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VIGO ZahnErsatz + ZahnBehandlung Zahnzusatzversicherung
Tarifdetails & Testbericht

Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnErsatz + ZahnBehandlung der Gesellschaft VIGO. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.

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VIGO ZahnErsatz + ZahnBehandlung

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Zahnbehandlung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 50%
Paradontalbehandlungen 50% 1)
Ab wann wird erstattet? nach 8 Monaten

Zahnersatz

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für Kronen und Brücken 30%
Erstattung für Implantate 30%
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten

Zahnreinigung

Bewertung:
Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 80% (max. 75 € im Jahr)
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 3 Monaten

Kieferortopädie

Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? Auch für Kinder geeignet, dank Erstattung im Bereich Kieferorthopädie.
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja
Gesundheitsfragen anzeigen
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten
Zahnreinigung: nach 3 Monaten
Kieferorthopädie: nach 8 Monaten

Zahnbehandlung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für Kunststoff-Füllungen 50% 2/4
Erstattung für Parodontalbehandlungen 50% 1) 2.5/5
Erstattung für Schleimhauttransplantation 0% 0/5
Erstattung für Wurzelbehandlung 50% 1) 2.5/5
Erstattung für Wurzelspitzenresektion 0% 0/5
Erstattung für Wurzellängenmessung 0% 0/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten 0/5
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Restbetrag (nach GKV Leistung)
1) Der Erstattungssatz von 50 Prozent gilt, sofern keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Leistet die GKV beträgt er 0 Prozent.

Experteninterpretation

Die Kosten aus Zahnbehandlungsmaßnahmen werden von der VIGO Zahnzusatzversicherung ZahnErsatz+ZahnBehandlung durch den Baustein Zahnbehandlung abgedeckt. Der Erstattungssatz von 50 Prozent, gilt dabei für die Versorgung von Zahnlöchern mit Kunststofffüllungen sowie Wurzel- und Parodontalbehandlungen. Schleimhauttransplantationen, Wurzelspitzenresektionen und Wurzellängenmessungen sind nicht durch diesen Tarif abgesichert. Leistungen für Wurzel- und Parodontalbehandlungen werden zudem auch nur erbracht, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Leistung erbringt. Leistet die GKV, auch nur teilweise, wird keine Leistung durch die VIGO Zahnversicherung ZahnErsatz+ZahnBehandlung erbracht. Für die abgesicherten Behandlungsmaßnahmen gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. Erst wenn diese verstrichen ist, dürfen neue Behandlungsmaßnahmen angefangen und anschließend abgerechnet werden.

Zahnreinigung

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) 80% (max. 75 € im Jahr) 6.5/10
Erstattung für Fissurenversiegelung 80% (max. 75 € im Jahr) 3/4
Erstattung für Fluoridierung 80% (max. 75 € im Jahr) 3/4
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik 80% (max. 75 € im Jahr) 3/4
Erstattung für Mundhygienestatus 80% (max. 75 € im Jahr) 3/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 3 Monaten 3/4

Experteninterpretation

Zahnersatz

Leistungsauszug: Bewertung:
Erstattung der Regelversorgung 80-95% 1) 4/5
Erstattung für Kronen und Brücken 30% 1.5/5
Erstattung für Implantate 30% 1.5/5
Erstattung für Knochenaufbau Implantate 30% 1/4
Erstattung für Labortechnische Kosten 30% 1/3
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen 30% 1/3
Erstattung für Inlays 50% 2.5/5
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers 0% 0/4
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? nach 8 Monaten 0/6
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
1) Es werden 30 Prozent der Kosten übernommen. Bei der Regelversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwischen 50-65 Prozent. Je nach Kontinuität der Vorsorgeuntersuchung in den vergangenen 5-10 Jahren (Bonusheft). So ergibt sich ein Erstattungssatz von 80-95 Prozent.

Experteninterpretation

Im Bereich Zahnersatz, greift bei der VIGO Zahnzusatzversicherung ZahnErsatz+ZahnBehandlung der Baustein „ZahnErsatz“. Dieser sichert die aus Zahnersatzmaßnahmen entstanden Kosten zu 30 Prozent, inklusive der Labor- und Materialkosten, ab. Dies gilt gleichermaßen für alle über die reine Regelversorgung hinausgehendenden Zahnersatzmaßnahmen, wie Kronen, Brücken oder Prothesen.
Auch Implantat, der dafür notwendige Knochenaufbau, labortechnische Kosten sowie funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen, werden mit diesen Erstattungssatz abgerechnet. Für die Versorgung von großflächigen Zahnlöchern mit passgenauen Keramik- oder Edelmetalleinlagefüllungen (Inlays), gilt ein erhöhter Erstattungssatz von 50 Prozent. Keramikverblendschalen, sogenannte Veneers, sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Entscheiden sich Versicherte rein für die Versorgung mit Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung, werden inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen 80 und 95 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen. Die Erstattungshöhe ist dabei von der Pflege des Bonusheftes abhängig, da die GKV für 5 und 10 Jahre eine Erhöhung des Erstattungssatzes von 50 auf 60 bzw. 65 Prozent vorsieht. Alle abgesicherten Behandlungsmaßnahmen können erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden, da eine 8 monatige Wartezeit gilt. Erst nach dieser Sperrfrist für Leistungen, können dann neu beginnende Behandlungsmaßnahmen abgerechnet werden. Eine Ausnahme gilt allerdings bei unfallbedingtem Zahnersatz. Hier entfällt die Wartezeit und der volle tarifliche Versicherungsumfang gilt ab Beginn.

Vertragsbedingungen

Gibt es Gesundheitsfragen? Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: 1. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?2. Sind bereits Zähne mit Implantaten versorgt?3. Findet zurzeit eine zahnärztliche, implantologische oder kieferorthopädische Behandlung statt (inkl. Inlay/Onlay) oder ist eine solche beabsichtigt oder schon angeraten? (Wenn Ja, welche? Ggf. bitte Heil-/Kostenplan vorlegen)4. Besteht eine Parodontose/Parodontitis?
Sind Zahnlücken versicherbar? Nein
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? Nein
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? Ja
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? Nein
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? Ja
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung 2 Jahre
Leistungsbegrenzungen Leistungsbegrenzungen während der gesamten Vertragslaufzeit. In den ersten 3 Versicherungsjahren insgesamt max. 4500 €. Danach maximal 3000 €.
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? Ja
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) bis zum 3,5 fachem Satz
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? Nein
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) Nein
Werden Leistungen im Ausland erstattet? Nein
Wie entwickelt sich der Beitrag? Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit.

Experteninterpretation

Der Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Vigo Versicherung bietet Versicherten gerade noch ausreichende allgemeine Leistungen. Während herausnehmbare Prothesen und Zahnlücken in diesem Tarif nicht versicherbar sind, sind bereits vorhandene Füllungen, Kronen und Brücken auch im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung mitversichert.

Um an Versicherungsleistungen zu kommen, ist im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung ein Heil- und Kostenplan verpflichtend vorgeschrieben. Darin erstellt der behandelnde Zahnarzt eine Übersicht über die geplanten Zahnbehandlungen und die damit in Beziehung stehenden Kosten. In der Regel muss ein Heil- und Kostenplan vor Beginn der Zahnbehandlung ausgestellt werden.

Eine allgemeine Leistungsbegrenzung besteht im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung während der gesamten Vertragslaufzeit. In den ersten drei Versicherungsjahren werden dabei insgesamt maximal 4500 Euro erstattet. Danach liegt die allgemeine Leistungsbegrenzung bei 3000 Euro pro Jahr. Ausgenommen von dieser Leistungsgrenze sind unfallbedingte Zahnbehandlungen.

So wie bei den meisten anderen aktuellen Zahnzusatzversicherungen, ist auch im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Hebesatz gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte auf das 3,5fache begrenzt. Was bedeutet dies für die Versicherten? Durch den Hebesatz wird der Aufwand einer Zahnbehandlung ausgedrückt. Entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte können diese auf aufwändige (z. B. zeitintensive oder fachlich anspruchsvolle) Zahnbehandlungen mehr verrechnen als für “einfache” Behandlungen ohne Komplikationen. Als Richtschnur für weitgehend komplikationslose Zahnbehandlungen gilt dabei der 2,3fache Hebesatz.

Im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung liegt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis vor das genau regeln würde, welche Zahnarztleistungen bis zu welcher Grenze erstattet werden. Für die Versicherten ist das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses meist von Vorteil, weil damit das Risiko abnimmt, dass bestimmte Zahnbehandlungen von der Versicherung nicht übernommen werden.

Ausgeschlossen von Versicherungsleistungen sind im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung Auslandsbehandlungen sowie Behandlungen durch private Zahnärzte ohne Kassenzulassung.

Beim Stellen eines Antrags auf Versicherung im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung müssen verpflichtend einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sollte sich (unter anderem dabei) herausstellen, dass Zahnbehandlungen angeraten oder geplant sind bzw. gegenwärtig bereits durchgeführt werden, wird ein Versicherungsvertrag seitens der Vigo Versicherung verweigert. Beim Zustandekommen einer Versicherung beträgt die Mindestvertragsdauer zwei Jahre.

Im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Vigo Versicherung kommt es zu keinen altersbedingten Anpassungen der Versicherungsbeiträge, weil dieser Tarif mit Altersrückstellungen kalkuliert wurde.

Kieferorthopädie

Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene 80% (nur unfallbedingte Maßnahmen und max. 3000 €)
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 80% (max. 3000 €)
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 0%
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse Ja
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Nein
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) Nein
Erstattung für Mini-Brackets Ja
Erstattung für Kunststoff-Brackets Ja
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) Nein
Erstattung für farblose Bögen Nein
Auf welcher Basis wird erstattet? vom Rechnungsbetrag
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) nach 8 Monaten
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? Auch für Kinder geeignet, dank Erstattung im Bereich Kieferorthopädie.

Experteninterpretation

Der Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Vigo Versicherung bietet im Bereich Kieferorthopädie ausreichende bis befriedigende Leistungen - speziell wenn es um Kinder mit leichten Zahnfehlstellungen (Kieferindikationsgruppe 2) geht. Bei diesen werden einige Kieferorthopädische Verfahren bis zu eine Höchstgrenze von insgesamt 3000 Euro mit 80 Prozent erstattet. Ebenso werden bei Erwachsenen unfallbedingte Maßnahmen im Bereich Kieferorthopädie bis zu einer Höchstgrenze von 3000 Euro zu 80 Prozent refundiert. Keine Erstattung gibt es im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung dagegen für Kinder mit schweren Zahnfehlstellungen.

Unter den oben genannten Bedingungen werden im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung Mini- und Kunststoffbrackets erstattet, die Zahnspangen weniger auffällig machen sollen. Gedeckt ist in diesem Tarif auch die Kieferorthopädische Funktionsanalyse, bei der der Funktionszustand des Gebisses genau untersucht wird.
Grundsätzlich keine Erstattung gibt es im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung für die Invisalign-Therapie für “unsichtbare” Zahnspangen und für die Lingualtechnik für innenliegende Zahnspangen. Ebensowenig sind in diesem Tarif Retainer / Zahnstabilisatoren gedeckt, mit denen die Position von korrigierten Zähnen gefestigt werden kann. Und auch farblose Bögen werden in diesem Tarif nicht erstattet.

Die Erstattung im Bereich Kieferorthopädie erfolgt im Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Vigo Versicherung direkt vom Rechnungsbetrag; erstmals nach einer Wartefrist von acht Monaten.

Besondere Leistungen

Erstattung bei Laserbehandlungen 0%
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen 0%
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung 0%
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung 0%
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop 0%
Erstattung bei CEREC-Behandlung 0%
Erstattung bei digitaler Volumentomographie 0%
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) 0%
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) 0%
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests 0%
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen 0%
Erstattung bei DROS-Schienen 0%
Erstattung Brillen und Sehhilfen 0%

Experteninterpretation

Der Tarif vigo Zahnersatz + ZahnBehandlung der Vigo Versicherung sieht keine Erstattung bei Extra-Leistungen vor - was dazu führt, dass dieser Tarif hier mit “mangelhaft” zu bewerten ist.

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VIGO ZahnErsatz + ZahnBehandlung

Preis erscheint nach Eingabe
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Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.

Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mechanische Reinigung der Zähne um Parodontitis & Karies vorzubeugen. Die PZR wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Fissurenversiegelung wird der Zahn mit einer dünnen Schicht überzogen (z.B. Keramik) um Karies vorzubeugen.
Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluid vor Karies geschützt. Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluorid vor Karies geschützt.
Bei der Kariesrisikodiagnostik wird das individuelle Risiko des Eintrettens von Karies bestimmt um durch ein geeignetes Prophylaxeprogramm Karies vorzubeugen.
Bei dem Mundhygienestatus wird der Zustand des Zahnfleisch und das Vorkommen von Plaque untersucht, um durch daraus abgleitete Maßnahmen Karies vorzubeugen.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich der Zahnreinigung übernommen werden.
Die Regelversorgung ist die von der Krankenkasse propagierte Lösung, für welche gewöhnlich ein Festzuschuss gewährt wird. Dieser liegt meißt unter den Kosten beim Zahnarzt. Die Differenz wird mit diesem Leistungsbaustein erstattet.
Die Regelversorgung erstattet 65% für metallische Kronen. Hochwertige Materialen wie Keramik oder Edelmetall sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Bei der Behandlung eines fehlenden Zahns durch ein Implantat wird folgender Satz erstattet.
Ist es notwendig, dass vor dem Implantat der Knochen neu Aufgebaut werden muss, wird folgender Satz erstattet.
Enstehen labortechnische Kosten werden diese zu folgendem Satz erstattet.
Müssen funktionsanalytische und/oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, werden sies zu folgendem Satz erstattet.
Inlays sind im Labor hergestellte und speziell für den Zahn angepasste Füllungen. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Mit Veneers und Keramikverblendschalen werden leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen durch das Aufsetzen einer Verblendung auf den Zahn korrigiert. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnersatz angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnersatz übernommen werden.
Besteht die Möglichkeit auch Zahnlücken (fehlende(r) Zahn/Zähne) mitzuversichern. Eine Behandlung dieser wird in der Regel durch die Versicherung nur ohne bereits angeratene Behandlung durch einen Zahnarzt mitversichert. Eine Zahnlücke ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Besteht die Möglichkeit auch herausnehmbare Prothesen mitzuversichern. Eine herausnehmbare Prothesen ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
Sind auch Kronen, Brücken & Füllungen mitversichert. Eine Behandlung dieser wird durch die Versicherung nur übernommen wenn zum Versicherungsbeginn keine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
Ist eine Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Übersicht, die der Zahnarzt vor dem geplanten Eingriff auf Anfrage zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet eine Kostenaufstellung der vorgesehen Maßnahmen.
Nach einer Widerrufsfrist von 30 Tagen in der ohne Angaben von Gründen der Antrag widerrufen werden kann, gilt die folgende Mindestvertragslaufzeit.
Der Tarif hat folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
Zahnärzte müssen sich aufgrund der Erstattungsfähigkeit, bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) halten. Abhängig vom Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, kann der Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Hebesatz berechnen (Multiplikator). Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Im Folgenden ist die Begrenzung des Hebesatzes angegeben.
Ein Preis- und Leistungsverzeichnis definiert welche Preise vom Zahnarzt maximal für welche Leistung berechnet werden dürfen, damit diese im Rahmen der Bestattungssätze erstattet werden. Gibt es ein zugrundeliegendes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist zum Teil mit hohen Eigenleistungen für Versicherte zu rechnen.
Leistungen die von einem Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Zahnärztliche Leistungen die im Ausland durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
Steigt der Beitrag altersbedingt oder gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen?
Die Kieferorthopädie umfasst die Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne z.B. durch eine Zahnspange. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Kieferindikationsgruppe 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist (KIG2), bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Um in die Gruppe der KIG 3-5 eingestuft zu werden, muss zumindest eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt dabei die grobe Richtung: Je stärker die Fehlstellung, desto höher die KIG. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Kieferorthopädische Funktionsanalyse wird zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses genutzt mit dem Ziel eine Therapie daraus abzuleiten. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Die invisalign (unsichtbare Zahnspange), ist eine nahezu unsichtbare Zahnspange. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei der Lingualtechnik wird die Zahnspange von innen an die Zähne angebracht, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
Bei den Mini-Brackets handelt es sich um deutlich kleinere und flachere Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Kunststoff-Brackets sind aus Kunststoff hergestellte Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Ein Retainer (Zahnstabilisator) dient dazu eine durch kieferorthopädische Maßnahmen erreichte Zahnposition zu halten. Hier wird gezeigt, ob er übernommen wird.
Farblose Bögen stellen eine weniger auffällige Form kieferorthopädisch eingesetzter Bögen dar. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Kieferorthopädie angewandt wird.
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.
Einige Tarife sind durch hohe Erstattungen im Bereich der Kieferorthopädie besonders für Kinder geeignet.
Laserbehandungen werden in der Zahnmedizin bei diversen Behandlungen angewandt. Beispiele sind, die schonende Entfernung von Karies & Plaque sowie für chirurgische Maßnahmen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Vollnarkose wird mit Hilfe eines starken Schlafmittels ein künstlicher Schlaf erzeugt, sodass sie Behandlung der Zähne ohne Schmerzen für den Patienten erfolgen kann. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Mit der Akkupunktur, das Einstechen von Nadeln in Akkupunkturpunkte, soll ein geringeres Schmerzempfinden während der Behandlung hergestellt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
In der Zahnmedizin wird die Hypnose zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt um Schmerzen für den Patienten zu lindern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Das Operationsmikroskop (OP-Mikroskop) bietet dem behandelnden Zahnarzt Vorteile gegenüber der üblichen Lupenbrille durch zum Beispiel eine höherer Vergrößerung. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die CEREC-Behandlung ist eine Digitaltechnik bei der Zahnersatz direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der digitalen Volumentomographie wird mithilfe von Röntgenstrahlen ein Abbild des Gebisses erstellt. Als Hilfe zur Planung von Operationen und dem Setzen von Implantaten. Diese Methode wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der VECTOR-Technologie handelt es sich um ein Ultraschallverfahren bei dem zum Beispiel Ablagerungen auf der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird mithilfe eines schwachen Lasers und eines Photosensitizers durchgeführt, um das Keimaufkommen zu reduzieren. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Bei der Bakterienanalyse werden mit Hilfe eines DNA Tests die aggressivsten Bakterien analysiert um diese dann erfolgreich behandeln zu können. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Knirscher- und Aufbissschienen dienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz. Die Knirscher- oder Aufbissschiene wird mit Hilfe eines Abdrucks erstellt. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
DROS Schienen sind adjustierende Aufbissschienen, zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
Eine Parodontalbehandlung wird angewandt um Entzündungen im Zahnbereich zu reduzieren. Ziel ist es, das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.

Zahnbehandlung (Auszug)

50% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen

50% - Erstattung für Parodontalbehandlungen

Zahnersatz (Auszug)

30% - Erstattung für Kronen und Brücken

30% - Erstattung für Implantate

Zahnreinigung (Auszug)

80% (max. 75 € pro Jahr)

Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:

Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit

Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit

Zahnreinigung: 3 Monate Wartezeit

Folgene Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:

  1. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?

  2. Sind bereits Zähne mit Implantaten versorgt?

  3. Findet zurzeit eine zahnärztliche, implantologische oder kieferorthopädische Behandlung statt (inkl. Inlay/Onlay) oder ist eine solche beabsichtigt oder schon angeraten? (Wenn Ja, welche? Ggf. bitte Heil-/Kostenplan vorlegen)

  4. Besteht eine Parodontose/Parodontitis?