Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif StarterPlus + Pro der Gesellschaft Envivas. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% 1) |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 40% 1) |
Erstattung für Implantate | 40% 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 3 Monaten |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: nach 3 Monaten Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% 1) | 4/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) Erbringt die Techniker Krankenkasse (TK) keine Leistung für die Zahnfüllung, leistet die Enivas nicht und die Erstattung beträgt 0 Prozent. Der Austauch von intakten Zahnfüllungen (bspw. Austausch von Amalgamfüllungen) ist nicht versichert. | ||
ExperteninterpretationDurch die Envivas Zahnzusatzversicherung Tarif StarterPlus, sind Zahnbehandlungen nicht abgedeckt. Diese Versorgungslücke kann allerdings mit dem Baustein Pro teilweise geschlossen werden. Mit diesem Baustein werden 100 Prozent (unter Anrechnung der erbrachten GKV-Leistung) der Kosten übernommen. Leider beschränkt sich die Kostenübernahme nur auf plastische Zahnfüllungen, wie z. B. Kunststofffüllungen. Andere wichtige Maßnahmen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlung sind im Leistungskatalog nicht vorgesehen. Auch Schleimhauttransplantationen oder Wurzelspitzenresektionen fehlen im Versicherungsschutz komplett. Dadurch ist diese Zahnversicherung nicht einmal eine Basisabsicherung im Bereich Zahnbehandlung. Es gilt eine Wartezeit von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1) | 5/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1) | 2/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1) | 2/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1) | 2/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) 1)2) | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 3 Monaten | 3/4 |
1) Insgesamt 100 Euro Maximalerstattung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, ergibt 50 Euro pro Jahr im Schnitt. 2) In den Tarifbedingungen als Erstattung für einen Parodontalrisikotest vermerkt. | ||
ExperteninterpretationMit dem Tarifbaustein Pro der Envivas Versicherung sind Prophylaxemaßnahmen, wie bspw. die Versiegelung der Fissuren oder die professionelle Zahnreinigung (PZR) zu 100 Prozent abgesichert. Der Höchstbetrag ist jedoch auf 100 Euro in 2 Jahren begrenzt. Somit stehen dem Versicherten pro Jahr durchschnittlich lediglich 50 Euro für Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung. Neben den bereits zuvor genannten Leistungen, sind auch Kariesrisikodiagnostiken und die Fluoridierung der Zähne durch diese Zahnzusatzversicherung abgesichert. De Erstellung eines Mundhygienestatus ist zwar nicht konkret in den Tarifbedingungen benannt, jedoch ein Parodontal-Risikotest, der als Äquivalent verstanden werden kann. Es gilt für alle abgesicherten Leistungen eine Wartezeit von 3 Monaten. Nach dieser können erstmalig Behandlungen durchgeführt und bei der Envivas eingereicht und abgerechnet werden. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 80% | 4/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 40% 1) | 2/5 |
Erstattung für Implantate | 40% 1) | 0/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | 0/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 40% 1) | 1/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | 1/3 |
Erstattung für Inlays | 40% 1) | 2/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) Der Erstattungssatz des Tarif Praxis beträgt 40 Prozent vom Rechnungsbetrag. Inklusive Leistungen der Techniker Krankenkasse (TK) werden maximal 80 Prozent übernommen. 2) Aus den Tarif- und Versicherungsbedingungen wird nicht ersichtlich, ob diese Leistung abgesichert ist oder nicht. Es erfolgt keine konkrete Nennung dieser Leistung in den Tarif- und Versicherungsbedingungen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren TK Berater oder die Envivas Service-Hotline. | ||
ExperteninterpretationDie Tarifkombination StarterPlus+Pro der Envivas Zahnzusatzversicherung erstattet im Rahmen der Regelversorgung 80 Prozent, inkl. Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch im Fall von hochwertigem Zahnersatz, wie bspw. der Versorgung mit Kronen oder Brücken, werden 40 Prozent des Rechnungsbetrags übernommen. Zusammen mit den GKV Leistungen insgesamt maximal 80 Prozent. Es gilt für die abgesicherten Leistungen eine Wartezeit von 8 Monaten. Erst nach dieser Sperrfrist für Leistungen, können neue Behandlungsmaßnahmen durchgeführt und anschließend abgerechnet werden. Sie entfällt aber für unfallbedingte Zahnersatzmaßnahmen. Hier gilt voller tariflicher Schutz von Versicherungsbeginn an. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Bitte nennen Sie uns Körpergröße und Gewicht2.) Wurden in den letzten drei Jahren Behandlungen oder Untersuchungen (einschließlich Kontrolluntersuchungen und Arzneimittelbehandlungen) durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere behandelnde Personen durchgeführt? Sind solche beabsichtigt oder angeraten?3.) Bestehen noch Krankheiten (auch chronische) oder Beschwerden, Anomalien, Infektionen (z.B. HIV, Hepatitis C) oder psychische Störungen?4.) Haben in den letzten fünf Jahren stationäre Aufenthalte (z.B. Krankenhaus, Reha- oder Kurklinik) stattgefunden oder wurden solche Aufenthalte angeraten bzw. beantragt?5.) Wird eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) getragen oder ist eine solche notwendig oder angeraten?6.) Findet zurzeit eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme statt, oder ist eine solche notwendig oder angeraten? | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne (Zuschlag von 2,50 € je fehlendem Zahn) | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja, bis zu 3 Prothesen (max. 3 Zähne. Zuschlag von 2,50 € je fehlendem Zahn) | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Ja, für bereits begonnene, beabsichtigte oder angeratene zahnärztliche Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Generelle Leistungsbegrenzung. In den ersten 3 Versicherungsjahren insgesamt max. 1.500 Euro. Danach jährlich max. 2.000 Euro. | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | bis 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. Für Kinder und Jugendliche, werden biszur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Alterungsrückstellungengebildet. | |
ExperteninterpretationDer Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung ist ausschließlich Kindern und jungen Erwachsene bis 29 Jahren vorbehalten. Die in diesem Tarif gebotenen Leistungen können noch als “ausreichend” bewertet werden. Bestehenden Füllungen, Kronen und Brücken werden wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen erstattet, ebenso sind Zahnlücken und herausnehmbare Prothesen versicherbar. Zahnbehandlungen im Ausland sind im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung nicht versichert, ebensowenig wie Behandlungen durch private Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Damit Versicherte im Tarif StarterPlus + Pro zu Versicherungsleistungen kommen, ist ein Heil- und Kostenplan vor einer Zahnbehandlung zwingend erforderlich. Bei einem Heil- und Kostenplan erstellt der behandelnde Zahnarzt vorab einen Überblick über die geplanten Zahnbehandlungen und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Während der ersten fünf Versicherungsjahre besteht im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung eine allgemeine Leistungsbegrenzung von insgesamt 2500 Euro. Zahnbehandlungen die in Folge von Unfällen nötig wurden, sind von dieser Begrenzung allerdings ausgenommen. Wie bei den allermeisten aktuellen Zahnzusatzversicherungen ist auch im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung der Hebesatz gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte auf das 3,5fache begrenzt. Was bedeutet dies für die Versicherten? Laut der Gebührenordnung für Zahnärzte dürfen diese für zeitaufwändige und anspruchsvolle Zahnbehandlungen mehr verrechnen als für Behandlungen ohne Komplikationen. Ausgedrückt wird der Aufwand für eine Zahnbehandlung durch den Hebesatz, wobei der 2,3fache Hebesatz als Richtwert für eine komplikationslose Zahnbehandlung gilt. Dem Versicherungsvertrag im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung liegt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis zugrunde. Dies ist für die Versicherten in der Regel von Vorteil, weil bei einem zu knapp bemessenen Preis- und Leistungsverzeichnis das Risiko von Eigenleistungen durch die Versicherten steigt. Einen Antrag auf Versicherung kann man im Tarif StarterPlus + Pro nur dann stellen, wenn gegenwärtig keine Zahnbehandlungen durchgeführt werden bzw. geplant oder angeraten wurden. In jedem Fall müssen beim Stellen eines Antrages auf Versicherung mehrere Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung zwei Versicherungsjahre. Die Höhe der Beiträge entwickelt sich entsprechend dem Modell eines Altersgruppentarifs. Versichern lassen kann man sich im Tarif StarterPlus + Pro der Envivas Versicherung nur bis zu einem Alter von 29 Jahren. Die drei Altersgruppen in diesem Tarif sind von 0 - 14, von 15 bis 20 und von 21 bis 29 Jahren, wobei die höchsten Versicherungsbeiträge in der Altersgruppe von 21 bis 29 Jahren bezahlt werden müssen. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
Experteninterpretation |
Erstattung bei Laserbehandlungen | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung bei DROS-Schienen | Leistung aus Tarifbedingungen nicht ersichtlich 2) | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 100% 1) | |
1) Die Maximalerstattung für Sehhilfen beträgt 150 Euro in 2 aufeinanderfolgenden Jahren. 2) Aus den Tarif- und Versicherungsbedingungen wird nicht ersichtlich, ob diese Leistung abgesichert ist oder nicht. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren TK Berater oder die Envivas Service-Hotline. | ||
Experteninterpretation |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Dieser Tarif kann nicht über uns angefragt werden
Für diesen Tarif können wir Ihnen leider kein Angebot erstellen. Ihn dennoch aufzulisten dient der Transparenz und soll Ihnen einen vollständigen Tarifüberblick verschaffen. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren TK-Berater oder die Envivas Beratungshotline.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
40% - Erstattung für Kronen und Brücken
40% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 100 € in 2 Jahren)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Keine Erstattung
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: 3 Monate Wartezeit
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.) Bitte nennen Sie uns Körpergröße und Gewicht
2.) Wurden in den letzten drei Jahren Behandlungen oder Untersuchungen (einschließlich Kontrolluntersuchungen und Arzneimittelbehandlungen) durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere behandelnde Personen durchgeführt? Sind solche beabsichtigt oder angeraten?
3.) Bestehen noch Krankheiten (auch chronische) oder Beschwerden, Anomalien, Infektionen (z.B. HIV, Hepatitis C) oder psychische Störungen?
4.) Haben in den letzten fünf Jahren stationäre Aufenthalte (z.B. Krankenhaus, Reha- oder Kurklinik) stattgefunden oder wurden solche Aufenthalte angeraten bzw. beantragt?
5.) Wird eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) getragen oder ist eine solche notwendig oder angeraten?
6.) Findet zurzeit eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme statt, oder ist eine solche notwendig oder angeraten?