Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif PLAN2 der Gesellschaft Central. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 80% |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | nach 8 Monaten |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 80% |
Erstattung für Implantate | 80% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Bewertung: | |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: nach 8 Monaten
Zahnersatz: nach 8 Monaten Zahnreinigung: nach 8 Monaten Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 80% | 3/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationAuch Aufwendungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen werden von dieser Zahnzusatzversicherung der Central Krankenversicherung ersetzt. Jedoch sind die Leistungen begrenzt auf plastische Zahnfüllungen und sogenannte Inlays- und Onlays. Parodontologische Leistungen oder chirurgische-, wie bspw. Wurzelspitzenresektionen, sind durch den Tarif „Mein Gesundheitsplan PLAN“ nicht abgesichert. Der Erstattungssatz für die abgesicherten Zahnbehandlungsmaßnahmen beträgt 80 Prozent unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sollte eine solche Vorleistung nicht nachgewiesen werden, reduziert sich der Erstattungssatz auf 40 Prozent. Da außer Kunststofffüllungen keine weiteren der analysierten Leistungspunkte abgesichert sind, stellt diese Central Zahnversicherung nicht einmal eine Basisabsicherung dar. Es gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) | 6/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) | 2/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 100% (max. 100 € in 2 Jahren) | 2/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/4 |
ExperteninterpretationIm Bereich der Prophylaxe erstattet diese Central Zahnzusatzversicherung einen Satz von 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Dieser Wert zählt inklusive einer eventuellen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weiterhin sieht der Tarif „Mein Gesundheitsplan PLAN 2“ eine summenmäßige Begrenzung auf 100 EURO für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass pro Jahr ein durchschnittlicher Erstattungsbetrag von 50 EURO zur Verfügung steht. Dieser reicht jedoch nicht aus, um die von Experten empfohlene zweimalige professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen zu lassen. Wegen des dadurch verbleibenden Eigenanteils für Versicherte dieses Tarifs, ist er maximal als Basisabsicherung im Bereich Prophylaxe zu verstehen. Neben der PZR sind die Versiegelung von Fissuren sowie die Fluoridierung der Zähne abgesichert. Es gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet, dass Versicherte Leistungen erstmals 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen können. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 100% | 5/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 80% | 4/5 |
Erstattung für Implantate | 80% | 4/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 80% | 3/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 80-100% | 2.5/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 80-100% | 2.5/3 |
Erstattung für Inlays | 80% | 4/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | nach 8 Monaten | 0/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationIm Bereich Zahnersatzleistungen, leistet diese Central Zahnzusatzversicherung 80 Prozent der entstandenen Aufwendungen, unter Anrechnung einer eventuellen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sollte für die Behandlung ausschließlich die nach §§55, 56 SGB V festgelegte Regelversorgung (die wirtschaftlich günstigste Versorgungsform) in Anspruch genommen werden, erhöht sich dieser Betrag sogar auf 100 Prozent. Für hochwertigere Versorgungsformen, wie Vollkeramikkronen oder auch Implantate, gilt allerdings der Erstattungssatz von 80 Prozent (inkl. GKV Vorleistung). Keramikverblendungen/Veneers umfasst der Versicherungsschutz jedoch nicht. Alle anderen Leistungen können Versicherte nach einer 8 monatigen Sperrfrist (Wartezeit) in Anspruch nehmen. Abgesichert sind dann neu beginnende Behandlungsmaßnahmen. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzmaßnahmen. Diese sind von Beginn an abgesichert. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja. Folgende Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden: Bei der Antragstellung dieser Central Kombi-Zahnzusatzversicherung, müssen diverse Gesundheitsfragen beantwortet werden, die über die Gesundheitsfragen einer Zahnzusatzversicherung hinaus gehen. | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 1 Versicherungsjahr | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 5 Jahren (insgesamt max. 5000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja, -40% Leistung | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Dieser Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es kommt nicht zu altersbedingten Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. | |
ExperteninterpretationDer Tarif Plan2 der Central Versicherung bietet Versicherten gute bis sehr gute allgemeine Leistungen. Neben den üblicherweise versicherten Brücken, Kronen und Füllungen sind im Tarif Plan2 auch Zahnlücken und herausnehmbare Prothesen versicherbar. Versichert sind auch die Leistungen von privaten Zahnärzten ohne Kassenzulassung, allerdings kommt es bei diesen privaten Zahnärzten zu Abschlägen von 40 Prozent gegenüber Zahnärzten mit Kassenvertrag. Um einen Antrag auf Versicherung im Tarif Plan2 der Central Versicherung zu stellen, müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, die über die Gesundheitsfragen einer klassischen Zahnzusatzversicherung hinausgehen. Stellt sich unter anderem dabei heraus, dass zahnmedizinische Behandlungen bereits geplant bzw. durch einen Zahnarzt angeraten wurden, kann keine Zahnzusatzversicherung im Tarif Plan2 abgeschlossen werden. Kommt ein Versicherungsvertrag zustande, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Versicherungsjahr. Die Höhe der Versicherungsbeiträge entwickelt sich dabei unabhängig vom Alter der Versicherten, weil der Tarif Plan2 der Central Versicherung mit Altersrückstellungen kalkuliert wurde. Während der ersten fünf Versicherungsjahre besteht im Tarif Plan2 der Central Versicherung eine allgemeine Leistungsbegrenzung von insgesamt 5000 Euro, wobei unfallbedingte Behandlungen von dieser Begrenzung ausgenommen sind. Wie bei den meisten neueren Zahnzusatzversicherungen üblich, ist auch im Tarif Plan2 der Central Versicherung der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf den Wert 3,5 begrenzt. Der Hebesatz drückt aus, wie zeitaufwändig bzw. wie kompliziert eine Zahnbehandlung ist. Die GOZ – an die sich Zahnärzte bei der Abrechnung ihrer Leistungen halten müssen – sieht vor, dass für aufwändigere Behandlungen mehr verlangt werden kann als für Zahnbehandlungen ohne Komplikationen. Für eine komplikationslose Zahnbehandlung gilt ein Hebesatz von 2,3 als Richtwert. Da der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte bereits begrenzt ist, liegt dem Tarif Plan2 der Central Versicherung kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis mehr zugrunde, das im Detail regelt, für welche Zahnbehandlungen die Versicherung welche Beiträge zuschießt. Für die Versicherten ist dies meist von Vorteil, weil sich dadurch das Risiko reduziert, dass Eigenleistungen zugeschossen werden müssen, wenn Zahnarztrechnungen über die im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegten Höchstgrenzen hinaus gehen. Um Behandlungskosten im Tarif Plan2 der Central Versicherung erstattet zu bekommen ist kein Heil- und Kostenplan verpflichtend notwendig. In diesem müsste der jeweilige Zahnarzt vor einer Behandlung bekanntgeben, welche zahnmedizinischen Methoden zur Anwendung kommen und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | ||
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationDer Tarif Plan2 der Central Versicherung bietet keinerlei Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie, was im Vergleich mit anderen Zahnzusatzversicherungen als “mangelhaft” bewertet werden könnte. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 80% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 80% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 80% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationMit einem “Mangelhaft” kann die Anzahl an Extra-Leistungen im Tarif Plan2 der Central Versicherung bewertet werden. Erstattet werden in diesem Tarif CEREC-Behandlungen, bei denen Zahnersatz mittels digitaler Technologie direkt während der Behandlung im Labor hergestellt und eingesetzt wird. Außerdem gibt es Versicherungsleistungen für Knirscher- und Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz sowie für DROS-Schienen, mit denen ein gestörtes Zusammenspiel der Zähne behandelt wird. Bei all den genannten Behandlungsmethoden werden 80 Prozent der Kosten erstattet. Die Höhe der Erstattung bei den oben genannten Behandlungen kann damit mit “gut” bewertet werden. Bei allen anderen Extra-Leistungen gehen die Versicherten im Tarif Plan2 der Central Versicherung leer aus. Das betrifft Laser-Behandlungen genauso wie Bakterienanalysen und DNA-Tests oder Vollnarkosen während der Zahnbehandlung. Auch die Kosten für Akupunktur oder Hypnose zur Schmerzlinderung werden im Tarif Plan2 nicht erstattet. Selbes gilt für Behandlungen mit einem OP-Mikroskop das Zahnärzten unter anderem eine höhere Vergrößerung bietet als die üblicherweise verwendeten Lupenbrillen. Und auch die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Verringerung des Keimaufkommens oder die VECTOR-Technologie, bei der mittels Ultraschall beispielsweise Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden können, sind im Tarif Plan2 der Central Versicherung nicht gedeckt. Keine Erstattung gibt es auch für die digitale Volumentomographie, bei der für Implantate oder vor Operationen ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird. Außerdem gibt es auch für Brillen und Sehhilfen keine Versicherungsleistungen im Tarif Plan2 der Central Versicherung. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
80% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
80% - Erstattung für Kronen und Brücken
80% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 100 € innerhalb von 2 Jahren)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 8 Monate Wartezeit
Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit
Zahnreinigung: 8 Monate Wartezeit
Folgene Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden:
Bei der Antragstellung dieser Central Kombi-Zahnzusatzversicherung, müssen diverse Gesundheitsfragen beantwortet werden, die über die Gesundheitsfragen einer Zahnzusatzversicherung hinaus gehen.