Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der Gesellschaft AOK. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 90% |
Paradontalbehandlungen | 90% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 90% |
Erstattung für Implantate | 90% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: Keine Erstattung Kieferorthopädie: |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 90% | 3.5/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 90% | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationZahnbehandlungsmaßnahmen werden durch diese AOK Zahnzusatzversicherung generell zu einem Prozentsatz von 90 Prozent erstattet. Hierzu zählen sowohl Wurzel- und Parodontosebehandlungen, als auch Kunststofffüllungen und Schleimhauttransplantationen. Sollte die AOK Krankenversicherung eine Leistung erbringen, wird diese von der Erstattungssumme der AOK Zahnversicherung abgezogen, sodass insgesamt maximal 90 Prozent der Rechnungssumme ersetzt werden. Nach einer Wartezeit von 8 Monaten können Versicherte erstmalig Leistungen aus diesem Tarif abrechenbar durchführen lassen. Sollten Behandlungen während der Wartezeit erfolgen, die nicht auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind, ist die Versicherung leistungsfrei. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% | 0/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung | 0/4 |
ExperteninterpretationDie Tarifkombination AOK-ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT beinhaltet keine Leistungen für den Bereich Zahnreinigung/Zahnprophylaxe. Versicherte dieses Tarifs müssen somit Leistungen für Individualprophylaxe, wie die von Zahnärzten empfohlene regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) selbst bezahlen, sofern sie nicht von ihrer AOK Krankenversicherung bezuschusst wird. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Implantate | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 90% | 3.5/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 90% | 2.5/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 90% | 2.5/3 |
Erstattung für Inlays | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 90% | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationKosten aus der Kategorie Zahnersatz werden von dieser AOK Zahnzusatzversicherung zu 90 Prozent ersetzt. Hierzu zählen unter anderem Zahnkronen und Zahnbrücken, als auch Prothesen und Veneers, sowie Implantate. Zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, werden insgesamt 90 Prozent der Kosten getragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Leistungen handelt, die der Regelversorgung entsprechen oder höherwertige Versorgungsformen, wie bspw. Implantate oder Keramikkronen. Erstmalig können Versicherte dieses Tarifs neue Behandlungen 8 Monate nach Versicherungsbeginn starten, damit diese abrechnungsfähig sind. Es gilt nämlich eine Wartezeit von 8 Monaten für den Bereich Zahnersatz. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
1) Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden. | ||
ExperteninterpretationDie allgemeinen Leistungen im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung sind als überdurchschnittlich gut zu bewerten. Vorhandene Kronen, Füllungen und Brücken sind in diesem Tarif ebenso versicherbar wie herausnehmbare Prothesen. Zudem können bis zu drei fehlende Zähne – gegen einen Aufpreis pro Zahn – versichert werden. Die Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung werden im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung ebenso erstattet wie im Ausland erbrachte Zahnarzt-Leistungen. Ein Heil- und Kostenplan bei dem der behandelnde Zahnarzt vor einer Behandlung überblicksmäßig festlegt, welche Methoden zu welchen Kosten geplant sind, ist in diesem Tarif nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. In den ersten vier Versicherungsjahren gibt es eine Leistungsbegrenzung von insgesamt 9000 EUR – ein Wert der im Vergleich mit anderen Zahnzusatzversicherungen relativ großzügig bemessen ist. Ausgenommen von dieser Leistungsbegrenzung sind Zahnarztleistungen, die als Folge eines Unfalls nötig wurden. Ansonsten ist – so wie bei den allermeisten neueren Zahnzusatzversicherungen üblich – im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung auch der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor 3,5 begrenzt. Das bedeutet: Zahnärzte müssen ihre Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verrechnen – wobei für (zeit)aufwändige Behandlungen mehr verrechnet werden kann als für Behandlungen ohne Komplikationen. Für komplikationslose Behandlungen gilt ein Steigerungsfaktor von 2,3 als Richtwert. Darüber hinaus gibt es keine allgemeinen Leistungsbegrenzungen. Auch ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, das genau festlegt wie viel die Versicherung für welche Zahnarztleistungen bezahlt, liegt dem Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung nicht zugrunde. Dies ist generell ein Vorteil für die Versicherten. Um einen Versicherungsvertrag im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung abzuschließen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Stellt sich vor Vertragsabschluss heraus, dass Zahnbehandlungen bereits geplant sind bzw. angeraten wurden, kann in der Regel kein Antrag auf Versicherung im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung gestellt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei fehlenden Zähnen. Liegt bereits ein Heil- und Kostenplan vor, können diese gegen Aufpreis versichert werden. Wird ein Vertrag im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT abgeschlossen, beträgt die Mindestversicherungsdauer zwei Jahre. Da dieser Tarif mit sogenannten Altersrückstellungen kalkuliert ist, ändert sich die Höhe der Beiträge nicht mit steigendem Alter der Versicherten. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 90% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 90% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Ja | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Mini-Brackets | Ja | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Ja | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Ja | |
Erstattung für farblose Bögen | Ja | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | ||
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. | |
ExperteninterpretationMit einem eindeutigen “Sehr Gut” können beim Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung die Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern bewertet werden. Einziger Wermutstropfen: Wie bei vielen Zahnzusatzversicherungen gibt es auch in diesem Tarif im Bereich der Kieferorthopädie keine Versicherungsleistungen für Erwachsene. Sehr positiv wirkt sich beim Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung zudem aus, dass für die betroffenen Kinder alle wesentlichen Behandlungsmethoden erstattet werden. Dies betrifft unter anderem die Lingualtechnik für innenliegende Zahnspangen, die Invisalign-Therapie für “unsichtbare” Zahnspangen oder den Einsatz von Kunststoff- und Mini-Brackets um Zahnspangen weniger auffällig zu machen. Auch die kieferorthopädische Funktionsanalyse zur Feststellung des Funktionszustandes eines Gebisses wird – so wie bei vielen anderen Zahnzusatzversicherungen – auch im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT erstattet. Inkludiert in die Versicherungsleistungen im Bereich Kieferorthopädie sind zudem sogenannte “farblose Bögen” sowie Zahnstabilisatoren bzw. Retainer, die die Position von Zähnen nach kieferorthopädischen Maßnahmen festigen sollen. Erstattet werden die Leistungen im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung vom Rechnungsbetrag, erstmals anspruchsberechtigt ist man nach einer Wartefrist von acht Monaten. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 90% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 90% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 90% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 90% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationAls “mangelhaft” bis “ausreichend” sind im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung die Anzahl der versicherten Extra-Leistungen zu bewerten. Wobei hervorzuheben ist, dass dort wo Extra-Leistungen im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT gedeckt sind, 90 Prozent der Kosten erstattet werden – was einen sehr guten Wert darstellt. Darüber hinaus werden im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung keine Extra-Leistungen erstattet. Das betrifft beispielsweise Knirscher- und Aufbissschienen für den Schutz der Zahnhartsubstanz ebenso wie DROS-Schienen zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Nicht gedeckt im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung sind auch die digitale Volumentomographie, mittels der Implantate oder Operationen besser geplant werden können. Ebenso wenig sind die Photoaktivierte Chemotherapie PACT zur Reduzierung des Keimaufkommens oder die VECTOR-Technologie gedeckt. Die VECTOR-Technologie ist ein Ultraschallverfahren, mit dem z. B. Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden können. Keine Extra-Leistungen gibt es im Tarif ZahnPREMIUM + KombiPRIVAT der AOK Versicherung auch für die Vollnarkose bei Zahnbehandlungen sowie für Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzlinderung. Wie bei vielen anderen Zahnzusatzversicherungen sind in diesem Tarif zudem auch Brillen- und Sehhilfen nicht versichert. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
90% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
90% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
90% - Erstattung für Kronen und Brücken
90% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
0%
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit