Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung
Die besten Mecklenburgische Zahnzusatzversicherungen im Test 2024


    Der Tarif wurde von Stiftung Warentest mit Gut (1,6) bewertet.
    Ausgabe: 6/2023

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    Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung Tarife Vergleich | Test (04/24)

    Die Mecklenburgische Versicherung bezeichnet sich selbst als älteste deutsche private Versicherungsgesellschaft mit Versicherungen in fast allen Sparten.

    Als Experten für Zahnzusatzversicherungen bewerten und vergleichen wir nur die Zahnzusatzversicherungen der Mecklenburgische Versicherung mit denen der anderen 60 Versicherungsgesellschaften in unserem Vergleich.

    Die Mecklenburgische Versicherung bietet drei Zahnzusatzversicherung-Tarife, die ausschließlich über die Mecklenburgische Versicherung bezogen werden können. Sie können deshalb auf unserem Portal kein Angebot für eine Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung anfordern. Für einen möglichst umfangreichen und transparenten Vergleich stellen wir die Tarife hier trotzdem vor.

    Mecklenburgische proME Zahnplus + proMEZZ90 ist der am besten bewertete Tarif der Mecklenburgische Versicherung in unserem Vergleich. Der Tarif erhält von uns auf Basis seiner Leistung die Note “Gut” (1,6). Das ist für den besten Tarif einer Gesellschaft eine durchschnittlich bis schlechte Note.

    Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen andere Gesellschaften mit gleicher oder besserer Leistung zu günstigeren Preisen. Im Preis-Leistungsvergleich schneiden die Zahnzusatzversicherung-Tarife der Mecklenburgische Versicherung daher eher schlecht ab.

    Über den Button “Zum Testbericht” gelangen Sie zu den detaillierten Tarifinformationen zu allen Tarifen. Über den Button “Zum Vergleich” können Sie die Mecklenburgische Versicherung Tarife mit 277 Tarifen anderer Versicherungsgesellschaften vergleichen.

    • Der Mecklenburgische Top Tarif: Mecklenburgische proME Zahnplus + proMEZZ90 ist im Vergleich mit anderen Tarifen der Mecklenburgische der beste.
    • proME Zahnplus + proMEZZ90: Sie erhalten 90 % der Kosten für Zahnersatz sowie 100 % für Zahnbehandlung und Zahnreinigung (max. 100 € im Versicherungsjahr) zurück.
    • Kostenlose Expertenberatung: Damit Sie die beste Zahnzusatzversicherung in unserem Vergleich finden, beraten wir Sie gerne kostenlos - per Email und am Telefon.
    • Kein Abschluss möglich: Wir bieten keine Vertragsabschlüsse für Mecklenburgische Tarife an. Sie können Verträge nur direkt bei der Mecklenburgische Versicherung abschließen.
    • Jetzt mit anderen Anbietern vergleichen: Sie können auf unserem Portal alle Mecklenburgische Tarife mit anderen Anbietern vergleichen.

    Vergleich
    Mecklenburgische Tarife im Vergleich

    Testberichte
    Wir haben für Sie die besten
    Mecklenburgische-Tarife ausführlich getestet

    1,6
    Gut

    Mecklenburgische
    proME Zahnplus + proMEZZ90

    27.07.2023, 19:36 | Von: Lars Weiland

    Die proME Zahnplus + proMEZZ90 Zahnzusatzversicherung ist der Top-Tarif der Mecklenburgischen.

    Im direkten Vergleich mit allen Tarifen schneidet der Tarif proME Zahnplus + proMEZZ90 im oberen Drittel aller Tarife ab. Auf unserem Portal finden Sie Tarife mit besserer Leistung.

    Leistung: Der Tarif proME Zahnplus + proMEZZ90 bietet eine sehr gute Kostenerstattung für Zahnersatz (90 %) wie z. B. Implantate, Kronen und Brücken. Für Zahnbehandlung werden 90 % erstattet, für Zahnreinigung 100 %, max. 100 € im Versicherungsjahr. Somit schneidet dieser Tarif in allen Leistungskategorien mit sehr gut ab. Die komplette Leistungsübersicht des Tarifs proME Zahnplus + proMEZZ90 finden Sie folgend.


    Der Tarif wurde von Stiftung Warentest mit Gut (1,6) bewertet.
    Ausgabe: 6/2023

    3,0
    Befriedigend

    Mecklenburgische
    proME Zahnplus

    21.03.2023, 23:06 | Von: Lars Weiland

    Der Tarif Mecklenburgische proME Zahnplus ist mit den aufgezählten Leistungen ein durchschnittlicher Tarif.

    Im direkten Vergleich mit allen Tarifen schließt die Mecklenburgische mit diesem Tarif im unteren Mittelfeld ab. Es gibt über 100 Tarife mit mehr Leistung in unserem Vergleich.

    Unsere besten Tarife
    Alle weiteren Mecklenburgische Tarife

    3,0
    Befriedigend

    Mecklenburgische
    proMEZZ90

    27.07.2023, 19:36 | Von: Lars Weiland

    Zum Testbericht

    Der Tarif wurde von Stiftung Warentest mit Gut (1,6) bewertet.
    Ausgabe: 6/2023

    Wissensdatenbank
    Häufige Fragen zu den
    Mecklenburgische Tarifen

    Was leisten die Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung-Tarife?

    • Es werden 3 Tarifbausteine angeboten, die miteinander kombiniert werden können
    • Zum einen die Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung proME Zahnplus
    • Sie sichert Leistungen für Zahnreinigung/Prophylaxe, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ab
    • Zum anderen die Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung proMEZZ90 und der Tarif proMEZZ70
    • proMEZZ90 und der Tarif proMEZZ70 sichern beide Leistungen für Zahnersatz ab

    Bei den drei verschiedenen Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung Tarifen, handelt es sich zum einen um 2 Tarifbausteine, die das Risiko Zahnersatz absichern - proMEZZ90 und proMEZZ70 – und zum anderen um einen Tarifbaustein (proME Zahnplus), der die Versicherungsrisiken Zahnprophylaxe/Zahnreinigung, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bei Kindern versichert. Die beiden Bausteine für Zahnersatz, unterscheiden sich dabei lediglich in der Höhe der Erstattung.

    So übernimmt der proMEZZ90 90 Prozent und der proMEZZ70 70 Prozent des ausgewiesenen Rechnungsbetrags für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen, wies bspw. Implantate, Kronen aus antiallergenen Materialien wie Keramik oder Gold sowie für Brücken und Suprakonstruktionen. Der Bereich Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen, wird durch die Zahnversicherung proME Zahnplus mit einem Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert.

    Dabei sind alle von uns analysierten Behandlungsmaßnahmen versichert. Dazu gehören neben der professionellen Zahnreinigung (PZR), die auf maximal 100 Euro Erstattung pro Jahr begrenzt ist, auch die Versiegelung von Fissuren an Zähnen, die Fluoridierung der Zähne zur Kariesprophylaxe, die Durchführung einer Kariesrisikodiagnostik sowie die Erstellung eines Mundhygienestatus.

    Der selbe Tarifbaustein sichert auch die Behandlungsfelder Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ab. Dabei sind als Einschränkungen vor allem das Fehlen einer Leistung für Schleimhauttransplantationen sowie die maximale Erstattung von 1200 Euro für den Bereich Kieferorthopädie zu erwähnen.


    Was sind die Aufnahmekriterien der Mecklenburgische Tarife?

    • Bei der Antragstellung müssen für die zu versichernde Person Gesundheitsfragen beantwortet werden
    • Diese erfragen den aktuellen Zustand des Gebisses (fehlende Zähne)
    • Laufende oder bereits angeratene oder geplante Behandlungsmaßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
    • Antragsteller müssen in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein (pflicht- oder freiwillig versichert)
    • Es muss eine deutsche Postanschrift sowie ein deutsches Bankkonto vorhanden sein

    Grundsätzlich kann jeder, der Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, sich durch einen Tarif der Mecklenburgische Versicherung versichern. Dabei spielt es keine Rolle ob man pflichtversichert oder freiwillig versichert Mitglied in einer GKV ist.

    Neben der Mitgliedschaft in einer GKV, sollten Vorsorgeinteressenten zusätzlich eine deutsche Postanschrift und ein deutsches Bankkonto besitzen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann lediglich noch der Zustand der Zähne oder aktuell laufende Behandlungsmaßnahmen beim Zahnarzt zur Ablehnung des Antrags führen.


    Wie sind die Beitragssätze der Mecklenburgische Zahnzusatzversicherungen?

    • Der Beitragssatz für den Tarif proME Zahnplus beträgt konstant 9,80 Euro
    • Der Beitrag für einen 21-29 jährigen beträgt beim Tarif proMEZZ90 9,90 Euro monatlich
    • Ab einem Alter von 60 Jahren, beträgt der Beitrag dann 56,40 Euro pro Monat
    • Die Beiträge können neben monatlich auch viertel-, halb-und jährlich bezahlt werden
    • Für die Abbuchung der Beiträge, wird bei Antragstellung der Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt

    Für die fälligen Beiträge, können Versicherte aus diversen Zahlungsintervallen wählen. Klassisch für die monatliche Zahlweise oder für gesammelte Beitragszahlungen im viertel-, halb- oder jährlichen Intervall. Bei dem Tarifbaustein proME Zahnplus, gilt ein konstanter Beitragssatz von 9,80 Euro, egal wie alt die zu versichernde Person ist.

    Bei dem Baustein der für Zahnersatzmaßnahmen zuständig ist, handelt es sich um einen sogenannten Altersgruppentarif. In der Altersgruppe 21 bis 29 Jahre, ist ein Beitrag von monatlich 9,90 Euro zu leisten. In der darauffolgenden Altersgruppe 30-39 Jahre 18,90 Euro. 40 bis 49 Jahre dann 27,40 Euro. 50 bis 59 Jahre 45,90 Euro und ab 60 Jahre gilt ein monatlicher Beitragssatz von 56,40 Euro.

    Bei Antragstellung ermächtigt der Versicherungsnehmer die Mecklenburgische mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, die Beiträge von seinem Bankkonto im präferierten Turnus abzubuchen.


    Wie sind die Tarife der Mecklenburgische kalkuliert?

    • Die Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert
    • Es werden dadurch keine Altersrückstellungen gebildet
    • Es handelt sich um sogenannte Altersgruppentarife
    • Der Beitrag für die versicherte Person ändert sich, sobald eine Altersgruppe verlassen wird
    • Durch die Art der Kalkulation, sind die anfänglich zu zahlenden Beiträge oftmals geringer als bei vergleichbaren Tarifen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind

    Die verschiedenen Tarife, sind alle nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dies bedeutet für Versicherte, dass altersabhängige Beitragssprünge während der Vertragslaufzeit einzuplanen sind. Dies ist in der Tatsache begründet, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden, die den Beitrag ab Beginn konstant halten.

    Ein Vorteil besteht allerdings darin, dass oftmals die anfänglich zu leistenden Beiträge um einiges geringer sind, als bei vergleichbaren Tarifen die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden.


    Sehen die Mecklenburgische Tarife Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor?

    • Für die Tarifkombinationen der Mecklenburgische Zahnversicherung, gelten Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten
    • 3 Monate Wartezeit gilt bei Prophylaxe/Zahnreinigung sowie bei Behandlungsmaßnahmen die dem Bereich Zahnbehandlung zuzuordnen sind
    • 8 Monate gelten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
    • Für den Bereich Zahnersatz, sieht der Tarif proMEZZ90 in den ersten 4 Jahren eine begrenzende Maximalerstattung von insgesamt 3600 Euro vor (Zahnstaffel)
    • Generell sind die Leistungen im Tarif proMEZZ90 auf maximal 9000 Euro pro Jahr begrenzt
    • Im Tarif proME Zahnplus ist die Maximalerstattung in den ersten 4 Jahren auf maximal 1200 Euro begrenzt
    • Danach (ab dem 5. Jahr) wird im Tarif proME Zahnplus ohne Begrenzung geleistet
    • Mit Ausnahme des Bereichs Kieferorthopädie (max. 1200 Euro)

    Die Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung, ist eine der privaten Vorsorgeprodukte, die nicht ohne Wartezeit auskommen. So gilt mindestens eine Wartezeit von 3 Monaten und maximal eine von 8 Monaten. 3 Monate Wartezeit sind dabei für die Leistungsbereiche Zahnprophylaxe/Zahnreinigung sowie Zahnbehandlungsmaßnahmen in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben.

    8 Monate hingegen gelten für die Behandlungsmaßnahmen, die zum Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie zu zählen sind. Zusätzlich werden die maximalen Erstattungsbeträge in den ersten 4 Versicherungsjahren, durch eine sogenannte Zahnstaffel festgeschrieben.

    Für den Tarifbaustein proME Zahnplus sieht diese eine Maximalerstattung von insgesamt 1200 Euro für diesen 4-Jahres-Zeitraum vor. Danach wird, mit Ausnahme des Bereichs Kieferorthopädie, in unbegrenzter Höhe im tariflichen Umfang erstattet.

    Für den Bereich Kieferorthopädie gilt zwar ein Erstattungssatz von 100 Prozent. Jedoch ist die maximale Erstattung auf 1200 Euro begrenzt. Für den Tarifbaustein proME ZZ90, gilt eine Zahnstaffel die eine Maximalerstattung von insgesamt 3600 Euro innerhalb der ersten 4 Jahre vorsieht.

    Nach Ablauf dieser 4 Jahre, wird allerdings nicht wie üblich in unbegrenzter Höhe erstattet. Es gilt weiterhin eine maximale Erstattungshöhe pro Jahr. In Höhe von 9000 Euro für Behandlungsmaßnahmen des Leistungsbereichs Zahnersatz.

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