden Abschnitt gibt es auch dafür eine Lösung.
Tarif Schnellfilter
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Verstehen
Was gilt als schlechte Zähne? Nicht jeder Schaden ist gleich schlecht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Wann ist ein fehlender Zahn wichtig?
Nicht jeder fehlende Zahn muss bei der Zahnzusatzversicherung als solcher angegeben werden
- Fehlende Weisheitszähne sind kein Problem. Diese werden nicht ersetzt, wenn diese gar nicht erst gewachsen sind oder bereits gezogen wurden.
- Fehlende Milchzähne, wenn bleibende Zähne angelegt sind. In der Regel müssen diese nicht durch Zahnersatz ersetzt werden, da der natürliche bleibende Zahn bereits angelegt ist.
- Ein vollständiger Lückenschluss gilt nicht als fehlender Zahn. Wenn die zwei angrenzenden Zähne die Lücke komplett schließen, indem sie sich zusammengeschoben haben, gilt dies als Lückenschluss. Eine Behandlung ist nicht nötig.