
AOK
ZahnVITAL
02.03.2023 | Lars Weiland
AOK ZahnVITAL ist der Tarif mit der geringsten Leistung der AOK.
Im Vergleich mit allen weiteren Tarifen ist auch einer der Tarife mit der geringsten Leistung. Fast alle Tarife in unserem Vergleich haben eine bessere Leistung.
- Besonderheiten:
Geringe Leistungserstattung
Schwierige Gesundheitsfragen
8 Monate Wartezeit
AOK
ZahnVITAL
02.03.2023 | Lars Weiland
AOK ZahnVITAL ist der Tarif mit der geringsten Leistung der AOK.
Im Vergleich mit allen weiteren Tarifen ist auch einer der Tarife mit der geringsten Leistung. Fast alle Tarife in unserem Vergleich haben eine bessere Leistung.
- Besonderheiten:
Geringe Leistungserstattung
Schwierige Gesundheitsfragen
8 Monate Wartezeit
Inhaltsverzeichnis
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Bewertung
So haben wir die Tarifleistungen des Tarifs ZahnVITAL bewertet
Unsere Testbewertung
Testbericht
So bewerten wir die Vertragsbedingungen des Tarifs AOK ZahnVITAL
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Vertragskonditionen (Laufzeit und Kündigung) der Zahnzusatzversicherung ZahnVITAL sind üblich (eher lang)
Übliche Konditionen
REDAKTIONSBEWERTUNGMindestvertragslaufzeit: 24 Monate
14 Tage gesetzliche Widerrufsfrist nach Erhalt der Police
Verlängert sich jeweils um 12 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Der Tarif ZahnVITAL hat eine übliche Vertragslaufzeit von 13 bis 24 Monaten. Die Dauer ist abhängig davon, wann Sie den Vertrag abschließen. Wenn der Vertrag z. B. am 01.12. beginnt, kann er bereits zum 31.12. des Folgejahres (nach 13 Monaten) gekündigt werden. Am Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag ohne Kündigung um 12 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt zum Ende der Vertragslaufzeit 3 Monate. Es gilt eine Widerrufsfrist nach Erhalt des Versicherungsscheins von 14 Tagen.
Die Vertragskonditionen bewerten wir generell als üblich. Sie finden bei anderen Tarifen bessere Konditionen.
Testbericht
So bewerten wir die Leistungsbegrenzungen des Tarifs AOK ZahnVITAL
Bereits begonnen, angeraten oder geplante Behandlungen
Drei Gesundheitsfragen, Ablehnung bei angeratenen und nicht durchgeführten Zahnersatzmaßnahmen in den letzten 2 Jahren
Übliche Einschränkung
REDAKTIONSBEWERTUNGGesundheitsfragen bei Antrag: Ja, 3 Gesundheitsfragen.
Angeratene oder geplante Behandlung: Nicht versichert
Antragstellung nicht möglich
Die drei Gesundheitsfragen im AOK ZahnVITAL Antragsformular erscheinen auf den ersten Blick lang, sind im Grunde aber leicht erschließbar.
Die AOK erkundigt sich nach fehlenden Zähnen, bestehender Parodontose bzw. Parodontitis sowie Wurzelbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb der letzten 2 Jahre angeraten wurden.
Wurden derartige Maßnahmen binnen der letzten 2 Jahre angeraten und noch nicht durchgeführt, resultiert daraus eine Ablehnung durch die AOK.
Eine solche Ablehnung des Antrags nehmen viele Gesellschaften vor. Falls Sie eine andere Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, informieren Sie sich bei uns über Alternativen.
AOK ZahnVITAL
Erstattungsbeispiel für eine Implantatbehandlung
- Ein Implantat kostet für dieses Beispiel 1.900,00 € (zwischen 1.600 und 2.500 €)
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65-75 % der Kosten der Regelversorgung (z.B. Brücke)
- Der Tarif ZahnVITAL übernimmt bis zu 0 % des Eigenanteils
Hochwertiges Implantat aus Keramik
Gesamtkosten: 1540 €
| Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 360 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1180 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 1540 € |
| Sie sparen | 0 € |
AOK ZahnVITAL
Erstattungsbeispiel: Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Eine einzelne professionelle Zahnreinigung kostet 100 € (zwischen 80 und 120 €)
- Durch eine professionelle Zahnreinigung bleiben Ihre Zähne länger gesund und erhalten
- Der Tarif ZahnVITAL übernimmt bis zu 100 % des Eigenanteils
Beispielkosten für eine PZR beim Zahnarzt
Gesamtkosten: 120 €
| Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 0 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 120 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0 € |
| Sie sparen | 120 € |
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