Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif OPTIMAL der Gesellschaft WGV. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
Bewertung: | |
Bewertung: | |
Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% |
Paradontalbehandlungen | 100% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 90% |
Erstattung für Implantate | 90% 1) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € im Jahr) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein - da nur gerine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie, nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: nach 8 Monaten Kieferorthopädie: nach 8 Monaten |
Leistungsauszug: |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% | 4/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 100% | 5/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 100% | 5/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationDie Kosten aus dem Bereich Zahnbehandlung werden von dieser WGV Zahnzusatzversicherung in der Regel zu 100 Prozent erstattet. Es werden insbesondere die entstandenen Kosten von Behandlungen wie Wurzelbehandlungen, Füllungen, Parodontalbehandlungen oder einer sogenannten Wurzelspitzenresektion ersetzt. Ausgeschlossen vom Leistungskatalog sind jedoch die Wurzellängenmessung und die Schleimhauttransplantation. Auch in diesem Bereich gibt es eine 8 monatige Wartezeit für Versicherte. Somit entsteht für die WGV Zahnzusatzversicherung erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn eine Versicherungspflicht für neu beginnende Behandlungen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € im Jahr) | 7.5/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% (max. 100 € im Jahr) | 4/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 100 € im Jahr) | 4/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 100% (max. 100 € im Jahr) | 4/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 100% (max. 100 € im Jahr) | 4/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/4 |
ExperteninterpretationAufwendungen für prophylaktische Behandlungen, wie z.B. Fissurenversiegelungen, die Entfernung von Zahnbelägen oder eine Fluoridierung, werden durch diese WGV Zahnzusatzversicherung zu 100 Prozent erstattet. Allerdings ist auch hier die prozentuale Angabe mit Vorsicht zu genießen, da tatsächlich nur bis zu einem Maximalbetrag von 100 EURO pro Versicherungsjahr geleistet wird. Eine halbjährliche Prophylaxebehandlung kann jedoch insgesamt Kosten von bis zu 160 - 200 EURO verursachen, was durch diesen Tarif nicht gänzlich abgedeckt wäre. Die Leistungen können leider erst frühestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden, da selbst für den Bereich Prophylaxe eine Wartezeit von 8 Monaten gilt. Insgesamt sind die Leistungen somit als gut einzustufen. |
Leistungsauszug: |
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Erstattung der Regelversorgung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 90% | 4.5/5 |
Erstattung für Implantate | 90% 1) | 4.5/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 90% 1) | 3.5/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 90-100% 2) | 3/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 90-100% 2) | 3/3 |
Erstattung für Inlays | 90% (max. 500 € je Versicherungsjahr für Inlays) | 3.5/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 90% | 3.5/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
1) Erstattung auf jeweils 4 Implantate im Ober- und Unterkiefer begrenzt. 2) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 Prozent möglich. | ||
ExperteninterpretationDie WGV Zahnzusatzversicherung „OPTIMAL“ sichert Versicherte auch gegen Kosten die durch Zahnersatzmaßnahmen verursacht werden, mit einer generellen Erstattung von 90 Prozent der Rechnungssumme ab. Auch hier gilt, dass zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung die Gesamtrechnungssumme nicht überstiegen werden darf. Stellt die Versorgungsform die Regelversorgung (die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform) dar, gilt ein Erstattungssatz von 100 Prozent. Allerdings fällt beim Detailblick auf, dass Kosten für Behandlungen mit Inlays auf eine Summe von 500 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt sind. Zudem gilt im Bereich Implantate eine Begrenzung auf jeweils 4 Implantate im Ober- und Unterkiefer. Darüber hinaus wird nicht erstattet. Leistungen aus diesem Bereich können erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gibt eine 8 monatige Wartezeit. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:1.) Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne/Milchzähne), die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein vollständiger Lückenschluss besteht?2.) Wurden Zähne durch Voll- oder Teilprothesen (herausnehmbarer Zahnersatz) ersetzt?3.) Wurde eine Zahnersatzmaßnahme (z.B. Krone, Brücke, Inlay/Onlay, Implantat) angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.4.) Wurde innerhalb des letzten Jahres eine Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose/Parodontitis) behandelt oder zahnärztlich festgestellt? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.5.) Werden derzeit Zahnbehandlungen (z.B. Austausch von Füllungen, Wurzelbehandlung) durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Nein | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Nein | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Ja | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 1 Jahr | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 2000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Nein | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Altersgruppentarif, Beitrag steigt im Schnitt aller 10 Jahre (Höchstbeitrag ist 48,50 € für das Alter 61-100 Jahre) | |
ExperteninterpretationDie allgemeinen Leistungen im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung können als ausreichend bewertet werden. Füllungen, Kronen und Brücken sind zwar in diesem Tarif voll gedeckt, Zahnlücken (bzw. fehlende Zähne) und herausnehmbare Prothesen sind allerdings nicht versicherbar. Behandlungen bei privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung werden nicht erstattet, Zahnarztleistungen im Ausland aber generell schon. Die Erstattung von Leistungen in den ersten vier Versicherungsjahren ist auf insgesamt 2000 Euro beschränkt – was im Vergleich zu anderen Zahnzusatzversicherungen eher niedrig angesetzt ist. Wie üblich, sind Behandlungskosten als Folge eines Unfalls von dieser Leistungsbegrenzung ausgenommen. Durchaus üblich ist auch die Begrenzung des Hebesatzes entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor von 3,5. (Zahnärzte müssen sich bei der Verrechnung ihrer Leistungen auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stützen. Entsprechend dieser kann für (zeitlich) anspruchsvolle Zahnbehandlungen seitens der Zahnärzte mehr verrechnet werden als für “einfache” Behandlungen. Ausgedrückt wird dies im Hebesatz. Für Zahnbehandlungen ohne Komplikationen gilt als Richtwert im Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3.) Weitere Beschränkungen der allgemeinen Leistungen gibt es auch im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keine. So findet sich im entsprechenden Versicherungsvertrag auch kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, das im Detail regelt welche Zahnarztleistungen bis zu welcher Höhe erstattet werden. Um einen Vertrag im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung abzuschließen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Stellt sich dabei heraus, dass Behandlungen bereits geplant sind oder durch einen Zahnarzt angeraten wurden, kann in diesem Tarif keine Versicherung abgeschlossen werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, was vergleichsweise positiv ist. Die Versicherungsbeiträge im OPTIMAL der WGV Versicherung entwickeln sich entsprechend eines Altersgruppentarifs. Das bedeutet: Die Versicherungsbeiträge steigen mit dem Alter des Versicherten, im Durchschnitt rückt man bei diesem Tarif alle zehn Jahre in eine andere Altersgruppe vor. Die höchsten Beiträge bezahlen Versicherte in der Altersgruppe 61 bis 100 Jahre. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 80% (begrenzt auf 5000 €) | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Ja | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Ja | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | nach 8 Monaten | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein - da nur gerine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie, nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationAls mangelhaft eingestuft werden müssen die Leistungen des Tarifs OPTIMAL der WGV Versicherung im Bereich Kieferchirurgie. In den Genuss von Versicherungsleistungen kommen in diesem Bereich nur Kinder in der Kieferindikationsgruppe 2 (KIG 2) - also Kinder mit leichten Zahnfehlstellungen deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist, bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Erstattet werden bei Kindern der Kieferindikationsgruppe 2 80 Prozent der Behandlungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Euro. Erwachsene oder Kinder in den Kieferindikationsgruppen 3 - 5 (also mit schweren Zahnfehlstellungen) erhalten im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keine Leistungen im Bereich Kieferortopädie. Kinder die leistungsberechtigt sind, werden 80 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Funktionsanalysen sowie 80 Prozent der Kosten für Kunststoff-Brackets vom Rechnungsbetrag ersetzt. Bei der kieferorthopädischen Funktionsanalyse wird der Funktionszustand des Gebisses untersucht, Kunststoff-Brackets machen eine Zahnspange weniger auffällig. Andere kieferorthopädische Maßnahmen wie etwa die Lingualtechnik für innenliegende Zahnspangen oder die Invisalign-Terapie für “unsichtbare” Zahnspangen werden durch den Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung überhaupt nicht unterstützt. Dasselbe gilt für Kunststoff-Brackets, Retainer zur Stabilisierung von korrigierten Zähnen oder für sogenannte farblose Bögen. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 90% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 100% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 100% 1) | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 100% 1) | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
1) Leistungen zur Eingleiderung von Aufbissbehelfen und Schienen. Nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. | ||
ExperteninterpretationDie Anzahl der im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung gebotenen Extraleistungen kann als mangelhaft eingestuft werden. Voll erstattet werden Bakterienanalysen und DNA-Tests. 100 Prozent Deckung gibt es auch bei Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz sowie bei DROS-Schienen, die zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne eingesetzt werden. Gedeckt sind hier allerdings nur Leistungen zur Eingliederung der Schienen – und keine Leistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Darüber hinaus werden im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung keinerlei Extra-Leistungen erstattet. Im Gegensatz zu anderen Zahnzusatzversicherungen gibt es beispielsweise keine Versicherungsleistungen für Laserbehandlungen, ebensowenig für eine Vollnarkose während der Behandlung oder für Hypnose oder Akupunktur zur Schmerzlinderung. Auch Leistungen wie die digitale Volumentomographie, bei der im Vorfeld von Operationen bzw. beim Erstellen von Implantaten ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird, sind im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung nicht gedeckt. Selbiges gilt für die VECTOR-Technologie mittels der man beispielsweise Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche durch Ultraschall entfernen kann oder für die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens. Auch die Behandlung mit einem OP-Mikroskop, das eine bessere Auflösung bietet als die üblicherweise von Zahnärzten verwendeten Lupenbrillen ist im Tarif OPTIMAL der WGV Versicherung – neben einigen weiteren Extra-Leistungen – nicht gedeckt. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
90% - Erstattung für Kronen und Brücken
90% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 100 € pro Jahr)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: 8 Monate Wartezeit
Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.) Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne/Milchzähne), die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein vollständiger Lückenschluss besteht?
2.) Wurden Zähne durch Voll- oder Teilprothesen (herausnehmbarer Zahnersatz) ersetzt?
3.) Wurde eine Zahnersatzmaßnahme (z.B. Krone, Brücke, Inlay/Onlay, Implantat) angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.
4.) Wurde innerhalb des letzten Jahres eine Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose/Parodontitis) behandelt oder zahnärztlich festgestellt? Wenn ja, bitte Heil- und Kostenplan beifügen.
5.) Werden derzeit Zahnbehandlungen (z.B. Austausch von Füllungen, Wurzelbehandlung) durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?
In den ersten 4. Jahren können Sie maximal 2.000 € an Leistungen durch die Versicherung erstattet bekommen.