Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZGU70 + ZBU + BZGU20 der Gesellschaft Württembergische. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% |
Paradontalbehandlungen | 100% |
Ab wann wird erstattet? | Sofort, keine Wartezeit |
Bewertung: | |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 90-100% 1) |
Erstattung für Implantate | 90-100% 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nicht für Kinder geeignet, da keine Leistung im Bereich Kieferorthopädie abgesichert ist. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit Kieferorthopädie: keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% | 4/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 100% | 5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 100% | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 5/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDie Erstattung der Kosten einer Zahnbehandlung erfolgt im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollten die Kosten einer Zahnbehandlung die Höchstsätze dieser Gebührenordnungen übersteigen werden die Kosten nur bis zu den festgelegten Höchstsätzen erstattet. Sollte z.B. die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes durchgeführt werden, beträgt der erstattungsfähige Höchstsatz 14,23 EURO. Sollte die Rechnung der behandelnden Zahnärztin 16,00 EURO als Berechnung aufweisen, würden 1,67 EURO selbst bezahlt werden müssen. Allerdings ist eine Überschreitung der Höchstsätze der GOZ sogar bei privatzahnärztlicher Behandlung unwahrscheinlich und sollte dem Versicherungsnehmer im Normalfall erspart bleiben. Diese Württembergische Zahnzusatzversicherung, sieht für fast alle Leistungspunkte des Bereichs Zahnbehandlung einen Erstattungssatz von 100 Prozent vor. Lediglich der Leistungspunkt Schleimhauttransplantation ist vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ansonsten gilt, Leistungen können direkt nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Wartezeit. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% | 10/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% | 4/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% | 4/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 100% | 4/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 100% | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 4/4 |
ExperteninterpretationDie Württembergische Zahnzusatzversicherung, mit der Tarifbezeichnung ZG70+ZB+BZG20, ersetzt entstandene Kosten für zahnprophylaktische Maßnahmen zu 100 Prozent. Dieser Erstattungssatz gilt ohne eine Begrenzung auf einen jährlichen Maximalerstattungsbetrag. Dadurch sowie die Möglichkeit sofort Leistungen aus diesem Bereich direkt nach Versicherungsbeginn geltend zu machen, sind die Versicherungsleistungen des Tarifes ZG70+ZB+BZG20 als sehr gut zu bewerten. Alle Leistungspunkte sind Bestandteil des Leistungskatalogs und können somit von Versicherten genutzt werden , ohne einen zusätzlichen finanziellen Eigenbeitrag übernehmen zu müssen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 90-100% 1) | 4.5/5 |
Erstattung für Implantate | 90-100% 1) | 5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 90-100% 1) | 4/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 90-100% 1) | 3/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 90-100% 1) | 3/3 |
Erstattung für Inlays | 90-100% 1) | 5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 90-100% (max. bis 7er Zahn) 1) | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 6/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 Prozent möglich. | ||
ExperteninterpretationAufwendungen für Zahnersatz werden zu mindestens 90 Prozent erstattet. Der Tarif ZG70+ZB+BZG20 kombiniert zwei verschiedene Tarife, die zusammen eine Kostenerstattung bei Zahnersatz von 90- bzw. 100 Prozent ergeben. Der Tarif ZG70 erstattet 70 Prozent der Aufwendungen sollte die Gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch anerkennen. Sollten Leistungen allerdings doch anerkannt werden, würden zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen privaten Krankenversicherung, bis zu 80 Prozent erstattet werden. Der Tarif BZG20 erstattet weitere 20 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Die Tarifkombination aus ZG70 und BZG20 würde somit 90- bis 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz-Aufwendungen zurückerstatten. Und dies durchweg bei allen untersuchten Leistungspunkten des Bereichs Zahnersatz. Lediglich beim Leistungspunkt Erstattung für Veneers/Keramikverblendungen gibt es eine Leistungseinschränkung. Hier wird nur bei einer Versorgung bis zum 7er Zahn geleistet. Generell könnten alle Leistungen direkt nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Wartezeit für den Bereich Zahnersatzmaßnahmen. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate? | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 4 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja, bis zu 4 herausnehmbare Prothesen, veränderte Leistungsstaffel. | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 4800 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja 1) | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
1) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet. Mit Kassenzuschuss ist eine Erstattung von 100 Prozent möglich. | ||
ExperteninterpretationDer Tarif ZG70 + ZB + BZG20 der Württembergischen Versicherung kann mit sehr guten allgemeinen Leistungen punkten. Selbstverständlich sind vorhandene Füllungen, Brücken und durch diesen Tarif gedeckt. Bei geänderter Leistungsstaffel sind zudem bis zu vier fehlende Zähne und bis zu vier herausnehmbare Prothesen versicherbar. Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung werden erstattet und auch im Ausland erbrachte zahnärztliche Leistungen werden refundiert. Wobei bei Zahnbehandlungen im Ausland ohne Festzuschuss der Kasse Leistungen mit 90 Prozent erstattet werden, mit Kassenzuschuss ist im Ausland eine Erstattung von 100 Prozent möglich. Eine Leistungsbegrenzung von insgesamt 4800 Euro besteht in den ersten vier Versicherungsjahren. Ausgenommen davon sind – wie bei Zahnzusatzversicherungen üblich – Behandlungen die aufgrund eines Unfalls nötig wurden. Auch der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist auf den Faktor 3,5 begrenzt. Das bedeutet: Zahnärzte müssen sich bei der Verrechnungen ihrer Leistungen auf die GOZ beziehen. Entsprechend dieser können Zahnärzte für zeitaufwändige bzw. komplizierte Behandlungen mehr verrechnen als für Behandlungen ohne (zeitliche) Komplikationen. Für “einfache” Behandlungen gilt beim Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3 als Richtwert. Weitere allgemeine Leistungsbegrenzungen gibt es keine. Da der Hebesatz (wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen neueren Datums) bereits begrenzt ist, gibt es kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis das genau regelt, für welche Leistungen die Versicherung genau aufkommt und wie viel maximal dafür erstattet wird. Für die Versicherten ist dies in der Regel ein Vorteil. Um einen Antrag auf Versicherung im Tarif ZG70 + ZB + BZG20 zu stellen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Auch wenn daraus hervorgeht, dass Behandlungen geplant oder von einem Zahnarzt angeraten wurden kann eine Versicherung in diesem Tarif abgeschlossen werden – offene Behandlungen sind dann allerdings nicht mitversichert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Versicherungsjahre. Der Tarif ZG70 + ZB + BZG20 der Württembergischen Versicherung ist auf Basis von Altersrückstellungen kalkuliert. Die Versicherungsbeiträge entwickeln sich damit unabhängig vom Alter des Versicherten. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nicht für Kinder geeignet, da keine Leistung im Bereich Kieferorthopädie abgesichert ist. | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZG70 + ZB + BZG20 der Württembergischen Versicherung bietet keine Leistungen im Bereich Kieferorthopädie, was in diesem Zusammenhang als “mangelhaft” einzustufen wäre. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 100% 1) | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 100% 2) | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 100% 2) | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 100% 2) | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 100% 1) | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 90-100% 3) | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 100% 1) | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 100% 1) | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 100% 1) | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 90-100% 3) | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 90-100% 3) | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 100% (max. 125 € in 2 Versicherungsjahren) 4) | |
1) Abgesichert im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und in tariflichem Umfang, jedoch nicht als Einzelmaßnahme. 2) Akupunktur und Hypnose zur Schmerzbehandlung oder Vollnarkose werden pro Kalenderjahr mit maximal 200 Euro erstattet, wenn diese im Zusammenhang mit einer ambulanten Zahnbehandlung steht. 3) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet. Mit einem Kassenzuschuss eine Erstattung von 100 Prozent möglich. 4) Innerhalb von 2 Versicherungsjahren, werden maximal 125 Euro für Brillen und Sehhilfen oder deren Reparatur übernommen. | ||
ExperteninterpretationDer Tarif ZG70 + ZB + BZG20 der Württembergischen Versicherung bietet – unter Einhaltung sehr strikter Grenzen – gute Extraleistungen. Viele Extra-Leistungen sind nur dann gedeckt, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet werden – jedoch nicht wenn es sich dabei um Einzelmaßnahmen handelt. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Laserbehandlungen und Bakterienanalysen / DNA-Tests ebenso wie Behandlungen mit einem OP-Mikroskop, das Zahnärzten unter anderem eine bessere Vergrößerung bietet als die sonst üblichen Lupenbrillen. Wenn diese Behandlungen im Zusammenhang mit der offiziellen Gebührenordnung für Zahnärzte stehen und keine Einzelmaßnahmen darstellen, werden insgesamt 100 Prozent erstattet. Selbiges gilt für den Einsatz der VECTOR-Technologie, einem Ultraschallverfahren mit dem man beispielsweise Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernen kann oder für die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens. Vollnarkose bei Zahnbehandlungen sowie Akupunktur und Hypnose zur Schmerzlinderung werden pro Kalenderjahr mit maximal 200 Euro erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass diese Maßnahmen in Zusammenhang mit einer ambulanten Zahnbehandlung stehen. Unter Einhaltung der 200-Euro-Grenze werden dabei 100 Prozent der Kosten erstattet. Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz sowie DROS-Schienen zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne werden auch ohne Festzuschuss der Krankenkasse mit 90 Prozent erstattet. Mit einem Kassenzuschuss ist sogar eine Leistungs-Erstattung von 100 Prozent möglich. Dasselbe gilt für CEREC-Behandlungen, bei der mittels Digitaltechnik Zahnersatz bereits während der Behandlung im Labor gefertigt und anschließend gleich eingesetzt wird. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
90-100% - Erstattung für Kronen und Brücken
90-100% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100%
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit
Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.) Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)?
2.) Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen Kiefergelenkbeschwerden statt (z.B. Knirscherschiene)?
3.) Haben Sie mehr als 2 Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss sind nicht zu berücksichtigen)?
4.) Haben Sie mehr als 8 überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate?