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Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Wann lohnt sie sich?
Sie stecken mitten in einer Zahnbehandlung oder haben bereits einen Heil- und Kostenplan? Viele Versicherer lehnen in solchen Fällen neue Anträge ab.
Gute Nachrichten: Mit speziellen Tarifen erhalten Sie auch bei laufender Behandlung noch einen verlässlichen Versicherungsschutz. Ein solcher Tarif kommt für Sie infrage, wenn:
- Zahnbehandlung wurde begonnen oder ein Heil- und Kostenplan ist erstellt
- Behandlung ist nicht vor mehr als 6 Monaten gestartet
- Zahnarztkosten sind unerwartet hoch
Eine gute Zahnzusatzversicherung, die trotz laufender Behandlung Versicherungsschutz bietet, kann Ihnen helfen. Damit sichern Sie sich:
- Leistungen trotz begonnener Behandlung
- Bis zu 1.500 € Akuthilfe, je nach Tarif
- Mehr finanzielle Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
Laufende oder angeratene Behandlung? Das sind die Unterschiede
Ob eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung noch greift, hängt davon ab, wie weit Ihre Behandlung bereits fortgeschritten ist.
Wenn Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, gilt die Behandlung als abgeschlossen. In diesem Fall leistet kein Versicherer mehr.
Wann gilt eine Behandlung als „angeraten“?
- Zahnarzt hat einen Schaden festgestellt.
- Eine Behandlung wurde empfohlen
- Behandlungsbedarf wurde dokumentiert (Patientenakte)
Wann gilt eine Behandlung als „laufend“?
- Heil- und Kostenplan liegt vor
- Erster Behandlungstermin fand statt
- Behandlungsbeginn ist jünger als 6 Monate
Fallbeispiel
„Ich dachte, es sei zu spät! Aber dann habe ich doch noch 1.500 € gespart.“
Herr H. (45) hatte bereits einen Heil- und Kostenplan für eine Brücke. Er dachte, er bleibt auf den Kosten sitzen. Andere Versicherer hatten ihn bereits abgelehnt.
Durch unsere Beratung fand er einen passenden Tarif mit Sofortschutz. Die Versicherung übernahm 1.500 €, wir halfen beim Einreichen der Unterlagen. Alles lief schnell und unkompliziert.
Das Ergebnis:
- Passender Tarif trotz laufender Behandlung
- Persönliche, verständliche Beratung ohne Verkaufsdruck
- Spürbare Kostenersparnis
Tabelle
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender Behandlung?
Leistung | Da Direkt - Akut-Soforthilfe | Die Bayerische - ZAHN Sofort | Dentolo - Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) | |
---|---|---|---|---|
Zahnersatz: Implantate, Brücken, Prothesen, Kronen, Inlays, Onlays | Ja | Ja | Ja | |
Zahnbehandlung: Füllung, Wurzelbehandlung | Ja | Ja (Ausnahme: Parodontose) | Ja | |
Begrenzung | 75 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | 80 - 100 %, 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | Bis 90 % (im Dentolo Zahnarztnetzwerk), 1.500 € in 2 Jahren (750 € / Jahr) | |
Zuschlag | 29,90 € für 24 Monate, zzgl. Basistarif, danach kündbar | 29,90 € für 24 Monate + Basistarif, endet automatisch | 29,90 € für 24 Monate zzgl. Basistarif, danach kündbar |
Unsere Tarifempfehlung 2025 bei begonnener Behandlung
Hier sind unsere besten Zahnzusatzversicherungen und Testsieger 2025 mit hervorragenden Leistungen, wenn eine Behandlung begonnen wurde.
Die beste Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung, wenn Sie keine bestehende Zahnlücke mitversichern möchten:
DA DirektZahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- 75 - 90 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Fehlende Zähne werden nicht mitversichert
Preis: 10,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Der richtige Tarif, wenn Sie bestehende Zahnlücken mitversichern möchten:
Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart
- 1.500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen
- 75 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich
Preis: 9,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person
Wichtig: Waren Sie mit dem Zahnschaden noch nicht beim Zahnarzt oder planen Sie nur eine günstige Regelversorgung der Krankenkasse, sind andere Tarife die bessere Wahl.
Laufende Behandlung? Diese Tarife zahlen trotzdem
- Akutschutz bei vielen Anbietern möglich
- Leistungen für bereits begonnene Eingriffe
- Bis 1500 € Erstattung für akuten Fall
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Das sollten Sie wissen
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung bei begonnener Behandlung?
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung bei begonnener Behandlung?
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung funktioniert anders, als die Standardtarife. Die speziellen Sofort-Tarife, sind oft mit einem zusätzlichen Akutschutz-Baustein (Risikozuschlag) versehen, der zum normalen Tarif dazu gebucht werden kann.
Damit Sie diesen Schutz bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ehrliche Angaben zum aktuellen Behandlungsstand
- Vorliegen eines Heil- und Kostenplans
- Der Behandlungsstart darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen
Ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen immer Pflicht?
Ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen immer Pflicht?
Sobald eine Behandlung läuft, kommen nur Tarife mit Gesundheitsfragen infrage. Nur so können Sie sicher sein, dass die Versicherung auch zahlt.
Warum?
Tarife ohne Gesundheitsprüfung schließen genau solche Fälle von Beginn an aus. Sie leisten nur, wenn der Zahnschaden erst nach Vertragsbeginn festgestellt wurde.
Tarife mit Gesundheitsfragen prüfen zwar Ihren aktuellen Zahnstatus, ermöglichen aber im Gegenzug Hilfe im Akutfall bei bereits laufender Behandlungen.
Kurz gesagt:
Wenn Sie bereits mitten in der Behandlung stecken oder ein Heil- und Kostenplan existiert, führt an einem Tarif mit Gesundheitsfragen kein Weg vorbei.
Wie viel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung wirklich?
Wie viel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung wirklich?
Auch bei laufender Behandlung sind die Leistungen in den ersten Jahren oft begrenzt. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt nicht unbegrenzt viel, sondern gestaffelt.
Typisch sind bei diesen Tarifen:
- Ca. 1.500 € Gesamtleistung in den ersten beiden Jahren
- Leistung ist oft gestaffelt (z. B. 750 € im ersten, 750 € im zweiten Jahr)
Wichtig: Je nach Tarif können zwischen 75 % und 100 % der Behandlungskosten übernommen werden.
Welche laufenden Behandlungen können versichert werden?
Welche laufenden Behandlungen können versichert werden?
Tarife für laufende Behandlungen decken über sogenannte “Akut-Bausteine”, die zum Normal-Tarif dazugebucht werden können, viele Leistungen mit ab – aber nicht alle.
Über den Akut-Baustein sind in der Regel folgende Leistungen sofort mitversichert:
- Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Inlays)
- Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
Wichtig: Kieferorthopädische Behandlungen sind in der Regel nicht über die Soforthilfe abgesichert.
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Was kostet ein Tarif, der bei begonnener Behandlung greift?
Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung kosten mehr als Standard-Tarife. Diese Punkte sollten Sie kennen:
- Grundbeitrag: Ab ca. 12 €/Monat – abhängig von Alter und Tarif
- Zuschlag für Sofortleistung: z. B. 29,90 € mtl. für 24 Monate (endet automatisch)
- Begrenzte Erstattung zu Beginn: meist bis zu 1.500 € in den ersten 2 Jahren
- Risikozuschläge möglich: z. B. bei fehlenden Zähnen oder Vorerkrankungen
- Erstattungshöhe: 75–100 % der Kosten – je nach Anbieter und Leistung
So schnell rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Fallbeispiel: Sie haben starke Zahnschmerzen und gehen zum Zahnarzt. Die Diagnose: ein stark entzündeter Wurzelkanal. Zur Stabilisierung ist eine Krone nötig. Die Behandlung soll beginnt sofort.
Kostenfaktoren des Fallbeispiels
- Wurzelbehandlung (Großteil privat zu zahlen)
- Zahnarzthonorar kann unterschiedlich ausfallen
- Moderne Methoden sind teuer
- Hochwertigkeit der Zahnkrone z. B. aus Keramik
Beispielkosten für Wurzelbehandlung (500 €) mit Zahnkrone (800 €)
Gesamtkosten: 1300 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 320 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 980 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0,00 € |
Sie sparen | 980 € |
Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Die Bayerische ZAHN Sofort + ZAHN Smart.
Schon gewusst?
In vielen Fällen übersteigen die Erstattungen der Versicherung die jährlichen Beiträge, auch bei Sofortleistung. So macht sich der Schutz schnell bezahlt.
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FAQ
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Was ist eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung?
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung ist ein spezieller Versicherungsschutz. Er greift auch dann noch, wenn Ihre Zahnbehandlung bereits begonnen wurde oder ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
Normale Tarife schließen solche Fälle meistens aus. Deshalb gibt es Tarife mit Sofortschutz, die genau für diese Situationen entwickelt wurden.
Typisch für diese Tarife:
Sie leisten trotz begonnener Behandlung
Sie enthalten oft einen Risikozuschlag (z. B. 29,90 € für 24 Monate)
Die maximale Erstattung ist in den ersten Jahren meist begrenzt (z. B. 1.500 €)
Welche ist die beste Zahnzusatzeversicherung bei laufender Behandlung?
Die beste Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung für Sie hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Der wichtigste Unterschied ist: Beinhaltet der Akutschaden eine Zahnlücke, deren Versorgung Sie mitversichern möchten? Dann ist der Tarif der DA Direkt Zahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe die beste Wahl.
Möchten Sie keine bestehende Zahnlücke mitversichern, empfehlen wir Ihnen den Tarif: Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart.
Beide Zahnzusatzversicherungen leisten 1500 € Sofortleistung mit einer Aufteilung auf 750 € im ersten und 750 € im zweiten Versicherungsjahr. Lassen Sie sich gerne von unseren Experten dazu beraten. Wir finden die passende Lösung für Ihre individuelle Situation. Denn nicht in jedem Fall lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung sofort.
Zählt ein Heil- und Kostenplan als laufende Behandlung?
Ja. Zum Zeitpunkt der Ausstellung wird die Behandlung für Versicherer als laufend bewertet. Ein Tarif mit Sofortleistung muss gewählt werden, damit Schutz besteht.
Lässt sich eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen?
Eine Zahnzusatzversicherung schützt in der Regel nur zukünftige Behandlungen.
Rückwirkende Erstattung für laufende Behandlungen funktioniert nur bei sehr wenigen Tarifen und nur dann, wenn die Behandlung vor weniger als 6 Monaten begonnen wurde.
Ein paar wenige Tarife bieten dann durch monatliche Risikozuschläge zusätzlich zum normalen Tarif Hilfe. Sie können bis zu 1500 € (750 € im 1. und 750 € im 2. Versicherungsjahr) erhalten.
Sobald eine Zahnbehandlung abgeschlossen ist und Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, kann kein Tarif mehr leisten.
Welche Einschränkungen gibt es bei Versicherungen für laufende Behandlungen?
Alle Zahnzusatzversicherungen, die auch bei bereits begonnenen Behandlungen leisten, setzen enge Grenzen bei der Erstattung.
Typische Begrenzung:
Maximal 750 € pro Jahr, insgesamt 1.500 € in zwei Jahren
Tarife wie Da Direkt: Akut-Soforthilfe, Die Bayerische: ZAHN Sofort und Dentolo Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) erstatten während der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit höchstens 750 € pro Jahr, insgesamt also maximal 1.500 €.
Was passiert, wenn sich die laufende Behandlung verzögert oder gestoppt wird?
Der ursprüngliche Behandlungsstart (z. B. die Erstellung des Heil- und Kostenplans) bleibt entscheidend. Eine Unterbrechung ändert nichts an der Einstufung als "laufend".
Liegt Ihr Behandlungsstart allerdings länger als 2 Jahre zurück, können die Tarife der UKV für Sie interessant sein. Z. B. der UKV - ZahnPrivat 100.
In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen. Wir helfen Ihnen, den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden.
Können mehrere Behandlungen gleichzeitig abgesichert werden?
Nur die beim Abschluss dokumentierte laufende Behandlung ist abgesichert. Weitere angeratene Maßnahmen sind nicht automatisch mitversichert.
Was passiert mit dem Akutschutz-Baustein nach 24 Monaten?
Der zusätzliche Akutschutz läuft bei Die Bayerische automatisch nach 24 Monaten aus, bei Da Direkt müssen sie aktiv kündigen. Danach gilt nur noch der Basistarif für neue Behandlungen.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung nicht (mehr)?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich nicht mehr, wenn:
die Zahnarztrechnung bereits vorliegt oder bezahlt wurde
die Behandlung vor mehr als 6 Monaten begonnen hat
nur eine kleine, günstige Maßnahme geplant ist (z. B. einfache Füllung für 100 €)
Sie keine Gesundheitsfragen beantworten möchten, obwohl ein Akutfall besteht
In diesen Fällen kann die Versicherung entweder nicht mehr leisten oder der Beitrag steht in keinem guten Verhältnis zur Erstattung.
Werden Zusatzleistungen wie Zahnreinigung auch mitversichert?
Ja. Diese Leistung ist unabhängig von der laufenden Behandlung und bei fast allen Tarifen mitversichert.