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WGV OPTIMAL Zahnzusatzversicherung
Tarifdetails & Testbericht

Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif OPTIMAL der Gesellschaft WGV. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.

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WGV OPTIMAL

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Zahnbehandlung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100%
Paradontalbehandlungen 100%
Ab wann wird erstattet? nach 8 Monaten

Zahnersatz

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kronen und Brücken 90%
Erstattung für Implantate 90% 1)
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten

Zahnreinigung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 100% (max. 100 € im Jahr)
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten

Kieferortopädie

Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? Nein - da nur gerine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie, nicht für Kinder geeignet.
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja
Gesundheitsfragen anzeigen
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten
Zahnreinigung: nach 8 Monaten
Kieferorthopädie: nach 8 Monaten

Zahnbehandlung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100% 4/4
Erstattung für Parodontalbehandlungen 100% 5/5
Erstattung für Schleimhauttransplantation 0% 0/5
Erstattung für Wurzelbehandlung 100% 5/5
Erstattung für Wurzelspitzenresektion 100% 5/5
Erstattung für Wurzellängenmessung 0% 0/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten 0/5
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag

Experteninterpretation

Die Kosten aus dem Bereich Zahnbehandlung werden von dieser WGV Zahnzusatzversicherung in der Regel zu 100 Prozent erstattet. Es werden insbesondere die entstandenen Kosten von Behandlungen wie Wurzelbehandlungen, Füllungen, Parodontalbehandlungen oder einer sogenannten Wurzelspitzenresektion ersetzt. Ausgeschlossen vom Leistungskatalog sind jedoch die Wurzellängenmessung und die Schleimhauttransplantation. Auch in diesem Bereich gibt es eine 8 monatige Wartezeit für Versicherte. Somit entsteht für die WGV Zahnzusatzversicherung erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn eine Versicherungspflicht für neu beginnende Behandlungen.

Zahnreinigung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 100% (max. 100 € im Jahr) 7.5/10
Erstattung für Fissurenversiegelung 100% (max. 100 € im Jahr) 4/4
Erstattung für Fluoridierung 100% (max. 100 € im Jahr) 4/4
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik 100% (max. 100 € im Jahr) 4/4
Erstattung für Mundhygienestatus 100% (max. 100 € im Jahr) 4/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten 0/4

Experteninterpretation

Aufwendungen für prophylaktische Behandlungen, wie z.B. Fissurenversiegelungen, die Entfernung von Zahnbelägen oder eine Fluoridierung, werden durch diese WGV Zahnzusatzversicherung zu 100 Prozent erstattet. Allerdings ist auch hier die prozentuale Angabe mit Vorsicht zu genießen, da tatsächlich nur bis zu einem Maximalbetrag von 100 EURO pro Versicherungsjahr geleistet wird. Eine halbjährliche Prophylaxebehandlung kann jedoch insgesamt Kosten von bis zu 160 - 200 EURO verursachen, was durch diesen Tarif nicht gänzlich abgedeckt wäre. Die Leistungen können leider erst frühestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden, da selbst für den Bereich Prophylaxe eine Wartezeit von 8 Monaten gilt. Insgesamt sind die Leistungen somit als gut einzustufen.

Zahnersatz

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung der Regelversorgung 100% 5/5
Erstattung für Kronen und Brücken 90% 4.5/5
Erstattung für Implantate 90% 1) 4.5/5
Erstattung für Knochenaufbau Implantate 90% 1) 3.5/4
Erstattung für Labortechnische Kosten 90-100% 2) 3/3
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen 90-100% 2) 3/3
Erstattung für Inlays 90% (max. 500 € je Versicherungsjahr für Inlays) 3.5/5
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers 90% 3.5/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten 0/6
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
1) Erstattung auf jeweils 4 Implantate im Ober- und Unterkiefer begrenzt. 2) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 Prozent möglich.

Experteninterpretation

Die WGV Zahnzusatzversicherung „OPTIMAL“ sichert Versicherte auch gegen Kosten die durch Zahnersatzmaßnahmen verursacht werden, mit einer generellen Erstattung von 90 Prozent der Rechnungssumme ab. Auch hier gilt, dass zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung die Gesamtrechnungssumme nicht überstiegen werden darf. Stellt die Versorgungsform die Regelversorgung (die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform) dar, gilt ein Erstattungssatz von 100 Prozent.

Allerdings fällt beim Detailblick auf, dass Kosten für Behandlungen mit Inlays auf eine Summe von 500 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt sind. Zudem gilt im Bereich Implantate eine Begrenzung auf jeweils 4 Implantate im Ober- und Unterkiefer. Darüber hinaus wird nicht erstattet. Leistungen aus diesem Bereich können erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gibt eine 8 monatige Wartezeit.

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne/Milchzähne), die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein vollständiger Lückenschluss besteht?2.) Wurden Zähne durch Voll- oder Teilprothesen (herausnehmbarer Zahnersatz) ersetzt?3.) Wurde eine Zahnersatzmaßnahme (z.B. Krone, Brücke, Inlay/Onlay, Implantat) angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.4.) Wurde innerhalb des letzten Jahres eine Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose/Parodontitis) behandelt oder zahnärztlich festgestellt? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.5.) Werden derzeit Zahnbehandlungen (z.B. Austausch von Füllungen, Wurzelbehandlung) durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?
Sind Zahnlücken versicherbar? Nein
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? Nein
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? Ja
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? Nein
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? Ja
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung 1 Jahr
Leistungsbegrenzungen Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 2000 €)
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? Ja
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) 3,5 facher Satz
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? Nein
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) Nein
Werden Leistungen im Ausland erstattet? Ja
Wie entwickelt sich der Beitrag? Altersgruppentarif, Beitrag steigt im Schnitt aller 10 Jahre (Höchstbeitrag ist 48,50 € für das Alter 61-100 Jahre)

Experteninterpretation

Die allgemeinen Leistungen im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung können als ausreichend bewertet werden. Füllungen, Kronen und Brücken sind zwar in diesem Tarif voll gedeckt, Zahnlücken (bzw. fehlende Zähne) und herausnehmbare Prothesen sind allerdings nicht versicherbar. Behandlungen bei privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung werden nicht erstattet, Zahnarztleistungen im Ausland aber generell schon.
Damit die Kosten für eine Zahnbehandlung im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung refundiert werden, muss vom behandelnden Zahnarzt vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan ausgestellt werden. Darin findet man einen Überblick über die geplanten Behandlungen und eine entsprechende Kostenaufstellung.

Die Erstattung von Leistungen in den ersten vier Versicherungsjahren ist auf insgesamt 2000 Euro beschränkt – was im Vergleich zu anderen Zahnzusatzversicherungen eher niedrig angesetzt ist. Wie üblich, sind Behandlungskosten als Folge eines Unfalls von dieser Leistungsbegrenzung ausgenommen. Durchaus üblich ist auch die Begrenzung des Hebesatzes entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor von 3,5. (Zahnärzte müssen sich bei der Verrechnung ihrer Leistungen auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stützen. Entsprechend dieser kann für (zeitlich) anspruchsvolle Zahnbehandlungen seitens der Zahnärzte mehr verrechnet werden als für “einfache” Behandlungen. Ausgedrückt wird dies im Hebesatz. Für Zahnbehandlungen ohne Komplikationen gilt als Richtwert im Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3.)

Weitere Beschränkungen der allgemeinen Leistungen gibt es auch im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keine. So findet sich im entsprechenden Versicherungsvertrag auch kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, das im Detail regelt welche Zahnarztleistungen bis zu welcher Höhe erstattet werden.

Um einen Vertrag im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung abzuschließen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Stellt sich dabei heraus, dass Behandlungen bereits geplant sind oder durch einen Zahnarzt angeraten wurden, kann in diesem Tarif keine Versicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, was vergleichsweise positiv ist. Die Versicherungsbeiträge im OPTIMAL der WGV Versicherung entwickeln sich entsprechend eines Altersgruppentarifs. Das bedeutet: Die Versicherungsbeiträge steigen mit dem Alter des Versicherten, im Durchschnitt rückt man bei diesem Tarif alle zehn Jahre in eine andere Altersgruppe vor. Die höchsten Beiträge bezahlen Versicherte in der Altersgruppe 61 bis 100 Jahre.

Kieferorthopädie

Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene 0%
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 80% (begrenzt auf 5000 €)
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 0%
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse Ja
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Nein
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) Nein
Erstattung für Mini-Brackets Nein
Erstattung für Kunststoff-Brackets Ja
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) Nein
Erstattung für farblose Bögen Nein
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) nach 8 Monaten
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? Nein - da nur gerine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie, nicht für Kinder geeignet.

Experteninterpretation

Als mangelhaft eingestuft werden müssen die Leistungen des Tarifs OPTIMAL der WGV Versicherung im Bereich Kieferchirurgie. In den Genuss von Versicherungsleistungen kommen in diesem Bereich nur Kinder in der Kieferindikationsgruppe 2 (KIG 2) - also Kinder mit leichten Zahnfehlstellungen deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist, bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Erstattet werden bei Kindern der Kieferindikationsgruppe 2 80 Prozent der Behandlungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Euro. Erwachsene oder Kinder in den Kieferindikationsgruppen 3 - 5 (also mit schweren Zahnfehlstellungen) erhalten im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keine Leistungen im Bereich Kieferortopädie.

Kinder die leistungsberechtigt sind, werden 80 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Funktionsanalysen sowie 80 Prozent der Kosten für Kunststoff-Brackets vom Rechnungsbetrag ersetzt. Bei der kieferorthopädischen Funktionsanalyse wird der Funktionszustand des Gebisses untersucht, Kunststoff-Brackets machen eine Zahnspange weniger auffällig.

Andere kieferorthopädische Maßnahmen wie etwa die Lingualtechnik für innenliegende Zahnspangen oder die Invisalign-Terapie für “unsichtbare” Zahnspangen werden durch den Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung überhaupt nicht unterstützt. Dasselbe gilt für Kunststoff-Brackets, Retainer zur Stabilisierung von korrigierten Zähnen oder für sogenannte farblose Bögen.
Die Wartefrist um kieferorthopädische Leistungen aus dem Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung zu erhalten, beträgt acht Monate vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Besondere Leistungen

Erstattung bei Laserbehandlungen 0%
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen 0%
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung 0%
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung 0%
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop 0%
Erstattung bei CEREC-Behandlung 90%
Erstattung bei digitaler Volumentomographie 0%
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) 0%
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) 0%
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests 100%
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen 100% 1)
Erstattung bei DROS-Schienen 100% 1)
Erstattung Brillen und Sehhilfen 0%
1) Leistungen zur Eingleiderung von Aufbissbehelfen und Schienen. Nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.

Experteninterpretation

Die Anzahl der im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung gebotenen Extraleistungen kann als mangelhaft eingestuft werden. Voll erstattet werden Bakterienanalysen und DNA-Tests. 100 Prozent Deckung gibt es auch bei Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz sowie bei DROS-Schienen, die zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne eingesetzt werden. Gedeckt sind hier allerdings nur Leistungen zur Eingliederung der Schienen – und keine Leistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
CEREC-Behandlungen für die zeitnahe Fertigung von Zahnersatz während der Behandlung werden 90 Prozent erstattet.

Darüber hinaus werden im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keinerlei Extra-Leistungen erstattet. Im Gegensatz zu anderen Zahnzusatzversicherungen gibt es beispielsweise keine Versicherungsleistungen für Laserbehandlungen, ebensowenig für eine Vollnarkose während der Behandlung oder für Hypnose oder Akupunktur zur Schmerzlinderung. Auch Leistungen wie die digitale Volumentomographie, bei der im Vorfeld von Operationen bzw. beim Erstellen von Implantaten ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird, sind im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung nicht gedeckt. Selbiges gilt für die VECTOR-Technologie mittels der man beispielsweise Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche durch Ultraschall entfernen kann oder für die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens. Auch die Behandlung mit einem OP-Mikroskop, das eine bessere Auflösung bietet als die üblicherweise von Zahnärzten verwendeten Lupenbrillen ist im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung – neben einigen weiteren Extra-Leistungen – nicht gedeckt.

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Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.

Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mechanische Reinigung der Zähne um Parodontitis & Karies vorzubeugen. Die PZR wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Fissurenversiegelung wird der Zahn mit einer dünnen Schicht überzogen (z.B. Keramik) um Karies vorzubeugen.
Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluid vor Karies geschützt. Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluorid vor Karies geschützt.
Bei der Kariesrisikodiagnostik wird das individuelle Risiko des Eintrettens von Karies bestimmt um durch ein geeignetes Prophylaxeprogramm Karies vorzubeugen.
Bei dem Mundhygienestatus wird der Zustand des Zahnfleisch und das Vorkommen von Plaque untersucht, um durch daraus abgleitete Maßnahmen Karies vorzubeugen.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich der Zahnreinigung übernommen werden.
Die Regelversorgung ist die von der Krankenkasse propagierte Lösung, für welche gewöhnlich ein Festzuschuss gewährt wird. Dieser liegt meißt unter den Kosten beim Zahnarzt. Die Differenz wird mit diesem Leistungsbaustein erstattet.
Die Regelversorgung erstattet 65% für metallische Kronen. Hochwertige Materialen wie Keramik oder Edelmetall sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Bei der Behandlung eines fehlenden Zahns durch ein Implantat wird folgender Satz erstattet.
Ist es notwendig, dass vor dem Implantat der Knochen neu Aufgebaut werden muss, wird folgender Satz erstattet.
Enstehen labortechnische Kosten werden diese zu folgendem Satz erstattet.
Müssen funktionsanalytische und/oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, werden sies zu folgendem Satz erstattet.
Inlays sind im Labor hergestellte und speziell für den Zahn angepasste Füllungen. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Mit Veneers und Keramikverblendschalen werden leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen durch das Aufsetzen einer Verblendung auf den Zahn korrigiert. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnersatz angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnersatz übernommen werden.
Besteht die Möglichkeit auch Zahnlücken (fehlende(r) Zahn/Zähne) mitzuversichern. Eine Behandlung dieser wird in der Regel durch die Versicherung nur ohne bereits angeratene Behandlung durch einen Zahnarzt mitversichert. Eine Zahnlücke ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Besteht die Möglichkeit auch herausnehmbare Prothesen mitzuversichern. Eine herausnehmbare Prothesen ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Sind auch Kronen, Brücken & Füllungen mitversichert. Eine Behandlung dieser wird durch die Versicherung nur übernommen wenn zum Versicherungsbeginn keine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
Ist eine Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Übersicht, die der Zahnarzt vor dem geplanten Eingriff auf Anfrage zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet eine Kostenaufstellung der vorgesehen Maßnahmen.
Nach einer Widerrufsfrist von 30 Tagen in der ohne Angaben von Gründen der Antrag widerrufen werden kann, gilt die folgende Mindestvertragslaufzeit.
Der Tarif hat folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
Zahnärzte müssen sich aufgrund der Erstattungsfähigkeit, bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) halten. Abhängig vom Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, kann der Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Hebesatz berechnen (Multiplikator). Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Im Folgenden ist die Begrenzung des Hebesatzes angegeben.
Ein Preis- und Leistungsverzeichnis definiert welche Preise vom Zahnarzt maximal für welche Leistung berechnet werden dürfen, damit diese im Rahmen der Bestattungssätze erstattet werden. Gibt es ein zugrundeliegendes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist zum Teil mit hohen Eigenleistungen für Versicherte zu rechnen.
Leistungen die von einem Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Zahnärztliche Leistungen die im Ausland durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Steigt der Beitrag altersbedingt oder gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen?
Die Kieferorthopädie umfasst die Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne z.B. durch eine Zahnspange. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Kieferindikationsgruppe 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist (KIG2), bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Um in die Gruppe der KIG 3-5 eingestuft zu werden, muss zumindest eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt dabei die grobe Richtung: Je stärker die Fehlstellung, desto höher die KIG. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Kieferorthopädische Funktionsanalyse wird zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses genutzt mit dem Ziel eine Therapie daraus abzuleiten. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Die invisalign (unsichtbare Zahnspange), ist eine nahezu unsichtbare Zahnspange. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei der Lingualtechnik wird die Zahnspange von innen an die Zähne angebracht, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei den Mini-Brackets handelt es sich um deutlich kleinere und flachere Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Kunststoff-Brackets sind aus Kunststoff hergestellte Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Ein Retainer (Zahnstabilisator) dient dazu eine durch kieferorthopädische Maßnahmen erreichte Zahnposition zu halten. Hier wird gezeigt, ob er übernommen wird.
Farblose Bögen stellen eine weniger auffällige Form kieferorthopädisch eingesetzter Bögen dar. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Kieferorthopädie angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.
Einige Tarife sind durch hohe Erstattungen im Bereich der Kieferorthopädie besonders für Kinder geeignet.
Laserbehandungen werden in der Zahnmedizin bei diversen Behandlungen angewandt. Beispiele sind, die schonende Entfernung von Karies & Plaque sowie für chirurgische Maßnahmen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Vollnarkose wird mit Hilfe eines starken Schlafmittels ein künstlicher Schlaf erzeugt, sodass sie Behandlung der Zähne ohne Schmerzen für den Patienten erfolgen kann. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Mit der Akkupunktur, das Einstechen von Nadeln in Akkupunkturpunkte, soll ein geringeres Schmerzempfinden während der Behandlung hergestellt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
In der Zahnmedizin wird die Hypnose zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt um Schmerzen für den Patienten zu lindern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Das Operationsmikroskop (OP-Mikroskop) bietet dem behandelnden Zahnarzt Vorteile gegenüber der üblichen Lupenbrille durch zum Beispiel eine höherer Vergrößerung. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die CEREC-Behandlung ist eine Digitaltechnik bei der Zahnersatz direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der digitalen Volumentomographie wird mithilfe von Röntgenstrahlen ein Abbild des Gebisses erstellt. Als Hilfe zur Planung von Operationen und dem Setzen von Implantaten. Diese Methode wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der VECTOR-Technologie handelt es sich um ein Ultraschallverfahren bei dem zum Beispiel Ablagerungen auf der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird mithilfe eines schwachen Lasers und eines Photosensitizers durchgeführt, um das Keimaufkommen zu reduzieren. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Bakterienanalyse werden mit Hilfe eines DNA Tests die aggressivsten Bakterien analysiert um diese dann erfolgreich behandeln zu können. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Knirscher- und Aufbissschienen dienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz. Die Knirscher- oder Aufbissschiene wird mit Hilfe eines Abdrucks erstellt. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
DROS Schienen sind adjustierende Aufbissschienen, zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Eine Parodontalbehandlung wird angewandt um Entzündungen im Zahnbereich zu reduzieren. Ziel ist es, das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.

Zahnbehandlung (Auszug)

100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen

100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen

Zahnersatz (Auszug)

90% - Erstattung für Kronen und Brücken

90% - Erstattung für Implantate

Zahnreinigung (Auszug)

100% (max. 100 € pro Jahr)

Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:

Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit

Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit

Zahnreinigung: 8 Monate Wartezeit

Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:

1.) Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne/Milchzähne), die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein vollständiger Lückenschluss besteht?

2.) Wurden Zähne durch Voll- oder Teilprothesen (herausnehmbarer Zahnersatz) ersetzt?

3.) Wurde eine Zahnersatzmaßnahme (z.B. Krone, Brücke, Inlay/Onlay, Implantat) angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.

4.) Wurde innerhalb des letzten Jahres eine Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose/Parodontitis) behandelt oder zahnärztlich festgestellt? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.

5.) Werden derzeit Zahnbehandlungen (z.B. Austausch von Füllungen, Wurzelbehandlung) durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

In den ersten 4. Jahren können Sie maximal 2.000 € an Leistungen durch die Versicherung erstattet bekommen.