Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der Gesellschaft UKV. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 50% |
Paradontalbehandlungen | 50% |
Ab wann wird erstattet? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 50% |
Erstattung für Implantate | 50% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 50% | 2/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 50% | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 5/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationIm Bereich der Zahnbehandlungsmaßnahmen sieht es ähnlich aus, wie bei den zuvor interpretierten Prophylaxemaßnahmen. Auch hier sieht die UKV Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT Kompakt einen Erstattungssatz von 50 Prozent - nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - vor. Demzufolge müssen Versicherte dieses Tarifs trotz der zahlreichen Leistungen in diesem Bereich mit einem nicht unerheblichen Eigenbeitrag rechnen. Dieser kann nämlich insbesondere bei den Behandlungsmaßnahmen Wurzel- oder Parodontosebehandlung sowie der Durchführung einer Schleimhauttransplantation, mehrere hundert Euro betragen. Die abgesicherten Behandlungen sind neben den zuvor genannten, die Versorgung von Zahnlöchern mit hochwertigen Kunststofffüllungen, die Durchführung einer Wurzellängenmessung sowie die Wurzelspitzenresektion. Für alle gilt keine Wartezeit für Behandlungsmaßnahmen, wodurch direkt nach Versicherungsbeginn Leistungen in Anspruch genommen werden können. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) | 5/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) | 2/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) | 2/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) | 2/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 50% (max. 60 € im Jahr) 1) | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 4/4 |
1) Maximaler Rechnungsbetrag von 120 € pro Jahr. 50 Prozent von 120 €, ergeben eine Leistungsübernahme von 60 €. | ||
ExperteninterpretationDer umfangreiche Leistungskatalog der UKV Zahnzusatzversicherungen ZahnPRIVAT Premium und Optimal, gilt auch für diesen Tarif. Lediglich der Erstattungssatz ist geringer. Mit 50 Prozent Erstattungssatz ist der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt derjenige der neuen „UKV Tarifgeneration ZahnPRIVAT“ mit dem höchsten Eigenbeitrag für Versicherte. Auch für ihn gilt für die Durchführung von professionellen Zahnreinigungen (PZR) ein maximaler Rechnungsbetrag von 120 Euro, was eine maximale Erstattung von 60 Euro für diese Prophylaxemaßnahmen ergibt. Neben der PZR gehören die Fissurenversiegelung, die Fluoridierung der Zähne, die Durchführung von Kariesdiagnostik sowie die Erstellung eines Mundhygienestatus zum abgesicherten Leistungsspektrum. Es gilt keine Wartezeit für alle Behandlungsmaßnahmen. Versicherte können so direkt nach Versicherungsbeginn die erste Prophylaxebehandlung durchführen lassen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Implantate | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 50% | 2/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 50-100% | 1.5/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 50-100% | 1.5/3 |
Erstattung für Inlays | 50% | 2.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 50% (max. bis 8er Zahn) | 2/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 6/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Im Bereich Zahnersatz, unterscheidet die Absicherung ZahnPRIVAT Kompakt zwischen der Versorgung mit hochwertigen Zahnersatz und einer Versorgung im Rahmen der Regelversorgung gemäß § 56 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Entscheiden sich Versicherte dieses Tarifs für eine Behandlungsmaßnahme die der Regelversorgung entspricht, d.h. die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform, werden 100 Prozent der Kosten übernommen. Dabei spiegeln die 100 Prozent die Gesamterstattung inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wider. Wird sich hingegen für eine hochwertigere Versorgungsform entschieden, hierzu zählen z.Bsp. Vollkeramikkronen oder Implantate, werden 50 Prozent, inklusive der Vorleistungen der GKV, übernommen. Neben der Erstversorgung sind zudem auch Reparaturen von bestehendem Zahnersatz durch diese Zahnzusatzversicherung abgesichert. Zum abgesicherten Leistungsspektrum gehören neben den zuvor genannten Leistungen, der Knochenaufbau für Implantate, die Versorgung von großflächigen Zahnlöchern mit passgenau angefertigten Einlagefüllungen aus Keramik oder Edelmetall (Inlays) sowie die Versorgung mit Keramikverblendschalen/Veneers bis maximal zum 8er Zahn. Es gilt keine Wartezeit für alle Behandlungsmaßnahmen. | ||
Experteninterpretation |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja,1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 4,80 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 4.500 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Altersgruppentarif, Beitrag steigt im Schnitt aller 10 Jahre (Höchstbeitrag ist 34,76 € für das Alter 60-100 Jahre) | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung bietet Versicherten sehr gute allgemeine Leistungen. So wie bei fast allen Zahnzusatzversicherungen, sind auch im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt bereits vorhandene Brücken, Kronen und Zahnfüllungen versichert. Versicherbar sind zudem herausnehmbare Prothesen und Zahnlücken mit bis zu drei fehlenden Zähnen. Bei letzteren wird pro fehlendem Zahn ein Zuschlag zum Versicherungsbeitrag verrechnet. Sehr positiv im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung fällt die großzügige allgemeine Leistungsbegrenzung von insgesamt 4.500 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren auf. Zahnbehandlungen die als Folge von Unfällen nötig wurden, sind von dieser Leistungsbegrenzung ohnehin ausgenommen. Von Vorteil für die im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung Versicherten ist zudem, dass Auslandsbehandlungen erstattet werden. Selbes gilt auch für Zahnbehandlungen durch private Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Damit Versicherte im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung an Leistungen kommen, muss vor einer Zahnbehandlung kein Heil- und Kostenplan erstellt werden. In diesem würde der behandelnde Zahnarzt vorab eine Übersicht über die beabsichtigten Zahnbehandlungen und die damit in Verbindung stehenden Kosten erstellen. In der Regel von Vorteil für Versicherte im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung ist auch das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses. Darin wäre relativ detailliert geregelt, welche speziellen Zahnarztleistungen bis zu welcher Höchstgrenze erstattet werden. Durch das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses verringert sich für die Versicherten das Risiko, dass bestimmte Zahnbehandlungen nicht durch die Versicherung gedeckt sind bzw. beim Überschreiten von Höchstgrenzen Eigenleistungen zugeschossen werden müssen. Wenn Zahnbehandlungen bereits geplant oder durch einen Zahnarzt angeraten wurden, kann im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt kein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Kommt ein Vertrag zustande, beträgt die Mindestversicherungsdauer branchenübliche zwei Versicherungsjahre. In jedem Fall müssen im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt beim Stellen eines Antrags auf Versicherung einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung funktioniert nach dem Modell eines Altersgruppentarifs. Das heißt, die Höhe der Versicherungsbeiträge wird durch die Altersgruppe, in der sich der Versicherte gegenwärtig befindet, bestimmt. Im Schnitt wechselt man in diesem Tarif die Altersgruppe alle zehn Jahre, wobei sich auch die Versicherungsbeiträge verändert. Die höchsten Beiträge bezahlt man im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung in der Altersgruppe von sechzig bis hundert Jahren. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung sieht keinerlei Leistungen im Bereich Kieferorthopädie vor. Dieser ansonsten vielfach sehr gute Tarif muss im Zusammenhang mit Kieferorthopädie deshalb mit “mangelhaft” bewertet werden. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 50% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 50% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 50% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 50% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 50% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 50% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 50% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 50% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 50% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 50% 1) | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
1) Einzelfallentscheidung, muss zuvor mit einem Heil- und Kostenplan eingereicht werden. | ||
ExperteninterpretationHinsichtlich der Anzahl der gebotenen Extra-Leistungen muss der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung mit “Sehr Gut” bewertet werden, zumal die allermeisten der hier als wesentlich betrachteten Extra-Leistungen erstattet werden. Der Erstattungssatz liegt dabei jeweils bei 50 Prozent, was in jedem Fall mit “ausreichend” zu bewerten ist. Zur Hälfte erstattet werden demnach beispielsweise Vollnarkosen während der Zahnbehandlung sowie Akupunktur und Hypnose zur Schmerzlinderung. Auch Behandlungen mit einem OP-Mikroskop, das Zahnärzten eine weitaus höhere Vergrößerung bietet als die sonst üblichen Lupenbrillen, werden zu 50 Prozent refundiert. Selbes gilt für den Einsatz der VECTOR-Technologie, einem Ultraschallverfahren mit dem beispielsweise Ablagerungen an den Zähnen beseitigt werden können. Gedeckt ist zudem die digitale Volumentomographie, bei der mittels Röntgenstrahlen ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird, um Operationen oder die Gestaltung von Implantaten besser planen zu können. Während Bakterien-Analysen und DNA-Tests im Tarif ZahnPRIVAT Kompakt der UKV Versicherung nicht versichert sind, wird die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) in sehr wohl erstattet. Ebenso wie CEREC-Behandlungen, bei denen Zahnersatz sehr zeitnahe direkt während der Zahnbehandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Auch Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz werden zu 50 Prozent erstattet. Die Erstattung von DROS-Schienen zur Behandlungen eines gestörten Zusammenspiels der Zähne ist von einer Einzelfall-Entscheidung auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans abhängig. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
50% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
50% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
50% - Erstattung für Kronen und Brücken
50% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
50% (max. 60 € pro Jahr)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartzezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartzezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartzezeit
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie