Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnPREMIUM der Gesellschaft AOK. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 90% |
Paradontalbehandlungen | 90% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 90% |
Erstattung für Implantate | 90% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: Keine Erstattung Kieferorthopädie: nach 8 Monaten |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 90% | 3.5/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 90% | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationKosten für Zahnbehandlungsmaßnahmen werden durch diese AOK Zahnzusatzversicherung zu 90 Prozent ersetzt. Dieser Erstattungssatz gilt inklusive etwaiger Leistungen der AOK Krankenversicherung. Zahnbehandlungen können neben den klassischen Zahnfüllungen auch Wurzel- und Parodontalbehandlungen sein. Weiterhin sind die Leistungspunkte Wurzellängenmessung und Schleimhauttransplantation Bestandteil dieses Tarifs. Dieses umfangreiche Leistungsspektrum, können Versicherte erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn für neu beginnende Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Es gilt eine Wartezeit von 8 Monaten, in der keine Leistungen abgerechnet werden können. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 0% | 0/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung | 0/4 |
ExperteninterpretationDie AOK ZahnPremium Zahnzusatzversicherung sichert keine Leistungen des analysierten Bereichs Zahnreinigung / Zahnprophylaxe vor. Versicherte dieses Tarifs müssen daher für eine professionelle Zahnreinigung oder die Fluoridierung der Zähne selbst aufkommen, sofern die AOK Krankenversicherung hierfür keine Kostenübernahme vorsieht. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Implantate | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 90% | 3.5/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 90% | 2.5/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 90% | 2.5/3 |
Erstattung für Inlays | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 90% | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDiese AOK Zahnzusatzversicherung ersetzt die Aufwendungen aus dem Bereich Zahnersatz generell zu 90 Prozent. Es gilt dabei, dass zusammen mit den Leistungen der GKV maximal 90 Prozent erstattet werden. Neben Brücken, Prothesen und Kronen werden in diesem Tarif auch Veneers und Implantate mitversichert. Es wird dabei nicht zwischen der Regelversorgung und höherwertigen Versorgungsformen differenziert. Versicherte dieser Zahnversicherung können erstmalig 8 Monate nach Versicherungsbeginn begonnen Behandlungsmaßnahmen abrechnen, da eine Wartezeit von 8 Monaten gilt. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
1) Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden. | ||
ExperteninterpretationÜberdurchschnittlich gute allgemeine Versicherungsleistungen bietet der Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung. Neben Füllungen, Brücken und Kronen sind auch herausnehmbare Prothesen und Zahnlücken versicherbar – wobei Zahnlücken nur bis zu drei fehlenden Zähnen und mit einem Aufschlag versichert werden können. Hervorzuheben in diesem Tarif ist, dass Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung grundsätzlich erstattet werden, ebenso Zahnbehandlungen die im Ausland erfolgten. In den ersten vier Versicherungsjahren besteht eine Leistungsbegrenzung von relativ großzügig bemessenen neuntausend Euro. Ausgenommen von dieser Grenze sind Behandlungen nach einem Unfall. Des weiteren ist auch im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor 3,5 limitiert. Das bedeutet: Zahnärzte müssen sich beim Stellen ihrer Rechnungen auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beziehen. Durch den Hebesatz wird geregelt, dass Zahnärzte für aufwändige bzw. langwierige Behandlungen mehr verrechnen können als für einfach verlaufende Behandlungen. Für einfach verlaufende Behandlungen ohne Komplikationen gilt beim Hebesatz als Richtwert ein Steigerungsfaktor von 2,3. Andere allgemeine Leistungsbegrenzungen gibt es im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung keine. So existiert auch kein Preis- und Leistungsverzeichnis, dass regelt welche Leistungen ein Zahnarzt zu welchen Preisen verrechnen kann, damit seine Leistungen von der Versicherung noch gedeckt werden. Das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses bringt für die Versicherten meist Vorteile, weil sich dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass Eigenleistungen notwendig werden verringert. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt übliche zwei Versicherungsjahre. Der Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung ist mit Altersrückstellungen kalkuliert – das bedeutet, dass sich die Höhe der Versicherungsbeiträge unabhängig vom Alter der Versicherten entwickeln. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 90% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 90% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Ja | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Ja | |
Erstattung für Mini-Brackets | Ja | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Ja | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Ja | |
Erstattung für farblose Bögen | Ja | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | nach 8 Monaten | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Auch gut für Kinder geeignet, dank hoher Erstattung im Bereich Kieferorthopädie. | |
ExperteninterpretationSehr gute Leistungen bietet der Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung im Bereich Kieferorthopädie für Kinder. Erwachsene haben – wie bei vielen anderen Zahnzusatzversicherungen auch – im Tarif ZahnPREMIUM keinen Leistungsanspruch. Doch sowohl bei Kindern der Kieferindikationsgruppe 2 (KIG 2, mit leichten Zahnfehlstellungen) als auch bei Kindern in den Kieferindikationsgruppen 3 - 5 (KIG 3 - 5, mit stark ausgeprägten Zahnfehlstellungen) werden insgesamt sehr gute 90 Prozent der Kosten erstattet. Dazu kommt, dass praktisch alle wesentlichen Behandlungsmethoden im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung bei Kindern erstattungsfähig sind. Jeweils mit 90 Prozent erstattet werden demnach die Kosten für die Kieferorthopädische Funktionsanalyse zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses, die Invisalign-Therapie für “unsichtbare” Zahnspangen und die Lingualtechnik für innenliegende und damit weniger auffällige Zahnspangen. Auch Mini- und Kunststoff-Brackets für weniger auffällige Zahnspangen werden mit einem Satz von 90 Prozent erstattet. Selbes gilt für Retainer, mit denen die Position von Zähnen nach kieferorthopädischen Eingriffen stabilisiert wird und für sogenannte farblose Bögen. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 90% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 90% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 90% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 90% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationDie Anzahl der im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung gebotenen Extra-Leistungen kann im Vergleich mit anderen Tarifen als “mangelhaft” bis “ausreichend” bewertet werden. Im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung werden Laserbehandlungen und Bakterien- und DNA-Tests erstattet. Außerdem gibt es Versicherungsleistungen für Behandlungen mit dem OP-Mikroskop das Zahnärzten bei Operationen eine weitaus bessere Vergrößerung bietet als die sonst üblichen Lupenbrillen. Zudem sind CEREC-Behandlungen erstattungsfähig, bei denen Zahnersatz mittels Digitaltechnik direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Erstattet werden bei diesen vier Extra-Leistungen jeweils insgesamt 90 Prozent der entstandenen Kosten – was im Vergleich mit anderen Versicherungstarifen als “sehr gut” zu bewerten ist. Für alle anderen Extra-Leistungen gibt es im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung jedoch keine Erstattung. Die Kosten für eine Vollnarkose während der Zahnbehandlung werden ebensowenig erstattet wie die Kosten für Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzlinderung. Keine Leistungen gibt es auch bei der digitalen Volumentomographie, bei der mittels Röntgenstrahlen vor Operationen oder für Implantate ein Abbild des Gebisses erstellt wird. Auch der Einsatz der VECTOR-Technologie, mit der beispielsweise Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden können oder die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens sind im Tarif ZahnPREMIUM der AOK Versicherung nicht erstattungsfähig. Keine Leistungen gibt es zudem für Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz sowie für DROS-Schienen, mit denen sich ein gestörtes Zusammenspiel der Zähne korrigieren lässt. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
0% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
40% - Erstattung für Kronen und Brücken
40% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
0%
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit