Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der Gesellschaft AOK. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 70% 1) |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 0% |
Erstattung für Implantate | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € im Jahr) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: nach 8 Monaten Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 70% 1) | 2.5/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
1) 50 € je Kunststofffüllung = ca. 70% | ||
ExperteninterpretationDie AOK Zahnzusatzversicherung ZahnVITAL+KombiPRIVAT, leistet auch für Kosten aus dem Bereich Zahnbehandlung. Die meisten Tarife leisten hier prozentual zur Rechnungssumme, dieser Tarif der AOK leistet bei medizinisch angeratenen „Zahnerhaltungsmaßnahmen“, wie Kunststofffüllungen oder Einlagefüllungen, einen festen Betrag. Dieser beträgt für Kunststofffüllungen 50 Euro pro Zahn und bei Einlagefüllungen 100 Euro je Zahn. Leistungen für alle anderen analysierten Leistungspunkte des Bereichs Zahnbehandlungsmaßnahmen sucht man vergebens. Wurzelbehandlungen, -spitzenresektionen und –längenmessungen sind ebenso wenig Bestandteil der Absicherung, wie Parodontalbehandlungen oder Schleimhauttransplantationen. Es gilt zudem eine 8 monatige Wartezeit, wodurch neu beginnende Behandlungsmaßnahmen frühestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn abrechnungsfähig sind. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € im Jahr) | 6/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 50 € im Jahr) | 3/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/4 |
ExperteninterpretationDer Baustein ZahnVITAL der Tarifkombination AOK-ZahnVITAL + KombiPRIVAT sichert Leistungen des Bereichs Zahnreinigung/Zahnprophylaxe mit einem Erstattungssatz von 100 Prozent ab. Die Leistungen werden dabei auf einen maximalen jährlichen Erstattungsbetrag von 50 Euro beschränkt. Neben der professionellen Zahnreinigung (PZR) ist auch die Fluoridierung der Zähne durch diesen Tarif abgesichert. Beide Leistungen können erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn durchgeführt werden, da eine Wartezeit von 8 Monaten gilt. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 0% | 0/5 |
Erstattung für Implantate | 0% | 0/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 0% | 0/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 0% | 0/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 0% | 0/3 |
Erstattung für Inlays | 20% 1) | 1/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
1) 100 € je Einlagefüllung = ca. 20% | ||
ExperteninterpretationDer Bereich Zahnersatz ist nicht Bestandteild der AOK Zahnzusatzversicherung AOK-ZahnVITAL+ KombiPRIVAT. Lediglich Einlagefüllungen, sogenannte Inlays, sind Teil der Absicherung. Diese sind mit 100 Euro je Einlagenfüllung abgesichert, was ca. 20 Prozent der tatsächlichen Kosten für eine solche Versorgung entspricht. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
1) Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden. | ||
ExperteninterpretationMit überdurchschnittlich guten allgemeinen Leistungen kann der Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung bewertet werden. Vorhandene Kronen, Brücken und Füllungen sind natürlich versichert, ebenso sind herausnehmbare Zähne versicherbar. Zudem können auch bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Aufschlag im Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung versichert werden. Ein Heil- und Kostenplan vor einer Zahnbehandlung ist in diesem Tarif in der Regel nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. In einem Heil- und Kostenplan gibt der behandelnde Zahnarzt überblicksmäßig über die Behandlungsmethoden und die dabei entstehenden Kosten Auskunft. In den ersten vier Versicherungsjahren besteht eine relativ großzügig bemessene Leistungsbegrenzung von insgesamt neuntausend Euro. Unfallbedingte Behandlungen sind von dieser Leistungsbegrenzung zudem ausgenommen. Dazu ist auch – so wie bei fast allen Zahnzusatzversicherungen neueren Datums – der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf den Steigerungsfaktor 3,5 begrenzt. Zahnärzte stellen ihre Rechnungen auf Grundlage der GOZ. Diese sieht vor, dass einfache Behandlungen mit wenig zeitlichem Aufwand mit einem anderen Hebesatz verrechnet werden können als komplizierte Zahnbehandlungen. Als richtungsweisender Wert für Behandlungen ohne Komplikationen gilt beim Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3. Dem Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung liegt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis zugrunde, das unter anderem Versicherungsleistungen begrenzt. Für die Versicherten ist das Fehlen eines eigenen Preis- und Leistungsverzeichnisses in der Regel ein Vorteil. Ein Pluspunkt des Tarifs ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung ist auch, dass sowohl Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenvertrag als auch Zahnarztleistungen im Ausland versichert sind. Um einen Versicherungsvertrag im Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung abzuschließen, müssen im Vorfeld einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Geht daraus hervor, dass Zahnbehandlungen bereits geplant oder angeraten wurden, kommt üblicherweise kein Versicherungsvertrag zustande. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei fehlenden oder zu ziehenden Zähnen. Wie oben bereits angeführt, können gegen Aufpreis bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden – wenn bereits ein Heil- und Kostenplan besteht. Der Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, die Versicherungsbeiträge entwickeln sich unabhängig vom Alter der Versicherten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Versicherungsjahre. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationBehandlungen für Kieferorthopädie werden im Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung nicht erstattet. Demnach müssen die Leistungen im Bereich Kieferorthopädie in diesem Tarif als “mangelhaft” bewertet werden. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 0% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationIm Tarif ZahnVITAL + KombiPRIVAT der AOK Versicherung gibt es keine Erstattung für Extra-Leistungen. Im Bereich der Extra-Leistungen muss dieser Tarif demnach als “mangelhaft” eingestuft werden. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
70% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
0% - Erstattung für Kronen und Brücken
0% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 50 € pro Jahr)
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit