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ZAB mit 277
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Bewertung
So haben wir die Tarifleistungen des Tarifs ZAB bewertet
Unsere Testbewertung
Testbericht
So bewerten wir die Vertragsbedingungen des Tarifs ERGO ZAB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Außergewöhnlich kurze Mindestvertragslaufzeit, gewöhnliche Verlängerung und tägliche Kündigungsmöglichkeit
Sehr gute Konditionen
REDAKTIONSBEWERTUNGVertragslaufzeit: 1 Monat 14 Tage gesetzliche Widerrufsfrist nach Erhalt der Police
Verlängert sich jeweils um 1 Monat
Kündigungsfrist: 0 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Die anfängliche Mindestlaufzeit im Tarif ERGO ZAB ist mit 1 Monat außergewöhnlich kurz. Nach Ablauf des ersten Monats können Sie den Vertrag jederzeit (täglich) kündigen.
Der Tarif ERGO ZAB ist dank dieser Bedingungen sehr flexibel, das bewerten wir als sehr gut.
Es gelten die 14 Tage gesetzliche Widerrufsfrist nach Erhalt der Police.
Apps zum Rechnungen einreichen und Kontakt
Kunden beschreiben ihre Erfahrungen mit den zwei ERGO Rechnungs-Apps als nur befriedigend.
Ausreichend
2.5 von 5 PunkteDie zwei Apps der ERGO für die verschiedenen Betriebssysteme sind in den App Stores eher durchschnittlich bewertet. Kunden beschreiben mit Angaben wie „viel Luft nach oben“ und „unglaublich benutzerunfreundlich“ häufig negative Erfahrungen.
Durch Entwickler-Antworten kommt es immerhin zu einer Bewertung mit 2,9 im Google und 2 Sternen im Apple Store zu einem gerade noch befriedigendem Gesamtergebnis.
Ein anderer Weg als die App, um Rechnungen bei der ERGO einzureichen, ist entweder auf dem Postweg, per E-Mail oder über das Online-Formular.
Erfahrungen
Unzählige Bewertungen auf verschiedenen Portalen führen zu guter Note für die ERGO
Gut
4 von 5 PunkteDie ERGO ist auf verschiedenen Bewertungsportalen mit vielen Erfahrungsberichten vertreten. Kunden begründen ihre größtenteils positiven Bewertungen mit “Top Altersvorsorge” sowie “Preis und Leistung prima”.
Auf WhoFinance kommt die ERGO auf insgesamt 3,9 von 5 Sternen, bei eKomi ist es mit 4,8 Sternen sogar noch positiver.
Wir vergeben der ERGO aus dem Grund mit im Schnitt 4,2 Punkten die Gesamtnote “gut”.
Testbericht
So bewerten wir die Leistungsbegrenzungen des Tarifs ERGO ZAB
Summenbegrenzung und Wartezeit
Starke Leistungseinschränkungen in den ersten Jahren jedoch keine Wartezeit
Ausreichend
5 von 20 PunkteWartezeit: Keine Wartezeit Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Maßnahmen
Summenbegrenzung: Ab dem 5. Versicherungsjahr ohne Summenbegrenzungen
Die Ergo erstattet im Tarif ZAB in den ersten zwei Versicherungsjahren maximal 500 Euro für Zahnersatz. Diese starke Begrenzung bewerten wir mit 0 von 10 Punkten und der Note „mangelhaft“. Die Zahnzusatztarife anderer Versicherer bieten deutlich bessere Leistungen auch in den ersten Kalenderjahren.
Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Leistungsbegrenzungen der Ergo. Erstattungen für eine professionelle Zahnreinigung gibt es in diesem Tarif nicht.
Für Leistungen bei Zahnersatz verzichtet die Ergo auf eine Wartezeit. Leistungen für Zahnbehandlung oder Zahnprophylaxe sind in diesem Tarif nicht vorgesehen. Wir bewerten den Verzicht auf Wartezeiten positiv und vergeben 5 von 10 möglichen Punkten und die Note „befriedigend“.
Insgesamt erreicht die Ergo mit dem Tarif ZAB im Tarifvergleich 5 von 20 möglichen Punkten und damit die Note „ausreichend“.
Bereits begonnen, angeraten oder geplante Behandlungen
Keine Gesundheitsfragen, angeratene und begonnene Behandlungen nicht mitversichert
Übliche Einschränkung
REDAKTIONSBEWERTUNGGesundheitfragen bei Antrag: Keine Gesundheitsfragen
Angeratene oder geplante Behandlung: Nicht versichert Antragstellung möglich
Die Antragstellung ist durch den Verzicht auf Gesundheitsfragen beim Tarif ERGO ZAB sehr unkompliziert.
Dementsprechend steht dieser Tarif auch dann zur Wahl, wenn vor Abschluss bereits angeratene oder begonnene Behandlungen vorliegen. Leistungen für bereits angeratene Behandlungen sind jedoch ausgeschlossen.
Insgesamt sind dies übliche Konditionen. Bei Bedarf finden Sie auf unserem Portal Tarife, die sowohl den Abschluss als auch Leistungen bei angeratenen Behandlungen ermöglichen.
Fehlende Zähne und Prothesen
Mangelhafte Höchstgrenze von 250 Euro im 1. Versicherungsjahr
Mangelhaft
REDAKTIONSBEWERTUNGZahnlücken (fehlende Zähne): Nicht versichert Antragstellung bei bis zu 28 fehlenden Zähnen möglich.. Bei mehr als 28 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für fehlende Zähne erstattet der Tarif ERGO ZAB nicht. Ein Abschluss ist trotzdem möglich. Bereits fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die maximale Anzahl fehlender Zähne ist mit 28 Stück angegeben – auch wenn uns ein Abschluss dieses Tarifes mit mehr als 10 fehlenden Zähnen nicht mehr als sinnvoll erscheint. Mit bis zu vier fehlenden Zähnen lohnt sich eine Vergleich weiterer Tarife auf unserem Portal, da es in diesem Fall einige Tarife mit besseren Konditionen gibt.
Über diesen generell marktüblichen Ausschluss fehlender Zähne hinaus weist ERGO ZAB sehr strenge Begrenzungen der höchstmöglichen Versicherungsleistung auf. 250 Euro im 1. Versicherungsjahr erachten wir als mangelhaft.
Begrenzungen bei der Leistungsabrechnung und der Zahnarztwahl
Zahnarztwahl und Leistungsbegrenzungen entsprechen dem Standard
Gute Konditionen
REDAKTIONSBEWERTUNGPrivatarzt gestattet: Ja (aber -35%)
Begrenzung beim Hebesatz: Ja, der max. Abrechnungsfaktor ist begrenzt auf 3.5)
Preis- und Leistungsverzeichnis: Nein
Heil- und Kostenplan benötigt: Nein
Zahnarzt im Ausland: Ja *
Die volle Erstattung durch den ERGO ZAB Tarif erfolgt nur für Behandlungen von Zahnärzte mit Kassenzulassung. Andernfalls, z. B. bei einem Privatarztbesuch, kürzt die ERGO die tariflichen Leistungen pauschal um 35 Prozent.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sind Sie durch den Tarif ERGO ZAB abgesichert. Allerdings wird auch hier die Leistung um 35 Prozent reduziert, wenn Ihre Krankenkasse keine Leistung erbringt.
Diese Einschränkungen bewerten wir als üblich. Bei Bedarf finden Sie auf unserem Portal diverse Tarife mit geringeren Abzügen bei der Privatarztwahl.
Die Höhe der endgültigen Erstattung richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Während 2,3 als Regelsatz gilt, erstattet ERGO ZAB generell bis zum 3,5-fachen Hebesatz. Dies ist für die meisten Zahnzusatzversicherungen gängig und deckt üblicherweise normale sowie komplexe Zahnbehandlungen ab.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Tarif ERGO ZAB kein Preis-Leistungsverzeichnis vorsieht. Somit sind auch in der Zukunft moderne Behandlungsformen und Materialien abgesichert.
Für Erstattungen von der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie einen Heil- und Kostenplan (HKP). Für die Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung hingegen ist dieser nicht unbedingt notwendig. Dennoch empfehlen wir das Einreichen eines HKP vor Behandlungsbeginn. Insgesamt bewerten wir ERGO ZAB für die Bedingungen zur Leistungsabrechnung und Zahnarztwahl mit „üblich“.
ERGO ZAB
Erstattungsbeispiel für eine Implantatbehandlung
- Ein Implantat kostet für dieses Beispiel 1.900,00 € (zwischen 1.600 und 2.500 €)
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei 65-75 % der Kosten der Regelversorgung (z.B. Brücke)
- Der Tarif ZAB übernimmt bis zu 75 % des Eigenanteils
Hochwertiges Implantat aus Keramik
Gesamtkosten: 1540 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 360 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1180 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 385 € |
Sie sparen | 1155 € |
ERGO ZAB
Erstattungsbeispiel: Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Eine einzelne professionelle Zahnreinigung kostet 100 € (zwischen 80 und 120 €)
- Durch eine professionelle Zahnreinigung bleiben Ihre Zähne länger gesund und erhalten
- Der Tarif ZAB übernimmt bis zu 0 % des Eigenanteils
Beispielkosten für eine PZR beim Zahnarzt
Gesamtkosten: 120 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers. | 0 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 120 € |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 120 € |
Sie sparen | 0 € |
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