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AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung
Tarifdetails & Testbericht

Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif DENT Premium-U der Gesellschaft AXA. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.

Auszeichnungen

AXA DENT Premium U 05 2019 18 RY13
Ihr kostenloses Angebot

AXA DENT Premium-U

Preis erscheint nach Eingabe
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Zahnbehandlung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100%
Paradontalbehandlungen 100%
Ab wann wird erstattet? nach 6 Monaten

Zahnersatz

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kronen und Brücken 85-90% 1)
Erstattung für Implantate 85-90% 1)
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten

Zahnreinigung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 100% (max. 120 € pro Jahr)
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten

Kieferortopädie

Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie.
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja
Gesundheitsfragen anzeigen
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? Zahnbehandlung: nach 6 Monaten
Zahnersatz: nach 6 Monaten
Zahnreinigung: nach 6 Monaten
Kieferorthopädie: nach 6 Monaten

Zahnbehandlung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100% 4/4
Erstattung für Parodontalbehandlungen 100% 5/5
Erstattung für Schleimhauttransplantation 100% 5/5
Erstattung für Wurzelbehandlung 100% 5/5
Erstattung für Wurzelspitzenresektion 100% 5/5
Erstattung für Wurzellängenmessung 100% 4/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten 2/5
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag

Experteninterpretation

- Auch die Leistungen die der Tarif DENT Premium-U im Bereich der Zahnbehandlung anbietet sind vorbildlich. Die Kosten bei privatzahnärztlicher Versorgung werden zu 100 Prozent ersetzt. Diese AXA Zahnzusatzversicherung umfasst Leistungen zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, legt aber sonst keine weiteren Spezifikationen fest.
- Es sind alle analysierten Leistungspunkte mit einem Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert. Egal ob Schleimhauttransplantation, hochwertige Kunststofffüllungen oder Parodontal- oder Wurzelbehandlungen. Das Paket dieses Tarifs im Bereich Zahnbehandlungsmaßnahmen ist umfangreich und komplett.
- Versicherte müssen jedoch eine 6 monatigen Wartezeit abwarten, bevor neue Behandlungsmaßnahmen abgesichert sind und abgerechnet werden können.

Zahnreinigung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 100% (max. 120 € pro Jahr) 9/10
Erstattung für Fissurenversiegelung 100% (max. 120 € pro Jahr) 4/4
Erstattung für Fluoridierung 100% (max. 120 € pro Jahr) 4/4
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik 100% (max. 120 € pro Jahr) 4/4
Erstattung für Mundhygienestatus 100% (max. 120 € pro Jahr) 4/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten 2/4

Experteninterpretation

- Der Tarif DENT Premium-U der AXA erstattet die Kosten einer professionelle Zahnreinigung und sonstige zahnprophylaktische Maßnahmen zu 100 Prozent und bis zu 120 EURO im Jahr. Damit gehört diese AXA Zahnzusatzversicherung im Bereich der Zahnprophylaxe zu den Topp-Tarifen bei den von uns dargestellten Zahnzusatzversicherungen. Darüber hinaus erstattet die Zahnzusatzversicherung der AXA, Tarif DENT Premium, nicht nur die Versorgung bei vertragszahnärztlicher Versorgung zu 100 Prozent, sondern auch die Aufwendungen bei privatzahnärztlicher Versorgung werden komplett ersetzt.
- Alle analysierten Leistungspunkte im Bereich Zahnprophylaxe, sind abgesichert. Neben der Versiegelung der Fissuren, der Fluoridierung der Zähne und der Kariesdiagnostik, rundet die Erstellung eines Mundhygienestatus das Komplettpaket ab. Die Leistungen können im 7. Monat nach Versicherungsbeginn erstmalig in Anspruch genommen werden, da die AXA Zahnzusatzversicherung DENT Premium-U eine 6 monatige Wartezeit vorsieht.

Zahnersatz

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung der Regelversorgung 100% 5/5
Erstattung für Kronen und Brücken 85-90% 1) 4.5/5
Erstattung für Implantate 85-90% 1) 4.5/5
Erstattung für Knochenaufbau Implantate 85-90% 1) 3.5/4
Erstattung für Labortechnische Kosten 85-100% 3/3
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen 85-100% 2.5/3
Erstattung für Inlays 85-90% 1) 4.5/5
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers 0-90% (max. bis 6er Zahn) 1)2) 3.5/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 6 Monaten 2/6
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
1) Im Bereich Zahnersatz wird der Erstattungssatz (inkl. GKV) wie folgt erhöht: Bonusheft weniger als 5 Jahre gepflegt = 85 Prozent. Mindestens 5 Jahre = 90 Prozent. 2) Venneers sind nicht versichert.

Experteninterpretation

- Die Kosten die für die Versorgung mit Zahnersatz entstehen, werden vom Tarif DENT Premium-U bei einer Regelversorgung zu 100 Prozent und bei privatzahnärztlichen Vergütungen zu 85 Prozent bzw. 90 Prozent erstattet. Die Höhe der Erstattung bei hochwertigen Versorgungsformen, ist von einem Nachweis über regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen abhängig. Mit der Vorlage eines Bonusheftes, welches belegt dass in den letzten fünf Jahren jährlich eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz um 5 Prozentpunkte. Kronen, Brücken, Implantate und der gegebenenfalls dafür notwendige Knochenaufbau, werden somit bei einer 5 jährigen Pflege des Bonusheftes mit 90 Prozent vom Rechnungsbetrag erstattet.
- Können regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen der letzten 5 Jahre nicht nachgewiesen werden, gilt der Erstattungssatz von 85 Prozent. Versicherte dieser AXA Zahnversicherung, können das erste mal 7 Monate nach Versicherungsbeginn Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz in Anspruch nehmen. In der 6 monatigen Wartezeit, wäre die AXA für neu beginnende Zahnersatzmaßnahmen leistungsfrei.

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?2.) Befinden Sie sich zur Zeit in eine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung oder ist eine solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?3.) Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung, Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie?
Sind Zahnlücken versicherbar? Ja (bis zu 3 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel)
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? Ja (bis zu 3 Prothesen, veränderte Leistungsstaffel)
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? Ja
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? Nein
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? Nein, aber empfohlen
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung 2 Versicherungsjahre
Leistungsbegrenzungen Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 4500 €)
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? Ja
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) 3,5 facher Satz
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? Nein
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) Ja, -40% Leistung
Werden Leistungen im Ausland erstattet? Ja
Wie entwickelt sich der Beitrag? Altersgruppentarif, Beitrag steigt aller 5-20Jahre (Höchstbeitrag ist 47,17 € für das Alter 61-100 Jahre)

Experteninterpretation

Der Tarif AXA DENT Premium punktet allgemein mit sehr guten Erstattungsleistungen. Vorhandene Kronen, Füllungen und Brücken sind unabhängig von ihrer Anzahl versichert. Bei Zahnprothesen fallen maximal drei Prothesen bei geänderter Leistungsstaffel unter den Versicherungsschutz. Zudem sind in diesem Tarif bis zu drei Zahnlücken bzw. bis zu drei fehlende Zähne versicherbar. Ein Heil- und Kostenplan mit einer zahnmedizinischen Übersicht bzw. einer Kostenaufstellung zu den vorgesehenen Maßnahmen ist zwar im Tarif AXA DENT Premium vor einer Zahnbehandlung nicht zwingend notwendig, wird aber vom Versicherer empfohlen.

Die Leistungsbegrenzung liegt in den ersten vier Jahren bei insgesamt 4500 EUR. Wobei Behandlungen, die durch einen Unfall nötig werden, von dieser Begrenzung ausgenommen sind. Der Hebesatz bei der Gebührenordnung für Zahnärzte ist in diesem Tarif mit dem Steigerungsfaktor 3,5 limitiert. Das bedeutet: Zahnärzte können je nach Zeitdauer und Schwierigkeit einer Behandlung einen unterschiedlichen Hebesatz berechnen. Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3, bei Behandlungen mit Komplikation gibt es in diesem Tarif eine Erstattung bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5.

Ein spezielles Preis- und Leistungsverzeichnis an das Zahnärzte bei der Verrechnung von Kosten gebunden sind liegt nicht vor – was für die Versicherten durchaus ein Vorteil ist. Die Leistungen von Privatärzten ohne Kassenzulassung werden mit einem Abschlag von 40 Prozent von AXA DENT Premium erstattet. Wird eine Leistung bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung beispielsweise zu 90 Prozent erstattet, bekommt ein Versicherter bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung lediglich 50 Prozent refundiert. Im Ausland erbrachte Leistungen von Zahnärzten werden generell wie die Leistungen von deutschen Zahnärzten refundiert.

Der Versicherungsbeitrag entwickelt sich entsprechend dem Altersgruppentarif, bei dem das durchschnittliche Risiko für eine bestimmte Altersgruppe vom Versicherer geschätzt wird. Im Tarif Axa DENT Premium ändert sich der Altersgruppentarif in der Regel frühestens nach fünf und spätestens nach 20 Jahren. Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Um in den Genuss des Tarifs AXA DENT Premium zu gelangen, müssen vor der Antragstellung drei Fragen beantwortet werden. Unter anderem möchte der Versicherer wissen, ob eine zahnärztliche bzw. kieferorthopädische Behandlung notwendig oder angeraten ist. Ist dies der Fall oder ist eine Behandlung geplant, kann kein Antrag auf Versicherung gestellt werden.

Kieferorthopädie

Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene 90% (nur unfallbedingte Maßnahmen)
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 90%
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 90% (max. 1000 €)
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse Ja
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Nein
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) Nein
Erstattung für Mini-Brackets Ja
Erstattung für Kunststoff-Brackets Nein
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) Nein
Erstattung für farblose Bögen Nein
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) nach 6 Monaten
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie.

Experteninterpretation

Der Tarif AXA DENT Premium bietet im Bereich der Kieferorthopädie ausreichende Ersatzleistungen. Auch Erwachsene bekommen kieferorthopädische Maßnahmen zu 90 Prozent erstattet, wenn diese Eingriffe unfallbedingt nötig werden. Kindern springt AXA bei diesem Tarif bereits ab leichten Zahnfehlstellungen (Kieferidentifikationsgruppe / KIG 2) sehr gut zur Seite. Bei stark ausgeprägten Zahnfehlstellungen bei Kindern (KIG 3-5) ist der Kostenersatz allerdings auf 1000 Euro je Leistungsfall beschränkt. Die Kosten für eine Kieferorthopädische Funktionsanalyse und für Mini-Brackets werden bei Kindern zur Gänze rückerstattet.

Keine Leistungen bietet dieser Tarif bei “unsichtbaren” bzw. innen liegenden Zahnspangen (Invisalign-Therapie bzw. Lingualtechnik) sowie bei Kunststoff-Brackets. Überhaupt keine Kostenerstattung gibt es im Tarif AXA DENT Premium zudem auch bei sogenannten Retainern sowie bei farblosen Bögen.

Besondere Leistungen

Erstattung bei Laserbehandlungen 100% 1)
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen 100% 2)
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung 100% 2)
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung 100% 2)
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop 100%
Erstattung bei CEREC-Behandlung 85-90% 3)
Erstattung bei digitaler Volumentomographie 85-90% 3)4)
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) 100% 4)
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) 0%
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests 100%
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen 100%
Erstattung bei DROS-Schienen 100%
Erstattung Brillen und Sehhilfen 0%
1) Kariesbehandlungen oder Keimentfernungen sind nicht versichert. 2) Narkose, Akupunktur und Hypnose werden im Bereich Zahnbehandlung bezuschusst. Es sollte allerdings vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Es wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt. 3) Im Bereich Zahnersatz werden Erstattungssätze inkl. der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 85 Prozent, mindestens 5 Jahre 90 Prozent. 4) Eine Erstattung erfolgt nur bei begründeter medizinischer Notwendigkeit. Es sollte vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Es wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt.

Experteninterpretation

Der Tarif AXA DENT Premium bietet mit größtenteils 100 Prozent Kostenerstattung eine gute bis sehr gute Abdeckung im Bereich der Extraleistungen. Dennoch gibt es auch hier einige Ausnahmen: So werden Laserbehandlungen zwar zu hervorragenden 100 Prozent erstattet, dies gilt allerdings nicht für Karies- oder Keimentfernungen. Vollnarkose bei der Zahnbehandlung sowie Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzlinderung werden zwar ebenfalls zur Gänze erstattet, Voraussetzung dafür ist allerdings ein Heil- und Kostenplan, auf Grundlage dessen nochmals eine Einzelfallprüfung stattfindet.

Die Extra-Leistungen bei CEREC-Behandlungen im Bereich Zahnersatz sind gut bis sehr gut und abhängig von den Einträgen im Bonusheft. Bei fortlaufenden Einträgen unter fünf Jahren werden insgesamt 85 Prozent erstattet, wer sein Bonusheft länger als fünf Jahre führt, bekommt sogar sehr gute 90 Prozent zurück. Die selbe Regelung wird auch bei der Erstattung einer digitalen Volumentomographie angewendet, mittels der man ein Abbild des Gebisses im Fall von Operationen oder bei Implantaten erstellen kann. Leistungen gibt es allerdings nur, wenn die Volumentomographie als “medizinisch notwendig” erachtet wird.

Keine Einschränkungen bei gleichzeitig sehr guter Erstattung gibt es bei DROS-, Knirscher- und Aufbiss-Schienen, bei Behandlungen mit einem OP-Mikroskop sowie bei Bakterien- bzw. DNA-Tests. Überhaupt keine Bezuschussungen bietet dieser Tarif hingegen im Bereich der Photoaktivierten Chemotherapie sowie bei Brillen und Sehhilfen.

Ihr kostenloses Angebot

AXA DENT Premium-U

Preis erscheint nach Eingabe
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Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.

Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mechanische Reinigung der Zähne um Parodontitis & Karies vorzubeugen. Die PZR wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Fissurenversiegelung wird der Zahn mit einer dünnen Schicht überzogen (z.B. Keramik) um Karies vorzubeugen.
Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluid vor Karies geschützt. Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluorid vor Karies geschützt.
Bei der Kariesrisikodiagnostik wird das individuelle Risiko des Eintrettens von Karies bestimmt um durch ein geeignetes Prophylaxeprogramm Karies vorzubeugen.
Bei dem Mundhygienestatus wird der Zustand des Zahnfleisch und das Vorkommen von Plaque untersucht, um durch daraus abgleitete Maßnahmen Karies vorzubeugen.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich der Zahnreinigung übernommen werden.
Die Regelversorgung ist die von der Krankenkasse propagierte Lösung, für welche gewöhnlich ein Festzuschuss gewährt wird. Dieser liegt meißt unter den Kosten beim Zahnarzt. Die Differenz wird mit diesem Leistungsbaustein erstattet.
Die Regelversorgung erstattet 65% für metallische Kronen. Hochwertige Materialen wie Keramik oder Edelmetall sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Bei der Behandlung eines fehlenden Zahns durch ein Implantat wird folgender Satz erstattet.
Ist es notwendig, dass vor dem Implantat der Knochen neu Aufgebaut werden muss, wird folgender Satz erstattet.
Enstehen labortechnische Kosten werden diese zu folgendem Satz erstattet.
Müssen funktionsanalytische und/oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, werden sies zu folgendem Satz erstattet.
Inlays sind im Labor hergestellte und speziell für den Zahn angepasste Füllungen. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Mit Veneers und Keramikverblendschalen werden leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen durch das Aufsetzen einer Verblendung auf den Zahn korrigiert. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnersatz angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnersatz übernommen werden.
Besteht die Möglichkeit auch Zahnlücken (fehlende(r) Zahn/Zähne) mitzuversichern. Eine Behandlung dieser wird in der Regel durch die Versicherung nur ohne bereits angeratene Behandlung durch einen Zahnarzt mitversichert. Eine Zahnlücke ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Besteht die Möglichkeit auch herausnehmbare Prothesen mitzuversichern. Eine herausnehmbare Prothesen ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Sind auch Kronen, Brücken & Füllungen mitversichert. Eine Behandlung dieser wird durch die Versicherung nur übernommen wenn zum Versicherungsbeginn keine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
Ist eine Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Übersicht, die der Zahnarzt vor dem geplanten Eingriff auf Anfrage zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet eine Kostenaufstellung der vorgesehen Maßnahmen.
Nach einer Widerrufsfrist von 30 Tagen in der ohne Angaben von Gründen der Antrag widerrufen werden kann, gilt die folgende Mindestvertragslaufzeit.
Der Tarif hat folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
Zahnärzte müssen sich aufgrund der Erstattungsfähigkeit, bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) halten. Abhängig vom Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, kann der Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Hebesatz berechnen (Multiplikator). Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Im Folgenden ist die Begrenzung des Hebesatzes angegeben.
Ein Preis- und Leistungsverzeichnis definiert welche Preise vom Zahnarzt maximal für welche Leistung berechnet werden dürfen, damit diese im Rahmen der Bestattungssätze erstattet werden. Gibt es ein zugrundeliegendes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist zum Teil mit hohen Eigenleistungen für Versicherte zu rechnen.
Leistungen die von einem Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Zahnärztliche Leistungen die im Ausland durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Steigt der Beitrag altersbedingt oder gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen?
Die Kieferorthopädie umfasst die Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne z.B. durch eine Zahnspange. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Kieferindikationsgruppe 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist (KIG2), bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Um in die Gruppe der KIG 3-5 eingestuft zu werden, muss zumindest eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt dabei die grobe Richtung: Je stärker die Fehlstellung, desto höher die KIG. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Kieferorthopädische Funktionsanalyse wird zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses genutzt mit dem Ziel eine Therapie daraus abzuleiten. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Die invisalign (unsichtbare Zahnspange), ist eine nahezu unsichtbare Zahnspange. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei der Lingualtechnik wird die Zahnspange von innen an die Zähne angebracht, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei den Mini-Brackets handelt es sich um deutlich kleinere und flachere Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Kunststoff-Brackets sind aus Kunststoff hergestellte Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Ein Retainer (Zahnstabilisator) dient dazu eine durch kieferorthopädische Maßnahmen erreichte Zahnposition zu halten. Hier wird gezeigt, ob er übernommen wird.
Farblose Bögen stellen eine weniger auffällige Form kieferorthopädisch eingesetzter Bögen dar. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Kieferorthopädie angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.
Einige Tarife sind durch hohe Erstattungen im Bereich der Kieferorthopädie besonders für Kinder geeignet.
Laserbehandungen werden in der Zahnmedizin bei diversen Behandlungen angewandt. Beispiele sind, die schonende Entfernung von Karies & Plaque sowie für chirurgische Maßnahmen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Vollnarkose wird mit Hilfe eines starken Schlafmittels ein künstlicher Schlaf erzeugt, sodass sie Behandlung der Zähne ohne Schmerzen für den Patienten erfolgen kann. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Mit der Akkupunktur, das Einstechen von Nadeln in Akkupunkturpunkte, soll ein geringeres Schmerzempfinden während der Behandlung hergestellt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
In der Zahnmedizin wird die Hypnose zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt um Schmerzen für den Patienten zu lindern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Das Operationsmikroskop (OP-Mikroskop) bietet dem behandelnden Zahnarzt Vorteile gegenüber der üblichen Lupenbrille durch zum Beispiel eine höherer Vergrößerung. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die CEREC-Behandlung ist eine Digitaltechnik bei der Zahnersatz direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der digitalen Volumentomographie wird mithilfe von Röntgenstrahlen ein Abbild des Gebisses erstellt. Als Hilfe zur Planung von Operationen und dem Setzen von Implantaten. Diese Methode wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der VECTOR-Technologie handelt es sich um ein Ultraschallverfahren bei dem zum Beispiel Ablagerungen auf der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird mithilfe eines schwachen Lasers und eines Photosensitizers durchgeführt, um das Keimaufkommen zu reduzieren. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Bakterienanalyse werden mit Hilfe eines DNA Tests die aggressivsten Bakterien analysiert um diese dann erfolgreich behandeln zu können. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Knirscher- und Aufbissschienen dienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz. Die Knirscher- oder Aufbissschiene wird mit Hilfe eines Abdrucks erstellt. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
DROS Schienen sind adjustierende Aufbissschienen, zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Eine Parodontalbehandlung wird angewandt um Entzündungen im Zahnbereich zu reduzieren. Ziel ist es, das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.

Zahnbehandlung (Auszug)

100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen

100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen

Zahnersatz (Auszug)

85-90% - Erstattung für Kronen und Brücken

85-90% - Erstattung für Implantate

Zahnreinigung (Auszug)

100% (max. 120 € pro Jahr)

Der Tarif wurde von Stiftung-Warentest / Finanztest in der Ausgabe vom 04/2019 mit sehr gut (1,2) bewertet.

Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:

1.) Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?

2.) Befinden Sie sich zur Zeit in eine zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung oder ist eine solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

3.) Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung, Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie?