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Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung: Wann lohnt sie sich?
Sie haben von Ihrem Zahnarzt die Empfehlung für eine Zahnbehandlung erhalten? Etwa für ein Implantat, eine Krone oder ein Inlay? Dann gilt das offiziell als angeratene Behandlung.
Die große Frage: Zahlt eine Zahnzusatzversicherung trotzdem?
Die gute Nachricht: Ja, mit dem richtigen Tarif.
Ein solcher Tarif kommt für Sie infrage, wenn:
- Ihre Zahnbehandlung wurde angeraten
- kein erster Behandlungstermin hat stattgefunden
- Zahnarztkosten sind unerwartet hoch
Eine gute Zahnzusatzversicherung, die auch bei angeratener Behandlung Versicherungsschutz bietet, kann Ihnen helfen. Damit sichern Sie sich:
- Leistungen trotz angeratener Behandlung
- Bis zu 1.500 € Akuthilfe, je nach Tarif
- Mehr finanzielle Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
Wann gilt eine Behandlung als angeraten, wann nicht mehr?
Ob eine Zahnzusatzversicherung bei einer geplanten Zahnbehandlung noch greift, hängt vom aktuellen Stand der Behandlung ab. Man unterscheidet hier zwischen dem Status “angeraten” und “laufend”.
Wann gilt eine Behandlung als „angeraten“?
- Zahnarzt hat einen Schaden festgestellt
- Behandlungsbedarf wurde dokumentiert
- Eine Behandlung wurde empfohlen
Wann gilt eine Behandlung als „laufend“?
- Heil- und Kostenplan liegt vor
- Erster Behandlungstermin fand statt
- Abschlussrechnung ist noch nicht erstellt
Tipp: Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob die Behandlung als „angeraten“ vermerkt ist. Nutzen Sie dafür unsere Anfragevorlage.
Fallbeispiel
„Trotz dokumentierter Diagnose habe ich noch 1.500 € Erstattung erhalten!"
Frau M. (36) erhielt von ihrer Zahnärztin die Empfehlung für eine Brücke und einen Heil- und Kostenplan: 1.800 € ! Die Behandlung war also angeraten, aber noch nicht gestartet.
Über unsere Beratung fand sie einen Tarif, der bei angeratener Behandlung noch leistet und 1.500 € erstattet. Wir unterstützten sie persönlich bei Antrag, Abwicklung und Einreichung der Rechnung.
Das Ergebnis:
- Passender Tarif trotz angeratener Behandlung
- Persönliche Beratung auf Augenhöhe
- Schnelle Erstattung der Versicherung
Tabelle
Diese Zahnzusatzversicherungen erstatten bei angeratener Zahnbehandlung
Leistung | UKV ZahnPRIVAT 75, 90, 100 | Da Direkt - Akut-Soforthilfe | Die Bayerische - ZAHN Sofort | Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS Tarif) |
---|---|---|---|---|
Angeraten | Ja, wenn Behandlung vor mindestens 2 Jahren angeraten wurde | Ja | Ja | Ja |
Begrenzung | 75 - 100 % , max. Erstattung begrenzt in den ersten 4 Kalenderjahren | 75 -90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 80 - 100 %, 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | Bis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) |
Zuschlag | Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn | 29,9 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar | 29,9 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch | 29,9 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar |
Unsere Tarifempfehlung 2025 bei angeratener Behandlung
Hier sind unsere besten Zahnzusatzversicherungen und Testsieger 2025 mit hervorragenden Leistungen, wenn eine Behandlung angeraten wurde.
Der beste Tarif, wenn Sie keine bestehende Zahnlücke mitversichern möchten:
Der beste Tarif, wenn Sie keine bestehende Zahnlücke mitversichern möchten:
DA Direkt Zahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- 75 - 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Fehlende Zähne werden nicht mitversichert
Preis: 10,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Der richtige Tarif, wenn Sie bestehende Zahnlücken mitversichern möchten:
Der richtige Tarif, wenn Sie bestehende Zahnlücken mitversichern möchten:
Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- 75 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich
Preis: 9,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Die Behandlung wurde vor mindestens 2 Jahren angeraten?
Die Behandlung wurde vor mindestens 2 Jahren angeraten?
UKV ZahnPrivat 75, 90, 100
- Tarif leistet, wenn angeratene Behandlung über 2 Jahre zurückliegt
- 75 %, 90 % oder 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich
Preis: 11,70 € monatlich für eine 30-jährige versicherte Person
Wichtig: Es gibt günstige Tarife, die Sie trotz angeratener Behandlung noch abschließen können.
Aber: Die empfohlene Behandlung ist dann nicht mitversichert. Der Schutz gilt nur für andere, noch gesunde Zähne.
Tipp: Wer die empfohlene Maßnahme selbst zahlt, kann danach oft einen deutlich günstigeren Tarif abschließen.
Das ist in vielen Fällen preiswerter als ein teurer Sofortschutz-Tarif. Lassen Sie sich gerne von uns hierzu beraten.
Auch interessant: Der ERGO Zahnersatz Sofort (ZEK)
Der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort ist bekannt dafür, auch bei angeratenem Zahnersatz noch zu zahlen, selbst wenn bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt (sofern nicht älter als 6 Monate).
Er verdoppelt den Festzuschuss der Krankenkasse, z. B. bei Kronen oder Brücken, allerdings nicht direkt bei Implantaten. Die Leistung ist auf max. 2.000 € in den ersten 2 Jahren begrenzt.
Hinweis: Der Tarif ist aktuell nicht über unseren Vergleich abschließbar. Ob er sich lohnt, hängt stark vom jeweiligen Befund und dem GKV-Zuschuss ab. Mehr über den Tarif Zahn sofort Tarif der ERGO erfahren Sie hier.
Angeratene Behandlung? Diese Tarife zahlen trotzdem!
- Akutschutz bei 3 Anbietern möglich
- Erstattung auch mit Heil- und Kostenplan
- Bis 1500 € Erstattung für akuten Fall
Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung: Das sollten Sie wissen
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung funktioniert anders, als reguläre Tarife. Die Sofort-Tarife sind oft mit einem zusätzlichen Akut-Baustein (Risikozuschlag) versehen, der zum normalen Tarif dazu gebucht werden kann.
Damit Sie diesen Schutz bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Behandlung ist angeraten, hat aber noch nicht begonnen
- Es liegt ggf. ein Befund oder eine Empfehlung des Zahnarztes vor
- Die Gesundheitsfragen werden wahrheitsgemäß beantwortet
Wichtig: Lesen Sie die Vertragsbedingungen in jedem Fall genau durch. Achten Sie auf Ausschlussklauseln und Leistungsbegrenzungen.
Sind Gesundheitsfragen bei angeratener Behandlung Pflicht?
Sind Gesundheitsfragen bei angeratener Behandlung Pflicht?
In fast allen Fällen: Ja. Nur Tarife mit Gesundheitsfragen prüfen Ihren aktuellen Zahnstatus und können auf Basis dessen auch bei angeratenen Maßnahmen leisten.
Warum das wichtig ist:
- Tarife ohne Gesundheitsprüfung versichern angeratene oder bekannte Schäden nicht
- Nur Tarife mit Gesundheitsprüfung ermöglichen Leistung bei bereits empfohlenen Behandlungen
Kurz gesagt:
Wenn Ihr Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat, ist ein Tarif mit Sofortschutz und Gesundheitsprüfung die einzige Option für eine Erstattung.
Wie viel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Wie viel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Auch bei angeratener Behandlung ist die Erstattung zu Beginn häufig gedeckelt.
Typisch sind bei diesen Tarifen:
- Bis zu 1.500 € in den ersten beiden Versicherungsjahren: z. B. 750 € im ersten und 750 € im zweiten Jahr
- Die genaue Höhe der Erstattung liegt je nach Anbieter und Tarif zwischen 75 % und 100 % der Behandlungskosten.
Gut zu wissen: Bei unfallbedingten Schäden entfällt diese Begrenzung oft vollständig.
Welche Leistungen sind bei angeratener Behandlung versicherbar?
Welche Leistungen sind bei angeratener Behandlung versicherbar?
Sofortschutz-Tarife mit Akutbaustein können im Basis-Tarif noch viele weitere, zukünftige Leistungen abdecken.
Über den Akut-Baustein hinaus sind in der Regel folgende Leistungen sofort mitversichert:
- Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
- Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Inlays)
- Professionelle Zahnreinigung, je nach Tarif auch Parodontose- und Kieferbehandlungen
Wichtig: Kieferorthopädie (z. B. Zahnspangen) ist in der Regel nicht über die Soforthilfe mitversichert.
Hohe Zahnarztrechnung droht? Jetzt vorsorgen!
- Bis 100 % Erstattung für Zahnersatz & Füllungen
- Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- Leistung auch mit Heil- und Kostenplan
Was kostet ein Tarif, der bei angeratener Behandlung greift?
Zahnzusatzversicherungen bei angeratener Behandlung kosten mehr als Standard-Tarife. Diese Punkte sollten Sie kennen:
- Grundbeitrag: Ab ca. 12 €/Monat – abhängig von Alter und Tarif
- Zuschlag für Sofortleistung: z. B. 29,90 € mtl. für 24 Monate (endet automatisch)
- Begrenzte Erstattung zu Beginn: meist bis zu 1.500 € in den ersten 2 Jahren
- Risikozuschläge möglich: z. B. bei fehlenden Zähnen oder Vorerkrankungen
- Erstattungshöhe: 75–100 % der Kosten – je nach Anbieter und Leistung
So schnell rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Fallbeispiel: Sie gehen zur jährlichen Kontrolle zum Zahnarzt. Dieser empfiehlt Ihnen demnächst eine Zahnkrone und dokumentiert dies in der Patientenakte.
Kostenfaktoren des Fallbeispiels
- Zahnarzthonorar: kann unterschiedlich hoch ausfallen
- Material- und Laborkosten: Individuell nach Art und Qualität der Krone, z. B. bei Vollkeramik deutlich höher.
- Hochwertigkeit der Zahnkrone: Keramik oder Zirkon – je nach Material variieren Ästhetik und Preis deutlich.
Beispielkosten für eine Zahnkrone aus Vollkeramik
Gesamtkosten: 1000 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 280 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 720 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0,00 € |
Sie sparen | 720 € |
Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Die Bayerische ZAHN Sofort + ZAHN Smart.
Schon gewusst?
In vielen Fällen übersteigen die Erstattungen der Versicherung die jährlichen Beiträge, auch bei angeratener Behandlung. So macht sich der Schutz schnell bezahlt.
Sie möchten eine angeratene Behandlung erstattet bekommen?
- Sofortleistung auch bei Heil- und Kostenplan
- Schutz bei Füllungen, Inlays & Kronen
- Ohne Wartezeit starten
Mo - Fr | 9 - 18 Uhr |
Sa - So | geschlossen |
FAQ
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Was bedeutet „angeratene Behandlung“?
Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt einen Befund festgestellt und eine konkrete Maßnahme empfohlen hat. Bei manchen Versicherern wird auch bei bereits erstelltem Heil- und Kostenplan noch erstattet, solange der erste Behandlungstermin noch nicht stattgefunden hat.
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Ja, aber nur spezielle Tarife.
Standardtarife schließen angeratene oder laufende Behandlungen aus. Es gibt jedoch Sofortschutz-Tarife, die auch bei dokumentierter Empfehlung noch leisten. Oft gehen diese Tarife mit begrenzter Erstattung (z. B. 1.500 € in 2 Jahren) und einem Zuschlag einher.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt trotz angeratener Behandlung?
Beispiele für Tarife, die trotz angeratener Behandlung leisten:
DA Direkt Zahnschutz Komfort + Akutschutz
Die Bayerische ZAHN Sofort
Dentolo SOS-Tarif
Diese Tarife bieten Soforthilfe ohne Wartezeit, oft bis zu 1.500 €.
Was passiert, wenn ich die angeratene Behandlung verschweige?
Wenn Sie eine angeratene Behandlung nicht angeben, riskieren Sie den Versicherungsschutz. Versicherer können in diesem Fall die Leistung verweigern, auch rückwirkend.
Laut § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Sie verpflichtet, alle bekannten Gefahrumstände offenzulegen. Das heißt: Um Leistung zu erhalten, müssen Sie eine bereits gestellte Diagnose oder geplante Maßnahme angeben.
Tipp: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lassen Sie sich den Behandlungsstatus schriftlich vom Zahnarzt bestätigen.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Grundbeitrag: ab ca. 10–15 €/Monat – je nach Alter und Tarif
Zuschlag für Sofortschutz: ca. 29,90 € (für 24 Monate)
Begrenzte Leistung: meist bis 1.500 € in den ersten 2 Jahren
Erstattung: 75–100 % je nach Anbieter
Ist eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend möglich?
Eine Zahnzusatzversicherung schützt in der Regel nur zukünftige Behandlungen.
Rückwirkende Erstattung funktioniert nur bei sehr wenigen Tarifen und nur dann, wenn die Behandlung vor weniger als 6 Monaten begonnen wurde.
Ein paar wenige Tarife bieten dann durch monatliche Risikozuschläge zusätzlich zum normalen Tarif Hilfe.
Sobald eine Zahnbehandlung abgeschlossen ist und Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, kann kein Tarif mehr leisten.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit bei angeratener Behandlung?
Ja. Viele Tarife mit Sofortschutz starten ohne Wartezeit bei gleichzeitigem Zuschlag und Gesundheitsfragen. Diese Tarife eignen sich ideal bei akuter Empfehlung durch den Zahnarzt.
Welche weiteren Behandlungskosten werden trotz angeratener Behandlung übernommen?
Je nach Tarif:
Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
Füllungen & Inlays
Parodontose- oder Wurzelbehandlungen
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Manche Tarife auch Bleaching
Die Höhe der Erstattung liegt in der Regel bei 75–100 % – meist begrenzt auf 1.500 € in den ersten zwei Versicherungsjahren.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung nicht mehr?
Bei kleineren Maßnahmen oder überschaubaren Kosten kann es sinnvoller sein, den Versicherungsabschluss aufzuschieben und erst nach Abschluss der Behandlung in den Schutz einzusteigen.
Alternativ gibt es eine Vielzahl an Tarifen, die abschließbar sind, trotz angeratener Behandlung. Sie können für die angeratene Behandlung jedoch keine Rechnung einreichen.
Denn Tarife ohne Akut-Baustein sind deutlich günstiger und können alle zukünftigen Eventualitäten abdecken.
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