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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung für Zahnspange vergleichen – Kinder und Erwachsene!

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Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen: Lohnt sie sich?

Ob bei Ihren Kindern zur Korrektur von Fehlstellungen oder bei Erwachsenen aus medizinischen oder ästhetischen Gründen: Zahnspangen sind teuer.

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Zahnspangen nur unter bestimmten Voraussetzungen: Bei Kindern übernimmt sie erst ab KIG-Stufe 3. Leichte Fehlstellungen (KIG 1 und 2) werden in der Regel nicht finanziert.

Für Erwachsene zahlt die Kasse meist nur, wenn eine Zahnspange nach einem Unfall oder bei schweren Fehlbildungen medizinisch notwendig ist.

Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenkosten! Sie sorgt dafür, dass Kinder und Erwachsene genau die Zahnspangenbehandlung erhalten, die medizinisch sinnvoll und optisch unauffällig ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz vor hohen Eigenanteilen
  • Erstattung auch für moderne Spangen
  • Niedrige Monatsbeiträge statt plötzlich hoher Zahnarztkosten

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnspangen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit, die anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bewertet wird.

Dann zahlt die Krankenkasse

  • Unter 18 Jahren bei Kindern und Jugendlichen
  • Fehlstellungen ab KIG-Stufe 3 bei medizinischer Begründung
  • Nur für einfache Spangen ohne ästhetischen Extras

Dann zahlt die Kasse nicht

  • KIG-Stufe 1 oder 2 bei leichten Fehlstellungen
  • Erwachsene ohne schwere Kieferanomalie oder Unfallfolgen
  • Zusatzleistungen wie unsichtbare Spangen

KIG-Stufen: Warum sie über die Kostenübernahme entscheiden

Ob die Krankenkasse zahlt oder nicht, hängt von der sogenannten KIG-Einstufung ab. Sie beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung und wird vom Kieferorthopäden nach festen medizinischen Kriterien vergeben.

Erstattung bei Kindern

Erstattung bei Kindern

KIG 1-2 gelten als leichte Fehlstellungen. Hier bleibt man ohne Zahnzusatzversicherung auf den gesamten Kosten sitzen.

KIG 3-5 werden als behandlungsbedürftig eingestuft. Die Krankenkasse übernimmt die Basisversorgung, Extras müssen privat erstattet werden.

Erstattung bei Erwachsenen

Erstattung bei Erwachsenen

Bei Erwachsenen beschränkt sich die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse auf seltene Ausnahmefälle und unabhängig von den KIG-Stufen.

Wichtig: Die Diagnose “Fehlstellung” erfolgt oft schon in sehr jungen Jahren. Ist die Diagnose oder der Schaden dokumentiert, erstatten Zahnzusatzversicherungen oft nicht mehr.

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Arten von Zahnspangen & Kosten ohne Zusatzversicherung

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Zahnspange variieren, abhängig von Material und Art der Spange. Ohne eine Zahnzusatzversicherung können erhebliche Eigenkosten entstehen.

Feste Zahnspange

Feste Zahnspange

Feste Zahnspangen mit Metall– oder Keramikbrackets zählen zu den am häufigsten eingesetzten kieferorthopädischen Behandlungen. Dabei werden Brackets dauerhaft auf den Zähnen befestigt.

Kosten für feste Zahnspangen

  • Metall: ca. 2.500 – 4.500 Euro
  • Keramik: 500 – 1.000 Euro Aufpreis

Erstattung durch die Krankenkasse:

  • Nur bei Kindern ab KIG-Stufe 3 und ausschließlich Metallvariante im Rahmen der Regelversorgung

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung:

  • Bis zu 4.500 Euro bei KIG 1-2 oder im Erwachsenenalter selbst zu zahlen
  • Bei Keramik zusätzlich bis zu 1.000 Euro aus eigener Tasche
Feste Zahnspangen sind effektiv bei stärkeren Fehlstellungen und werden meist 18 bis 36 Monate getragen.

Metallbrackets sind die sichtbare Standardlösung und bei KIG 3-5 oft Kassenleistung. Keramikbrackets sind dezenter, aber teurer und müssen privat bezahlt werden.


Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner

Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner

Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner sind diskrete Alternativen zur festen Spange. Je nach Ausführung für Kinder oder Erwachsene geeignet. Beide Varianten kommen vor allem bei leichteren bis mittleren Fehlstellungen zum Einsatz.

Kosten für eine Teilprothese:

  • Aktive Platte: ca. 500 – 2.000 Euro
  • Aligner: ca. 2.500 – 6.500 Euro

Erstattung durch die Krankenkasse:

  • Aktive Platte: Ja, bei Kindern mit KIG 3-5
  • Aligner: Nein, reine Privatleistung, auch bei medizinischer Indikation

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung:

  • Bis zu 100 % der Kosten sind bei Alignern oder KIG 1-2 selbst zu tragen

Kunststoffplatten mit Metallklammern gehören zu den klassischen herausnehmbaren Zahnspangen. Sie werden meist bei Kindern mit leichten Fehlstellungen eingesetzt. Aligner wie Invisalign sind dagegen moderne, transparente Schienen für Erwachsene.


Lingualspange

Lingualspange

Lingualspangen sind feste (unsichtbare) Zahnspangen, bei denen Brackets und Drähte auf der Innenseite der Zähne zur Zunge hin befestigt werden. Sie sind von außen komplett unsichtbar und werden individuell für jeden Patienten angepasst.

Kosten für eine einfache Kompositfüllung:

  • ca. 5.000 – 10.000 Euro

Erstattung durch die Krankenkasse:

  • In der Regel reine Privatleistung

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung:

  • Bis zu 100 % der Kosten selbst zu tragen

Lingualspangen eignen sich für Erwachsene mit hohen ästhetischen Ansprüchen. Fast alle Fehlstellungen lassen sich damit korrigieren.

Die Brackets werden exakt an die Zahnform angepasst, was die Behandlung besonders effektiv, aber auch kostenintensiv macht. Anfänglich kann die Aussprache leicht beeinträchtigt sein

Rundum abgesichert: Das zahlt eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen

Kostenübernahme bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2)

Kostenübernahme bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2)

Während die gesetzliche Krankenversicherung hier nicht leistet, übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen die Behandlungskosten vollständig oder anteilig, sofern der Vertrag vor Behandlungsbeginn abgeschlossen wurde.


Erstattung von Wahlleistungen

Erstattung von Wahlleistungen

Dazu gehören ästhetisch ansprechende Optionen wie Keramik– oder Mini–Brackets, transparente Aligner und innenliegende Lingualspangen. Diese Leistungen sind in der Regel nicht Teil der gesetzlichen Versorgung.



Retainer und Nachsorge

Retainer und Nachsorge

Viele Tarife übernehmen die Kosten für Retainer, die nach der aktiven Behandlungsphase eingesetzt werden, um das Behandlungsergebnis zu stabilisieren.

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  • Aligner & Lingualspangen werden erstattet
  • Ästhetischer Behandlung sind abgedeckt
  • Keine Kassenleistung? Kein Problem!

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung über Zahnspangen hinaus?

Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie nicht nur bei Zahnspangen. Je nach Tarif profitieren Sie auch von vielen weiteren Leistungen.

  • Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate oft bis zu 100 % Erstattung möglich
  • Zahnbehandlungen: Wurzelbehandlungen, Parodontose-Therapie, schmerzfreie Verfahren
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Fester jährlicher Betrag oder unbegrenzte Vorsorge
  • Bleaching: Viele Tarife decken einen Festbetrag oder sogar zu 100% Zahnaufhellungen ab
  • Sofortschutz möglich: Viele Tarife starten ohne Wartezeit

Wählen Sie einen Tarif, der genau das absichert, was Ihnen jetzt und in Zukunft wirklich wichtig ist!

Unsere Tarifempfehlungen für Zahnspangen mit unterschiedlichem Schwerpunkt

Hier sind unsere Top–Tarife mit hervorragenden Leistungen, inklusive Zahnspangen.

Tarifempfehlung für Kinder bis 18 Jahren

Tarifempfehlung für Kinder bis 18 Jahren

→ Beste Tarif: UKV – ZahnPRIVAT 100 für 20,73 € – Tarifschwerpunkt auf 5000 € Erstattung für Kieferorthopädie über Vertragslaufzeit und 100 % Erstattung für weitere Behandlungen
→ Preis–Leistungssieger:
Münchener Verein – ZahnGesund 100 für 13,30 € – Tarifschwerpunkt auf 65–100 % Erstattung für Zahnspangen, Zahnbehandlungen und mehr

Tarifempfehlung für Erwachsene

Tarifempfehlung für Erwachsene

Preise sind beispielhaft für eine 35–jährige Person

→ Preis–Leistungssieger: Concordia – ZAHN SORGLOS für 25,78 € – Tarifschwerpunkt auf 100 % Erstattung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und mehr
→ Günstigster Tarif:
Die Bayerische – ZAHN Komfort für 18, 30€ – erstattet 2000 € für kieferorthopädische Behandlungen über gesamte Vertragslaufzeit und 100 [ für weitere Zahnbehnadlungen
→ Bei angeratener Behandlung:
Die Bayerische – ZAHN Sofort + ZAHN Prestige für 58,50 € – Tarifschwerpunkt auf Soforthilfe – Leistung für Kieferorthopädie bei Unfällen

Wichtig

Diagnose “Fehlstellung” erfolgt oft schon in sehr jungen Jahren. Sobald eine Behandlungsempfehlung oder Diagnosen vom Zahnarzt dokumentiert wurde, gilt sie als angeraten. Alle Versicherer schließen diese Behandlung in der Regel aus.

So schnell rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen

Zahnspangen sind teuer. Besonders bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2), bei denen die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. In solchen Fällen gilt die komplette Behandlung als privatärztliche Leistung. Ohne Zusatzversicherung bedeutet das: hohe Eigenkosten.

Kostenfaktoren bei KIG 1-2:

  • Ausprägung der Fehlstellung
  • Art der Zahnspange
  • Material- und Laborkosten
  • Abrechnung der Arztleistung
  • Zusatzleistungen wie Retainer

Beispielrechnung: Zahnspange bei KIG 1-2

Gesamtkosten: 3.000 €

Kostenübernahme durch GKV0 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung3.000 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Sie sparen3.000 €

Berechnung auf Basis des Tarifs Münchener Verein ZahnGesund 100.

Schon gewusst?

In vielen Fällen übersteigen die Erstattungen der Versicherung die jährlichen Beiträge. So zahlt sich der Schutz schnell aus!

So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen

Kieferorthopädische Behandlungen können hohe Kosten verursachen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier finanziell entlasten. Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten:

1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?

1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?

Die Erstattungshöhe variiert je nach Tarif. Gute Tarife übernehmen bis zu 100 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.

  • Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten den vollen Betrag einer Zahnspange, inklusive Nachsorge.
  • Es gibt auch Tarife, die den Erstattungsbetrag begrenzen. Achten Sie im Vergleich unbedingt auf die Höhe der Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen.

2. Wartezeit: Wann greift der Versicherungsschutz?

2. Wartezeit: Wann greift der Versicherungsschutz?

Wann eine Zahnzusatzversicherung leistet, hängt oft von der Wartezeit im Tarif ab. Einige Anbieter bieten sofortigen Schutz.

  • Bei vielen Zahnzusatzversicherungen beträgt die Wartezeit für kieferorthopädische Leistungen zwischen 3 und 8 Monaten.
  • Wer zeitnah eine Zahnspange benötigt, sollte gezielt nach Tarifen ohne Wartezeit suchen.
  • Wichtig: Selbst Tarife ohne Wartezeit greifen nur dann, wenn noch keine ärztliche Empfehlung oder Planung vorliegt. Sobald eine Zahnspange angeraten wurde, gelten meist Ausschlüsse oder stark eingeschränkte Leistungen.

3. Angeratene oder begonnene Behandlung: Was gilt dann?

3. Angeratene oder begonnene Behandlung: Was gilt dann?

Wurde eine Zahnspange bereits vom Kieferorthopäden empfohlen oder ist die Behandlung sogar schon gestartet, leisten die meisten Zahnzusatzversicherungen dafür nicht mehr.

  • Sobald eine kieferorthopädische Maßnahme im Behandlungsplan dokumentiert wurde, gilt sie als „angeraten” – und ist bei den meisten Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

4. Summenbegrenzung: Erstattung in den ersten Jahren?

4. Summenbegrenzung: Erstattung in den ersten Jahren?

Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen in den ersten Jahren nur einen begrenzten Betrag. Häufig zwischen 1.500 und 2.500 Euro.

  • Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Erstattungshöhe für kieferorthopädische Behandlungen. Z. B. pro Versicherungsfall oder die Begrenzung auf eine festgelegte Summe über den gesamten Versicherungszeitraum.
  • Für Sie heißt das: In den ersten 12-24 Monaten ist die Erstattung gedeckelt, selbst wenn der Tarif später bis zu 100 % übernimmt.
  • Langfristig gilt: Gute Tarife heben diese Begrenzung meistens ab dem 3. bis 5. Versicherungsjahr auf. Achten Sie auch darauf, ob die Staffelung kalender- oder vertragsjahresbezogen ist.
  • Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der mindestens 2.500 Euro in den ersten zwei Jahren erstattet – ideal bei geplanter (nicht angeratener) Versorgung mit hochwertigen Zahnkronen.

Fazit
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen sollte:

  • Kieferorthopädische Behandlungen ausdrücklich abdecken
  • Leistungen auch bei KIG 3–5 anbieten
  • Keine Wartezeit haben
  • Mindestens 2.500 € in den ersten zwei Jahren erstatten
  • Klar definierte Erstattungsgrenzen und Staffelungen aufweisen

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FAQ
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen

Der ideale Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abzuschließen, ist noch vor dem ersten Zahnarztbesuch. Optimalerweise im Alter von zwei bis drei Jahren.

Zu diesem Zeitpunkt ist das Milchgebiss meist komplett vorhanden. Das Risiko, dass später eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird, nimmt allmählich zu.

Ein früher Abschluss ist entscheidend, denn viele Versicherer übernehmen keine Kosten mehr, sobald eine Zahnfehlstellung bereits festgestellt oder eine Behandlung empfohlen wurde. Außerdem profitieren Sie von günstigeren Beiträgen, je jünger Ihr Kind bei Versicherungsbeginn ist.

Wichtig: Auch im späteren Alter lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, um alle folgenden Behandlungen, wie Füllungen oder andere kieferorthopädische Maßnahmen zu versichern.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur bei KIG-Stufe 3 oder höher. Für KIG 1-2, also bei leichten Fehlstellungen, leistet die Krankenkasse nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen hier bis zu 100 % der Kosten, wenn der Vertrag rechtzeitig vor Behandlungsbeginn abgeschlossen wurde.

Bei mittleren bis schweren Fehlstellungen zahlt die gesetzliche Kasse die Regelversorgung. Unsere Zahnzusatzversicherungen übernehmen darüber hinaus ästhetische und moderne Zusatzleistungen, z. B. unsichtbare Zahnspangen, zahnfarbene Brackets oder Retainer.

Erwachsene erhalten in der Regel keine Leistung von der GKV. Selbst bei medizinischer Notwendigkeit nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise Unfälle. Eine Zahnzusatzversicherung kann die komplette Behandlung absichern, inklusive moderner Spangen wie Aligner oder Lingualtechnik, um gerade Zähne zu erhalten.

Zahnzusatzversicherungen übernehmen oft Kosten für:

  • ästhetische Varianten wie Keramikbrackets oder Invisalign

  • Lingualtechnik (unsichtbare feste Spangen)

  • Retainer nach der Behandlung

Wenn der Kieferorthopäde die Behandlung bereits empfohlen, dokumentiert oder sogar schon begonnen hat, leisten die meisten Zahnzusatzversicherungen nicht mehr für diese Maßnahme.

Ja, eine Zahnzusatzversicherung kann grundsätzlich auch nachträglich abgeschlossen werden. Allerdings werden keine Behandlungen mitversichert, die bereits begonnen oder angeraten wurden.

Sie sind sich unsicher? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ja, einige Tarife bieten Leistungen ohne Wartezeit. Allerdings nur, wenn noch keine Behandlung angeraten wurde. Wer frühzeitig abschließt, profitiert nicht nur von sofortigem Schutz, sondern auch von besseren Leistungen. Beispieltarife sind:

Für Kinder von 0–5 Jahren: Münchener Verein – ZahnGesund 100 für 1,50 € (6–15 Jahre 13,30 €) – Tarifschwerpunkt auf 65–100 % Erstattung für Zahnspangen, Zahnbehandlungen und mehr

Für Erwachsene: Concordia – ZAHN SORGLOS für 25,78 € – Tarifschwerpunkt auf 100 % Erstattung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und mehr.

Eine Zahnzusatzversicherung reduziert nicht nur finanzielle Belastungen, sondern kann Sie und Ihr Kind auch während der Zahnspangenbehandlung unterstützen.

Je nach Tarif werden Zusatzleistungen übernommen, die nicht Teil der gesetzlichen Kassenversorgung sind. Beispielsweise hochwertige Brackets, Retainer nach Abschluss der Behandlung oder professionelle Zahnreinigungen zur optimalen Mundhygiene.

Regelmäßige Kontrolltermine beim Kieferorthopäden, üblicherweise alle 4 bis 8 Wochen, sind entscheidend für den Behandlungserfolg. Je nach Tarif übernimmt Ihre Zahnzusatzversicherung auch diese Kosten.