Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnPLUS der Gesellschaft AOK. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 0% |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 40% |
Erstattung für Implantate | 40% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: Keine Erstattung Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 0% | 0/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDer Bereich Zahnbehandlungsmaßnahmen findet bei diesem Tarif keine Beachtung. Es fehlen somit Leistungen für alle analysierten Leistungspunkte. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% | 0/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung | 0/4 |
ExperteninterpretationDie Zahnzusatzversicherung AOK ZahnPLUS sieht keine Leistungen im Bereich Zahnreinigung / Zahnprophylaxe vor. Versicherte dieses Tarifs müssen daher Leistungen, wie bspw. die professionelle Zahnreinigung oder die Erstellung eines Mundhygienestatus selbst bezahlen, sofern die AOK Krankenversicherung hierfür keine Kostenübernahme vorsieht. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 40% | 1.5/5 |
Erstattung für Implantate | 40% | 1.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 40% | 1/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 40% | 1/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 40% | 1/3 |
Erstattung für Inlays | 40% | 1.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 40% (max. bis 5er Zahn) | 1/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationFür zahnärztliche Zahnersatzmaßnahmen, schreibt die AOK Zahnversicherung ZahnPLUS einen Erstattungssatz von 40 Prozent in ihrem Bedingungswerk fest. Zudem wird die Gesamterstattung bei dieser Zahnzusatzversicherung der AOK auf 90 Prozent (inkl. GKV Leistungen) begrenzt. Wird die Regelversorgung gewählt werde so insgesamt 90 Prozent der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Erstattung der AOK Zahnzusatzversicherung ZahnPLUS übernommen. Erstattungsfähig sind Zahnkronen, Brücken und Prothesen, mit der Einschränkung, dass Zahnkronen und Brücken in metallischer Ausführung mit Verblendung und vollkeramischer Ausführung, lediglich bis zum Zahn 5 erstattungsfähig sind. Ab dem Zahn 6 erhalten Versicherte dieser AOK Zahnversicherung nur die Ausführung ohne Verblendung erstattet. Für hochwertige Versorgungsformen, wie Implantate, Keramikkronen oder Inlays, gilt der Erstattungssatz von 40 Prozent. Je nach Versorgungsform, ergibt sich somit eine Gesamterstattung, inklusive der Leistungen der AOK Krankenversicherung eine Gesamterstattung von ca. 50-70 Prozent. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
1) Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden. | ||
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung kann mit überdurchschnittlich guten allgemeinen Leistungen aufwarten. Versicherbar sind neben Füllungen, Kronen und Brücken auch herausnehmbare Prothesen. Und auch Zahnlücken mit bis zu drei fehlenden Zähnen können mit einem Aufschlag versichert werden. Ein Heil- und Kostenplan vor einer Zahnbehandlung ist zwar in der Regel nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Bei einem Heil- und Kostenplan erstellt der behandelnde Zahnarzt vor der Behandlung eine Übersicht über die Behandlungsmethoden sowie eine Kostenaufstellung. Versichert im Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung sind sowohl Zahnbehandlungen im Ausland als auch Behandlungen durch private Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Eine Leistungsbegrenzung von vergleichsweise großzügigen 9000 Euro besteht in den ersten vier Versicherungsjahren. Ausgenommen von der Begrenzung sind Behandlungen, die nach Unfällen erforderlich wurden. Wie bei neueren Versicherungsverträgen üblich, ist im Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf den Steigerungsfaktor 3,5 begrenzt. Zahnärzte müssen sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen nach den Vorgaben der GOZ richten. Entsprechend der Hebesatz-Regelung kann für aufwändigere Zahnbehandlungen mehr verlangt werden als für Behandlungen ohne Komplikationen. Für letztere gilt beim Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3 als Richtwert. Davon abgesehen gibt es keine weiteren allgemeinen Leistungsbegrenzungen. Auch ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis liegt dem Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung nicht zugrunde. Dieses würde relativ detailliert regeln, welche Behandlungen bis zu welcher Höhe erstattet werden. Das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses ist für die Versicherten damit meist von Vorteil. Um einen Antrag auf Versicherung im Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung zu stellen, müssen zuerst einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sind bereits zahnmedizinische Behandlungen angeraten oder geplant, kann zu diesem Zeitpunkt – zumindest prinzipiell – keine Versicherung im Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist sind fehlende oder zu ziehende Zähne. Diese können – einen bestehenden Heil- und Kostenplan vorausgesetzt – mitversichert werden. Die Mindestvertragslaufzeit im Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung beträgt zwei Versicherungsjahre. Kalkuliert ist der Tarif mit Altersrückstellungen – es gibt dadurch keine altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung sieht keine Leistungen im Bereich Kieferorthopädie vor. Das könnte im Vergleich zu anderen Zahnzusatzversicherungs-Tarifen als “mangelhaft” bewertet werden. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 0% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnPLUS der AOK Versicherung sieht keine Extraleistungen vor. Im Vergleich zu anderen Zahnzusatzversicherungs-Tarifen könnte dies als “mangelhaft” bewertet werden. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
0% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
40% - Erstattung für Kronen und Brücken
40% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
0%
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit