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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung Bonusheft
Zahnarzt-Bonusheft verstehen

Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Bonusheft – Vorteile eines gepflegten Bonushefts

Es gibt Zahnzusatzversicherungen in unserem Vergleich, die berücksichtigen, ob Sie ein gepflegtes Bonusheft haben. Diese erstatten dann z. B. 85 % statt 75 % der Rechnungssumme.

Tarife nur aufgrund dieses Kriteriums (mit oder ohne Bonusheft) auszuwählen, erscheint nicht sinnvoll, da Sie damit die Tarifauswahl deutlich einschränken. Insbesondere, da nur ein kleiner Teil der Tarife eine Erhöhung der Erstattungssätze vorsieht.

Der Vorteil, wenn Sie ein gepflegtes Bonusheft haben, ist vor allem, dass für Sie alle Zahnzusatzversicherungen in Betracht kommen. Ohne ein gepflegtes Bonusheft sollten Sie auf die Zahnzusatzversicherungen mit Bonusheft verzichten.

Im Folgenden erfahren Sie:

  • die Vor- und Nachteile von Tarifen, die ein gepflegtes Bonusheft begünstigen
  • welche Zahnzusatzversicherungen ein gepflegtes Bonusheft begünstigen
  • anhand einer Beispielrechnung die vermeintlichen Vorteile eines Bonushefts

Den passenden Tarif finden
Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Bonusheft finden

Grundwissen
Was ist das Bonusheft und was bringt es?

Bonusheft verstehen
Mit einem gut geführten Bonusheft erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss bei Zahnersatzbehandlungen

Im Bonusheft wird vom Zahnarzt vermerkt, dass Sie zur Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis gewesen sind.

Das Bonusheft wirkt sich auf die Erstattung einer Regelversorgung für eine Zahnersatzbehandlung aus.

Ohne Bonusheft – 65 % Erstattung für die Regelversorgung

Wenn Sie kein Bonusheft haben oder dieses nicht regelmäßig beim Zahnarzt vorgelegt haben, beträgt Ihre Erstattung 65 %.

5 Jahre gepflegtes Bonusheft – 70 % Erstattung für die Regelversorgung

Wenn Ihr Zahnarzt 5 Jahre regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft dokumentiert hat, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 70 % für die Regelversorgung.

10 Jahre gepflegtes Bonusheft – 75 % Erstattung für die Regelversorgung

Wenn Ihr Zahnarzt 10 Jahre regelmäßig die Vorsorgeuntersuchung in Ihrem Bonusheft dokumentiert hat, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 75 % für die Regelversorgung.

Verstehen
Welche Rolle spielt das Bonusheft bei der Erstattung?

Geld sparen
Das Bonusheft hat häufig keine Auswirkung auf die gesamte Erstattungssumme (Krankenkasse + Zusatzversicherung). Nur bei folgenden Tarifausprägungen spielt das Bonusheft einen Rolle:

A) Wenn die Zahnzusatzversicherung die Erstattungssumme auf Basis des Restbetrags erstattet

Einige Zahnzusatzversicherungen erstatten prozentual von dem Restbetrag nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen höher erstatten, weil Sie ein gepflegtes Bonusheft haben, erhalten Sie auch insgesamt einen höheren Erstattungsbetrag.

Es gibt nur sehr wenige Tarife, die so kalkulieren (z. B. Deutsche Familienversicherung, UKV und Versicherungskammer Bayern).

B) Bei Tarifen, die höher erstatten, wenn Sie ein gepflegtes Bonusheft vorweisen können

Einige Zahnzusatzversicherungen zahlen höhere Erstattungssätze (z. B. 85 % statt 75 %) wenn Sie ein gepflegtes Bonusheft haben.

Auch mit dieser Besonderheit gibt es nur sehr wenige Tarife.

Keine Rolle spielt das Bonusheft bei allen Tarifen, deren Erstattung inklusive der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. So erstatten fast alle Zahnzusatzversicherungen (siehe Beispielrechnung im Folgenden).

Beispielrechnung
Welche Rolle spielt das Bonusheft bei der Erstattung am Beispiel

Beispielrechnung ohne Bonusheft
Erstattung einer Zahnzusatzversicherung mit 80 % Erstattung (inkl. GKV), wenn Sie das Bonusheft nicht gepflegt haben

1.000 € Behandlungskosten

  • 800 € Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung inklusive gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Die 800 € sind inklusive der circa 200 € Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – auf Basis des nicht gepflegten Bonushefts erhalten Sie nur 65 % der Regelversorgung

200 € Restbetrag/Eigenanteil

Beispielrechnung mit Bonusheft
Erstattung einer Zahnzusatzversicherung mit 80 % Erstattung (inkl. GKV), wenn Sie das Bonusheft gepflegt haben

1.000 € Behandlungskosten

  • 800 € Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung inklusive gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Die 800 € sind inklusive der circa 250 € Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – auf Basis des gepflegten Bonushefts erhalten Sie 75 % der Regelversorgung

200 € Restbetrag/Eigenanteil

Fazit: Obwohl die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse im Beispiel mit gepflegtem Bonusheft höher ist, wirkt sich dies nicht auf den Restbetrag (Eigenanteil) aus.

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