Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnVITAL der Gesellschaft AOK. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 70% 1) |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 0% |
Erstattung für Implantate | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € im Jahr) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: nach 8 Monaten Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 70% 1) | 2.5/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
1) 50 € je Kunststofffüllung = ca. 70% | ||
ExperteninterpretationDer Bereich Zahnbehandlung ist Bestandteil dieser AOK Zahnzusatzversicherung. Bei der Erstattung hat man sich hierbei für einen Festbetrag entschieden. Dieser beträgt bei Kunststofffüllungen 50 Euro pro Zahn und bei Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlays, 100 Euro pro Zahn. Andere Behandlungsarten, wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen werden jedoch nicht beachtet. Leistungen, wie Schleimhauttransplantationen, Wurzellängenmessungen oder –spitzenresektionen, fehlen ebenso im überschaubaren Leistungsumfang für den Bereich Zahnbehandlungsmaßnahmen. |
Leistungsauszug: |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € im Jahr) | 6/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 50 € im Jahr) | 4/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/4 |
ExperteninterpretationIm Bereich Zahnreinigung/Zahnprophylaxe gilt bei der AOK ZahnVITAL Zahnzusatzversicherung ein Erstattungssatz von 100 Prozent. Die Leistung ist dabei auf maximal 50 Euro pro Jahr begrenzt. Versicherte dieses Tarifs müssen zudem 8 Monate warten, bis sie das erste mal Leistungen abrechnen können. Es gilt eine 8 monatige Wartezeit. 9 Monate nach Versicherungsbeginn können sie dann Leistungen für professionelle Zahnreinigung (PZR) oder die Fluoridierung der Zähne einreichen. Fissurenversiegelung, die Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die Erstattung für Kariesrisikodiagnostik sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 0% | 0/5 |
Erstattung für Implantate | 0% | 0/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 0% | 0/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 0% | 0/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 0% | 0/3 |
Erstattung für Inlays | 20% 1) | 1/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | Vom Rechnungsbetrag | |
1) 100 € je Einlagefüllung = ca. 20% | ||
ExperteninterpretationFür den Bereich Zahnersatz sind im Leistungsumfang dieser AOK Zahnzusatzversicherung keine Leistungen vorgesehen. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
1) Nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Kann ebenfalls bei schon bestehenden Heil- und Kostenpläne gegen Aufpreis versichert werden. | ||
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung kann mit überdurchschnittlich guten allgemeinen Leistungen punkten. Hervorzuheben ist, dass grundsätzlich auch Behandlungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung durch den Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung gedeckt sind. Ebenso Zahnbehandlungen die im Ausland durchgeführt wurden. Natürlich sind Füllungen, Kronen und Brücken vollständig in diesem Tarif gedeckt, ebenso wie herausnehmbare Prothesen. Auch Zahnlücken sind bis zu drei fehlenden Zähnen versicherbar, wobei hier pro fehlendem Zahn ein Aufschlag verrechnet wird. In den ersten vier Versicherungsjahren besteht eine Leistungsbegrenzung von insgesamt neuntausend Euro. Durch einen Unfall bedingte Behandlungen sind von dieser Begrenzung – wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen üblich – ausgenommen. Üblich ist auch, dass im Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor 3,5 begrenzt wird. Zahnärzte müssen sich bei ihrer Rechnungsstellung auf die Gebührenordnung für Zahnärzte berufen. Der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte regelt, dass für aufwändige Behandlungen höhere Rechnungen gestellt werden können als für Behandlungen ohne Mehr-Aufwand. Für relativ einfache Zahnbehandlungen gilt dementsprechend im Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3 als richtungsweisender Wert. Die Mindestvertragslaufzeit im Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung beträgt zwei Jahre. Um einen Antrag auf Versicherung stellen zu können, müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Von einer Ausnahmeregelung abgesehen, kann eine Versicherung in diesem Tarif nicht abgeschlossen werden, wenn Zahnbehandlungen geplant oder von einem Zahnarzt angeraten wurden. Eine Ausnahme gibt es hier lediglich im Bereich Zahnlücken bzw. bei Zähnen, die gezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, in dem der behandelnde Zahnarzt einen Überblick über die geplanten zahnmedizinischen Maßnahmen und die damit in Verbindung stehenden Kosten gibt. Darüber hinaus wird auch im Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung ein Heil- und Kostenplan vor Zahnbehandlungen zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Der Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung basiert auf Altersrückstellungen, die Versicherungsbeiträge entwickeln sich somit unabhängig vom Alter der Versicherungsnehmer. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationIm Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung werden keine Leistungen im Bereich Kieferorthopädie erstattet – weder für Kinder noch für Erwachsene. Im Vergleich zu anderen Tarifen kann der Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung im Bereich Kieferorthopädie folglich als “mangelhaft” bewertet werden. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 0% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationIm Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung werden keine Extra-Leistungen erstattet. Im Vergleich zu anderen Tarifen kann der Tarif ZahnVITAL der AOK Versicherung im Bereich der Extra-Leistungen demnach als “mangelhaft” bewertet werden. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
70% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
0% - Erstattung für Kronen und Brücken
0% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 50 € pro Jahr)
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit