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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Feuersozietät Zahnzusatzversicherung
Die besten Feuersozietät Zahnzusatzversicherungen im Test 2024

    Erst vergleichen und Geld sparen!
    Feuersozietät Tarife mit anderen
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    Feuersozietät Zahnzusatzversicherung Tarife Vergleich | Test (04/24)

    Die Feuersozietät ist ein bekanntes deutsches Versicherungsunternehmen. Die Feuersozietät bietet Ihren Kunden die Tarife der UKV Versicherung an. Beide, die UKV und die Feuersozietät, gehören zum Versicherungskammer-Bayern (VKB) Konzern und damit zur Sparkassen-Finanzgruppe.

    Die Tarife werden zum gleichen Preis und mit der gleichen Leistung wie über die UKV direkt angeboten. Daher stellen wir auf dieser Seite die Tarife der UKV vor.

    Die von der Feuersozietät in Kooperation mit der UKV angebotenen Tarife überzeugen uns durch sehr gute Leistung. Der Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium beispielsweise erhält von uns die Note “Sehr gut” (1,1) und gehört damit zu den Tarifen mit der besten Leistung in unserem Vergleich. Es gibt nicht viele stärkere Tarife.

    Das umfangreiche Versicherungsangebot der UKV sollten es Ihnen ermöglichen, den passenden Zahnzusatzversicherung-Tarif zu finden. Aufgrund der großen Preisdifferenzen zwischen den Tarifen mit teilweise identischer Leistung lohnt sich ein Vergleich mit den 277 anderen Zahnzusatzversicherungen aus unsere Sicht trotzdem. Mithilfe des Tarifrechners können Sie auf einen Blick sehen, welche Zahnzusatzversicherungen für Sie infrage kommen.

    Auf dieser Seite finden Sie zusammenfassend alle Tarifvarianten der UKV Zahnzusatzversicherungen. Über den Button “Zum Testbericht” können Sie die Details zu den einzelnen Feuersozietät/UKV Tarifen anzeigen. Über den Button “Tarife vergleichen” gelangen Sie zum Vergleich mit allen 60 Gesellschaften.

    • Der beste Tarif der Feuersozietät: UKV ZahnPRIVAT Premium ist sehr gut bewertet und bietet die beste Leistung unter den 3 Tarifen der UKV.
    • Von Stiftung Warentest ausgezeichnet: Sehr gut (1,1) für Tarif ZahnPRIVAT Premium.
    • UKV ZahnPRIVAT Premium: Sie bekommen 90 % der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnreinigung (max. 120 € im Jahr) erstattet.
    • Besondere Leistungen: Bereits angeratener Zahnersatz für bis zu 3 fehlende Zähne (auch mit Heil-und Kostenplan) ist mitversichert.
    • Bei Abschluss 15 € Gutschein: Wenn Sie sich über unser Portal für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden erhalten Sie einen 15 € Gutschein für Amazon, Media Markt, Zalando, uvm.

    Vergleich
    Feuersozietät Tarife im Vergleich

    Wissensdatenbank
    Häufige Fragen zu den
    Feuersozietät Tarifen

    Was leisten die Feuersozietät Zahnzusatzversicherung-Tarife?

    • Große Unterschiede bei den Tarifen
    • Variabler Versicherungsschutz durch verschiedene Erstattungssätze und Leistungen
    • Detaillierte Darstellung der Tarifmerkmale finden sich auf der Tarifdetailseiten
    • Leistungsbeurteilungen und Testergebnisse mache spezifische Angaben zu Leistung und Erstattung

    Die UKV Zahnzusatzversicherungen sind in vier verschiedenen Tarifen verfügbar. Bei der Auswahl sollten Sie die jeweiligen Erstattungsleistungen genau beachten, da die UKV Zahnzusatzversicherung Leistungen zum Teil erheblich unterscheiden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Detailseiten, zu denen Sie mit einem Klick auf die oben dargestellten Tarifnamen gelangen.

    Der Tarif UKV ZahnVital sichert beispielsweise nicht den Bereich Zahnersatz ab, während der Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils mit 90 % abdeckt. Hinweise zu den Begrenzungen der Erstattungsleistungen finden Sie ebenfalls auf den Detailseiten. Auch ein UKV Zahnversicherung Test gibt erste Hinweise zur Eignung der Tarife, hinsichtlich individueller Vorsorgepräferenzen.


    Was sind die Aufnahmekriterien der Feuersozietät Tarife?

    • Beantwortung der Gesundheitsfragen des Versicherers ist Voraussetzung bei fast allen Tarifen
    • Lediglich beim Basis-Tarif ZahnVITAL müssen keine Gesundheitsfragen bei Antragstellung beantwortet werden
    • Gesundheitsfragen sind grundsätzlich wahrheitsgemäß zu beantworten
    • Anträge können bei bestimmten Antworten abgelehnt werden
    • Eintritt auch im höheren Alter möglich

    Wenn eine UKV Versicherung Zahnzusatzversicherung beantragt wird, sind als erstes die Gesundheitsfragen des Versicherers zu beantworten. Einzige Ausnahme stellt der Tarif ZahnVITAL dar. Bei diesem Basistarif müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.

    An sich sind die Gesundheitsfragen vor allem auf die Zahngesundheit ausgerichtet, also auf durchgeführte Parodontosebehandlungen, fehlende Zähne, Zahnersatzmaßnahmen usw., doch auch das gesamte körperliche Befinden der Versicherten kann abgefragt werden, je nach Leistungsumfang des Tarifs.

    Die Annahme des Versicherungsantrags ist abhängig von dieser Gesundheitsprüfung und kann eventuell verweigert werden. Es ist jedoch auch möglich, dass ältere Antragsteller problemlos aufgenommen werden.


    Wie sind die Beitragssätze der Feuersozietät Zahnzusatzversicherungen?

    • Eintrittsalter hat Auswirkung auf Beitragssatz
    • Beitragssatz ist höher für „ältere Antragsteller“
    • Beitragshöhe richtet sich nach Begrenzungswerten und Leistungen des jeweiligen Tarifs
    • Geschlecht hat keinen Einfluß auf die Höhe des Beitrags (Unisexkalkulation)
    • Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich gezahlt werden

    Die Beitragshöhe wird beeinflusst vom Alter der Versicherten bei Antragstellung. Je älter die Antragsteller sind, desto höher ist der aufzuwendende Beitrag. Außerdem richtet sich der Beitragssatz nach der prozentualen Erstattung bzw. nach den Leistungen, die in den Tarifen enthalten sind.

    Der Vergleichsrechner, den Sie hier nutzen können, hilft bei der Auswahl des geeigneten Tarifs und bei der Berechnung der Beitragshöhe. So können Sie die passende UKV Zahnzusatzversicherung im Vergleich ermitteln. Da die aktuellen Tarife alle geschlechtsunspezifisch kalkuliert sind, haben Männer und Frauen einer Altersgruppe den gleichen Tarifbeitrag zu leisten.

    Dies hängt mit der Umstellung auf Unisexkalkulation zusammen, die seit Januar 2013 praktiziert wird.


    Wie sind die Tarife der Feuersozietät kalkuliert?

    • Berechnung nach Art der Schadenversicherung
    • Es werden keine Altersrückstellungen während der Laufzeit gebildet
    • Dadurch kommt es zu altersabhängige Beitragserhöhungen während der Versicherungslaufzeit
    • Beitrag steigt im Schnitt aller 10 Jahre beim Verlassen einer Altersgruppe (Altersgruppentarife)

    Es wurde bei der UKV Zahnzusatzversicherung im Test als positiv bewertet, dass sie nach Art der Schadenversicherung kalkuliert wird. Dies bedeutet, dass keine Altersrückstellungen beim Versicherer gebildet werden und es während der Laufzeit altersbedingte Erhöhungen des Beitrags gibt.

    Durch diese Berechnungsart, ist der Beitragsaufwand für die Versicherten anfangs geringer als bei Tarifen die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. Bei dieser Art der Kalkulation sind nämlich die Beiträge von Beginn an erheblich teurer als bei vergleichbaren Zahnzusatzversicherungen, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind.


    Sehen die Feuersozietät Tarife Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor?

    • Keine Wartezeit bei Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Prophylaxe
    • Zahnstaffel determiniert Begrenzungswerte in den ersten Versicherungsjahren
    • Es werden insgesamt maximal 8100 Euro in den ersten 4 Jahren erstattet (90 % vom Rechnungsbetrag = 9000 Euro)
    • Weitere Daten zur Leistungsbegrenzung finden Sie auf den Tarifseiten

    Gehen Sie über die oben aufgeführten Schaltflächen auf die Detailseiten, um einen Blick auf die Versicherungsbedingungen, die Wartezeiten und die Zahnstaffel zu werfen. Es gibt bei der neuen Tarifgeneration der UKV, keine Wartezeit, die ab Versicherungsbeginn gerechnet wird. Während bei älteren Tarifen, die nun nicht mehr vertrieben werden, die Wartezeit für zahnärztliche und kieferorthopädische Maßnahmen noch 8 Monate betrug, sind nun keine Wartezeiten mehr festgeschrieben.

    Leistungen für Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, sind inzwischen direkt nach Versicherungsbeginn im tariflichen Umfang erstattungsfähig. Die sogenannte Zahnstaffel, die allen Tarifen zugrunde liegt, sieht eine maximale Erstattung von insgesamt 9000 Euro in den ersten vier Jahren vor. Wenn Sie mehr über die anfänglichen Begrenzungswerte der Tarife erfahren möchten, die sogenannte Zahnstaffel, lohnt sich ein Blick auf die entsprechende Tarifseite. Außerdem kann es hilfreich sein, sich über UKV Zahnzusatzversicherung Erfahrungen anderer Versicherter zu informieren.

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