Bei 2 von 41 der in unserem Zahnzusatzversicherungen Vergleich dargestellten Versicherungsgesellschaften, gilt die Ausnahme von der Regel: Sofort-Leistung auch dann, wenn eine Behandlung bereits durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
Teilweise müssen Sie für das Zustandekommen des Vertrages und die damit verbundene Übernahme der Behandlungskosten einen Risikozuschlag (z.B. für bereits fehlende Zähne) zahlen.
Die Regel (bei 39 von 41 Gesellschaften) ist jedoch, dass Versicherungsleistungen grundsätzlich aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn eine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten, geplant, beabsichtigt, besprochen oder begonnen wurde.
In folgendem Text erläutern wir unsere Expertensicht und gehen darauf ein, wann eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung für Sie sinnvoll ist:
Bei der Auswahl einer passenden Versicherung gilt es folgende Begriffe zu unterscheiden:
Sofort-Schutz / sofort gültig | Sofortleistung / Sofort-Kostenübernahme |
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Im Folgenden finden Sie alle Tarife mit sofortiger Kostenübernahme:
Die Leistungssumme ist in den ersten Jahren durch sogenannte Summenbegrenzungen (Zahnstaffel) eingeschränkt.
Es gibt nur einen Tarif, der ohne jegliche Beschränkung abgeschlossen werden kann. Unabhängig davon, ob Sie bereits fehlende Zähne haben und ob Ihnen eine Behandlung bereits angeraten wurde. Das ist der Tarif Zahn-Ersatz-Sofort der ERGO Versicherung.
In folgenden Fällen gibt es jedoch Tarife, die einen höheren Anteil der Zahnarzt Rechnung übernehmen.
Im Rahmen der Gesundheitsfragen der folgenden Zahnzusatzversicherung Tarife werden Sie zu fehlenden Zähnen befragt. Zudem muss die Frage beantwortet werden, ob eine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten, geplant, beabsichtigt, besprochen oder begonnen wurde.
Wesentlich für die vorgenannten Begriffe im Bezug auf die Behandlung – mit Ausnahme des Begriffs „begonnen“ – ist, ob ein Gespräch mit dem Zahnarzt mit dem Ziel stattgefunden hat, eine Therapieform zur Versorgung des fehlenden Zahnes zu besprechen.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherung Tarifen wird bereits ab dem ersten fehlenden Zahn eine Risikozuschlag je fehlendem Zahn erhoben. Wie viele fehlende Zähne Sie im Antrag mit angeben können und welcher Risikozuschlag je fehlendem Zahn fällig wird, finden Sie in der folgenden Liste der Top 5 Tarife bei fehlenden Zähnen:
Hervorragendes Preis/-Leistungsverhältnis
Hervorragende Leistungserstattung
Für den Fall, dass Sie eine sofortige Kostenübernahme für Zahnersatz wünschen, den Ihr Zahnarzt bereits angeraten, geplant oder mit Ihnen besprochen hat, kommen nur einige wenige Tarife in Frage. In der folgenden Liste haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Tarifen zusammengefasst. Für mehr Informationen zu einem Tarif, klicken Sie bitte auf “Tarifdetails”.
Leistungs-Sieger
Während fast alle Gesellschaften Leistungen die bereits angeraten wurden aus ihrem Versicherungsschutz ausschließen und meist Wartezeiten von 6-8 Monaten vorsehen, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können, machen fast alle Gesellschaften bei den Prophylaxe-Leistungen eine Ausnahme und erstatten Rechnungen für Behandlungen direkt nach Versicherungsbeginn. Typische Prophylaxe-Maßnahmen sind z.B.:
Tarife mit besonders guten Leistungen im Bereich der Prophylaxe finden Sie, wenn Sie in unserem Vergleich den Filter "Zahnreinigung" auf der Linken Seite auf "sehr gute Erstattung" stellen.
Wenn Sie keine angeratene Behandlung haben und es Ihnen “nur” darum darum geht sofort abgesichert zu sein, ist die Auswahl der Tarife deutlich größer. Alle Tarife die sofort leisten finden Sie in unserem Artikel zu “Die besten Tarife ohne Wartezeit”
Ihre Zahnzusatzversicherung ist spätestens dann gültig wenn
Die Bedingungen hierfür legt jede Gesellschaft in Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen fest. Welche Bedingungen welche Gesellschaft festgelegt hat finden Sie im Artikel: Wann ist eine Zahnzusatzversicherung gültig?
Der Heil- und Kostenplan ist nach Sozialgesetzbuch verpflichtend, kostenfrei für Leistungen des Zahnersatzes durch Ihren Zahnarzt zu erstellen. Der Heil- und Kostenplan enthält dabei:
Alle Details zu Heil- und Kostenplänen finden Sie hier.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten unabhängig von der gewählten Therapieform (z.B. Kronen, Brücken und Prothesen) des Befundes, einen befundorientierten Festkostenzuschuss. Der Festkostenzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, bei gepflegtem Bonusheft bis zu 75 Prozent. Bei der Wahl des Zahnersatzes sind Sie frei - die Festzuschusshöhe ändert sich dadurch nicht. Im Folgenden finden Sie typische Behandlungsformen des Bereichs sowie den jeweiligen gewährten beispielhaften Festkostenzuschuss der Krankenkasse:
Am Beispiel des Befunds “Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn” ist die Regelversorgung eine “Metallische Vollkrone”. Hier ist der Festzuschuss je nach Bonusstufe 188,67 Euro (60 Prozent), 220,12 Euro (bei 60 Prozent) oder 235,84 Euro (bei 75 Prozent). Der Arzt darf hierfür kosten in Höhe von maximal 314,46 Euro in Rechnung stellen.
Für den Festzuschuss entscheidend ist der Zustand des gesamten Gebisses. Hierfür wird durch den Zahnarzt aus einem Katalog mit rund 50 Einzelbefunden gewählt. Darüber hinaus kann sich der Festzuschuss durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt über die letzten fünf oder zehn Jahre erhöhen (auf 70 bzw. 75 Prozent). Auch die zuvor im Abschnitt zum Heil- und Kostenplan erläuterte Härtefallregelung erhöht den Festzuschuss. Fallen Sie in den beschriebenen Personenkreis, wird der Festkostenzuschuss auf 100% erhöht.
Eine hochwertigere Leistung kostet inklusive Labor- und Materialkosten zwischen 1000 bis 3000 Euro, abhängig von den gewählten Materialien. Die Differenz zwischen dem Festzuschuss und den Kosten für den hochwertigen Zahnersatz ist Ihr Eigenanteil.
In der folgenden Tabelle, haben wir für Sie drei verschiedene Formen des Zahnersatzes hinsichtlich der Gesamtkosten, des von der Krankenkasse gewährten Festzuschusses (Abhängig vom konkreten Befund) sowie des daraus resultierenden Eigenanteils (abhängig von der konkreten Rechnungshöhe) gegenübergestellt:
Art des Zahnersatz | Festzuschuss ca. | Eigenanteil ca. |
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Geschiebeprothese | 400 - 500 Euro | 1000 - 1600 Euro |
Keramikkrone | 200 - 270 Euro | 280 - 900 Euro |
Zahnimplantat | 350 Euro | 1500 Euro |
Ein Tarif mit Sofortleistungen ist vor allem dann empfehlenswert, wenn bereits ein Defekt vorliegt. Sprich Zähne fehlen oder Zähne gezogen werden müssen, die dann mit Zahnersatz versorgt werden sollen. In diesen Tarifen ist das Risiko der sofortigen Inanspruchnahme von Leistungen bereits im zu zahlenden Monatsbeitrag eingepreist. Daher ist es für Sie nicht empfehlenswert einen solchen Tarif zu wählen, wenn Ihre Zähne keinen Defekt aufweisen, der sofort behandelt werden muss. Für Sie steht dann die volle Auswahl an Tarifen zur Verfügung, die Sie entsprechend nach den für Sie relevanten Leistungen in unserem Vergleich filtern können.
Eine Behandlung gilt dann als angeraten angeraten, geplant, beabsichtigt, besprochen oder begonnen wenn dies von Ihrem Arzt dokumentiert wurde.
Wann genau Sie die Frage nach der Behandlung mit “Ja” beantworten sollten finden Sie hier: Wann ist die Frage nach angeraten, geplant, beabsichtigt, besprochen oder begonnener Behandlung mit “Ja” zu beantworten?
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung die nur den Festkostenzuschuss verdoppelt sind mit z.B. 33,90 € für einen 35 jährigen Versicherten relativ hoch, verglichen mit anderen Tarifen die z.B. 90-100 % der Zahnarztrechnung übernehmen und für die im selben Alter ein ähnlich hoher monatlicher Beitrag geleistet werden muss. Daher sollten Sie nur dann auf diesen Tarif zurückgreifen, wenn Sie keine Möglichkeit sehen einen anderen Tarif abzuschließen.
Nein. Für Tarife ohne Gesundheitsfragen gilt grundsätzlich, dass bereits bekannte Erkrankungen für die eine Behandlungsempfehlung vom Zahnarzt ausgesprochen wurde und bereits fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Außer beim zuvor beschriebene Bereich der Prophylaxemaßnahmen, bei dem die meisten Versicherer auf die Einhaltung von Wartezeiten verzichten und sofort nach Versicherungsbeginn Leistungen erbringen, sind Tarife ohne Gesundheitsfragen nicht geeignet wenn Sie Sofortleistungen wünschen. Im Fall von notwendigen Zahnersatz, bieten sich vielmehr die weiter oben beschriebenen Tarife an, die fehlende Zähne gegen einen Aufschlag absichern, auch wenn die Behandlung bereits angeraten ist (UKV) oder bei einer Versorgung mit Zahnersatz auch ohne Begrenzung der bereits fehlenden Zähne den von der Krankenkasse gewährten Festzuschuss verdoppeln (ERGO).