Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Die beste Zahnzusatzversicherung bei einer angeratenen Behandlung finden

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Zum Thema
Zahnzusatzversicherungen bei einer angeratenen Behandlung gibt es nur für den Ersatz fehlender Zähne (Zahnersatz)

Spätestens wenn der Zahnarzt über eine notwendige teure Zahnbehandlung mit Ihnen spricht, wird es schmerzhafte Realität – eine Zahnzusatzversicherung, die diese Kosten übernimmt, wäre großartig. Aber kann ich für diesen Fall noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die Antwort ist: Ja. Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die Sie trotzdem abschließen können und sogar Tarife, die Zahnersatz für bereits fehlende oder zu ziehende Zähne zahlen. Sogar dann, wenn der Zahnarzt bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung zahlt
  • Worauf Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs achten sollten
  • Ab wann eine Behandlung als angeraten gilt

Verstehen
Bei welchen angeratenen Behandlungen gibt es Tarife, die erstatten?

Bei folgenden angeratenen Behandlungen gibt es Zahnzusatzversicherungen, die trotzdem erstatten:

Abhängig von der Leistung, die Sie in Absprache mit dem Zahnarzt in Anspruch nehmen wollen, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die trotz angeratener Behandlung erstatten.

Übersicht:

  • Implantate, Brücke, Prothese für bereits fehlende oder zu ziehende Zähne
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Zahnbehandlung (Füllung, Wurzelbehandlung und Co.)
  • Zahnerhalt durch Kronen und ähnliches
  • Wurzelbehandlung erhaltungswürdiger Zähne z. B. Schneidezahn

Auf Basis der vier Fragen zu Ihrem Zahnzustand werden Ihnen die Tarife angezeigt, die Ihre Situation versichern würden.

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Die besten Zahnzusatzversicherungen für eine bereits angeratene Behandlung – diese Möglichkeiten haben Sie

Verstehen
Wann gilt eine Behandlung als angeraten?

Angeratene Behandlung erklärt
Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt einen Schaden festgestellt hat und dies in Ihrer Patientenakte vermerkt hat.

  • Angeraten bedeutet, dass Sie mit Ihrem Arzt bereits ein Gespräch darüber geführt haben, dass bestimmte Maßnahmen nun bald umgesetzt werden sollten bzw. in Zukunft empfehlenswert sind.
  • Ihr Zahnarzt protokolliert dies zum Beispiel bei den üblichen Routineuntersuchungen. Hierbei überprüft der Zahnarzt den Zustand Ihres Gebisses. Daraus leitet er dann Empfehlungen ab.

Nächste Stufe:
Der Heil- und Kostenplan: Das Angebot des Zahnarztes

  • Für Zahnbehandlungsmaßnahmen ist ein Heil- und Kostenplan (HKP) durch den Zahnarzt obligatorisch.
  • Im HKP werden Sie über die Behandlungskosten informiert. Ihre gesetzliche Krankenversicherung informiert Sie dann auf Basis des Heil- und Kostenplans darüber, welchen Kostenanteil Ihre Krankenkasse übernimmt.
  • Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die auch nach Erstellung des HKP Behandlungskosten übernehmen.

Nächste Stufe:
Die begonnene Behandlung – jetzt ist es bei allen Zahnzusatzversicherungen zu spät

Begonnen ist eine Behandlung dann, wenn Sie den ersten Termin für die Behandlung wahrgenommen haben.

  • Es gibt keine Zahnzusatzversicherung, die Behandlungskosten übernimmt, wenn die Behandlung bereits begonnen wurde.

Wissensdatenbank
Häufig gestellte Fragen

Ist eine Zahnzusatzversicherung trotz angeratener Behandlung sinnvoll?

  • Zahnzusatzversicherungen erfragen bei Antragstellung, ob eine Behandlung angeraten ist. Grundsätzlich raten wir davon ab, angeratene Behandlungen bei Abschluss einer Versicherung zu verschweigen.
  • Wenn ein Schaden auftritt, ist es wahrscheinlich, dass die Zahnzusatzversicherung Ihre Patientenakte vom Zahnarzt anfordert. In dieser ist dann leicht ersichtlich, ob eine Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten war.
  • Wenn in der Patientenakte vermerkt ist, dass die Behandlung angeraten war, wird die Kostenübernahme abgelehnt, Sie werden voraussichtlich gekündigt und die Beiträge bis dahin sind verloren.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die trotz bestehendem Heil- und Kostenplan absichern?

  • Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen, die bei fehlenden oder zu ziehenden Zähnen auch dann noch erstatten, wenn bei Abschluss bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die nach dem Befund (kurz vor Behandlung) beim Zahnarzt erstatten?

„Befund“ ist ein anderes Wort für „angeraten durch den Zahnarzt“. Und ja, es gibt Tarife, die auch dann noch für die Kosten aufkommen.

In jedem Fall muss die Behandlung nach Zustandekommen des Vertrages beginnen. Dies heißt genau, dass der Versicherungsbeginn vor dem Behandlungsbeginn liegen muss und Sie zusätzlich bereits die Police erhalten haben.


Kann ich eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen?

Angeratene und laufende Behandlung sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass bei der angeratenen Behandlung der Zahnarzt die Behandlung noch nicht begonnen hat.

Es gibt keine Zahnzusatzversicherung in unseren Vergleich, den Sie bei laufender Behandlung abschließen können.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung ist jedoch bei einigen Tarifen möglich. Das gilt insbesondere für Zahnersatz für gezogene oder zu ziehende Zähne.


Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die bei fehlenden Zähnen erstattet, wenn die Behandlung angeraten wurde?

Ja, es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, die fehlende Zähne mit in den Versicherungsschutz aufnehmen.

Ist die Behandlung des fehlenden oder zu ziehen Zahns jedoch bereits angeraten, reduziert sich die Auswahl an möglichen Zahnzusatzversicherungen.

Damit Ihnen die richtigen Tarife angezeigt werden, beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Zahnzustand in unserem Vergleich.

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