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Zum Thema
Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen – schnell zum gewünschten Versicherungsschutz

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen machen es Ihnen besonders einfach. Sie müssen nichts darüber wissen, welche Zähne fehlen oder wie lange welche Behandlung her ist.

Gesundheitsfragen werden im Rahmen des Antrags auf Versicherung gestellt. Die Gesellschaften prüfen Ihre Antwort und halten sich vor, Ihren Antrag abzulehnen.

Aber:
Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen haben nicht nur Vorteile! Fehlen Ihnen bereits Zähne oder sind Behandlungen angeraten, schließen Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen diese grundsätzlich aus.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wann eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen sinnvoll ist
  • worauf Sie grundsätzlich bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen achten sollten
  • wie Sie die beste Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen finden

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Wann sinnvoll, wann nicht?
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen für Sie sinnvoll?

Dann raten wir zu einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • Wenn Sie eine garantierte Annahme Ihres Antrags wünschen
  • Wenn Sie bei einem Tarif mit Gesundheitsfragen nicht angenommen wurden
  • Wenn Sie mehr als 4 fehlende Zähne haben und die übrigen Zähne versichern möchten
  • Bei schlechten Zahnzustand
  • Bei Vorerkrankungen wie z. B. Parodontose
  • Wenn herausnehmbare Prothesen bestehen
  • Wenn Sie möglichst schnell und einfach eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten

Dann raten wir davon ab:

  • Wenn Sie einen guten Zahnbestand haben
  • Wenn nur 1 bis 3 Zähne fehlen
  • Zahnersatz von 1 bis 3 Zähnen angeraten wurde
  • Wenn Sie Vorerkrankungen abdecken möchten
  • Falls Sie angeratene Behandlungen von fehlenden Zähnen versichern wollen
  • Wenn Sie Ihre fehlenden Zähne und die dafür angeratenen Behandlungen mitversichern wollen

Unsere Checkliste für eine gute Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine gute Zahnzusatzversicherung hat aus unserer Sicht folgende Merkmale:

  • Erstattung zwischen 80 und 100 %

    Eine gute Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen sollte in folgenden Bereichen zwischen 80 und 100 % der Rechnung des Zahnarztes, inkl. der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erstatten.

  • Keine Wartezeit/Geringe Leistungsbegrenzung

    Damit Sie sofort, wenn Sie Beiträge zahlen, auch eine Leistung erhalten, empfehlen wir eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit.

  • Besser mit Gesundheitsfragen: Antragstellung bei bereits fehlenden Zähnen

    Wenn bei Ihnen bereits Zähne fehlen, empfehlen wir meist eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen. Diese versichern fehlende Zähne häufig mit.

  • Optional: Antragstellung bei angeratener Behandlung

    Auch ganz wichtig! Wenn bereits Behandlungen angeraten sind, wird die Auswahl massiv eingeschränkt. Mit nur 4 Fragen finden Sie die passenden Tarife.

  • Für Erwachsene ist es besonders wichtig, gute Leistungen in den Bereichen Zahnersatz und Zahnbehandlung zu erhalten.

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Grundwissen
Gesundheitsfragen bei Zahnzusatzversicherungen im Detail

Gesundheitsfragen erklärt
Durch Gesundheitsfragen erfährt die Versicherung den Zustand der Zähne am Tag des Versicherungsabschluss

Damit möchten die Gesellschaften auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und Erfahrungswerten das Risiko kalkulieren, Sie als Kunden zu gewinnen. Wenn durch einen schlechten Zahnzustand ein zu hohes Risiko besteht, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Was sind typische Gesundheitsfragen?

Die Anzahl und Ausprägung der Gesundheitsfragen, die bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung beantwortet werden müssen, unterscheidet sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich. Typische Fragen sind:

  • Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind? (Hier sind nur Zähne anzugeben, die tatsächlich eine Lücke im Gebiss darstellen)
  • Besteht eine herausnehmbare Voll- oder Teilprothese?
  • Besteht oder bestand eine/mehrere der folgenden Erkrankungen: Parodontose, Parodontitis, Zahnschmelzdefekt, Kiefergelenkserkrankung CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion)? Nicht anzugeben sind: Karies oder eine Aufbissschiene wegen Zähneknirschen.

Wird mein Zahnarzt zu meinen Zähnen befragt?

Ja, allerdings in der Regel nur dann, wenn Sie eine Rechnung für eine Behandlung einreichen, bei der die Zahnzusatzversicherung vermutet, dass der Schaden bereits vor Versicherungsbeginn bestand.

  • Die Versicherung kontaktiert in diesem Fall Ihren Zahnarzt und erfragt, ob in Ihrer Patientenakte der Schaden schon vor Versicherungsbeginn vermerkt war.

Warum sollten die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden?

Das Versicherungsunternehmen kann im Leistungsfall Einsicht in Ihre Akten verlangen und dadurch herausfinden, ob Ihre ursprünglichen Angaben mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie auf den Behandlungskosten sitzen und haben Beiträge gezahlt. Antworten Sie deshalb immer wahrheitsgemäß.

Bei falschen Angaben kann das Versicherungsunternehmen:


1. Vom Vertrag zurücktreten (Sonderkündigungsrecht)
2. Zahlung der Behandlungskosten ablehnen
3. Sie bleiben auf den Behandlungskosten sitzen und haben bis dahin Versicherungsbeiträge gezahlt.

Wir empfehlen: Antworten Sie wahrheitsgemäß.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantworten?

  • Die Frage nach bestehenden Erkrankungen müssen Sie immer dann mit „Ja“ beantworten, wenn Ihr Zahnarzt eine solche Erkrankung bei Ihnen festgestellt und diese auch dokumentiert hat.
  • Sicherheitshalber sollten Sie den Zahnarzt fragen, ob ein entsprechender Eintrag in Ihrer Patientenakte besteht, oder darum bitten, die Patientenakte selbst einzusehen, ehe Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Welche Vorerkrankungen werden bei den Gesundheitsfragen abgefragt?

  • In den Anträgen der meisten Zahnzusatzversicherungen werden Vorerkrankungen abgefragt, die Ihre Zähne betreffen können.
  • Gefragt wird dann zum Beispiel, ob Sie in den vergangenen drei Jahren an einer Parodontose, Parodontitis, Zahnschmelzdefekten oder der Kiefergelenkserkrankung CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) gelitten haben. Karies muss normalerweise nicht angegeben werden.

Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bei fehlenden Zähnen sinnvoll?

  • Das hängt von der Anzahl der fehlenden Zähne ab.
  • Wenn Sie mehr als 4 fehlende Zähne haben, gibt es nur noch die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Die fehlenden Zähne sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Wenn Sie 1–3 fehlende Zähne haben, empfehlen wir eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen, da Sie die fehlenden Zähne dann mit angeben können. Hier finden Sie Tarife bei fehlenden Zähnen:

Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit?

  • Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen, die auf beides verzichten. Diese sind besonders schnell abschließbar und leisten sofort nach Abschluss für Behandlungskosten.
  • Vorsicht! Diese Tarife erstatten nicht für bereits angeraten Behandlung. Es gibt jedoch Tarife, die auch dann erstatten.

Was passiert, wenn ich Gesundheitsfragen falsch beantworte?

Wenn sich bei der Prüfung Ihrer Krankenakte beim Zahnarzt herausstellt, dass der Schaden bereits vor Vertragsabschluss bestand, kann die Versicherungsgesellschaft:

  • Vom Vertrag zurücktreten (Sonderkündigungsrecht)
  • Zahlung der Behandlungskosten ablehnen
  • Sie bleiben also auf den Behandlungskosten sitzen und haben zudem bis dahin Versicherungsbeiträge gezahlt.

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