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Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlungen: Wann lohnt sie sich?

Ihr Zahnarzt hat eine Wurzelbehandlung empfohlen oder Sie sind schon mittendrin?

Dann fragen sich viele: Zahlt eine Zahnzusatzversicherung noch?

Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen leider nicht.

Sobald die Behandlung im Plan steht oder als „angeraten“ gilt, leisten viele Versicherer nicht mehr. Auch wenn sie noch nicht begonnen hat.

Warum eine Zahnzusatzversicherung trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn Ihre aktuelle Behandlung nicht mehr versichert ist: Für künftige Zahnerkrankungen schützt Sie eine passende Zahnzusatzversicherung – dauerhaft und mit vielen Vorteilen:

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung für zukünftige Behandlungen
  • Abgesichert für moderne Verfahren
  • Niedrige Monatsbeiträge statt hoher Zahnarztkosten!

Wurzelbehandlung gesetzliche Krankenkasse: Dann wird gezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Wurzelbehandlungen nur das medizinisch Notwendige unter bestimmten Bedingungen.

Kasse zahlt, wenn:

  • Erhalt möglich: Zahn ist erhaltungswürdig
  • Wurzelkanäle behandelbar: Technisch machbar
  • Bei Backenzähnen: Zahnreihe bleibt erhalten

Kasse zahlt nicht, wenn:

  • Zahn zu geschädigt: gilt als nicht erhaltungswürdig
  • Keine Funktion: Zahn steht am Ende der Zahnreihe
  • Einsatz moderner Verfahren: z. B. Mikroskop, Laser

Nie wieder hohe Zahnarztkosten mit der richtigen Zahnzusatzversicherung

  • Bis 100 % Erstattung für moderne Wurzelbehandlungen
  • Schutz bei Revisionen, Kronen, hochwertigen Füllungen
  • Niedrige Monatsbeiträge, hohe Kostenübernahme

Wurzelbehandlung: Kosten und Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

Eine Wurzelbehandlung wird notwendig, wenn sich der Zahnnerv entzündet oder abstirbt. Ziel ist es, den natürlichen Zahn zu erhalten und nicht zu ziehen.

Doch ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich davon ab, ob der Zahn noch als erhaltungswürdig gilt.

Gilt Ihr Zahn noch als erhaltungswürdig?

Gilt Ihr Zahn noch als erhaltungswürdig?

Ob ein Zahn als erhaltungswürdig gilt, entscheidet der Zahnarzt nach einer genauen Untersuchung. Nur wenn er langfristig stabil im Mund verbleiben kann, zahlt die Krankenkasse die Wurzelbehandlung.

Der Zahn gilt als erhaltungswürdig, wenn:

  • genügend gesunde Zahnsubstanz ist noch da.

  • die Wurzel ist nicht irreparabel zerstört.

  • der Zahn durch eine Krone oder Füllung stabil versorgt werden kann

Der Zahn gilt nicht mehr als erhaltungswürdig, wenn:

  • die Wurzel irreparabel geschädigt ist.

  • zu viel Zahnhartsubstanz fehlt

  • der Zahn locker oder nicht mehr stabil im Kiefer ist

Wichtig: Wenn der Zahn nicht mehr erhaltungswürdig ist, zahlt die Krankenkasse nur das Ziehen des Zahnes (Extraktion)

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung können stark variieren. Je nach Lage des Zahns, Anzahl der Wurzelkanäle und eingesetzter Technik kann es zu hohen Eigenanteilen kommen.

Wurzelbehandlung Kosten:

Je nach Zahn und Aufwand kostet eine Wurzelbehandlung zwischen 200 und 1.000 €.

Bei Backenzähnen, komplexen Fällen oder wenn moderne Technik wie Laser oder Mikroskop verwendet wird, können zusätzliche 100 bis 500 € anfallen. Diese zahlt die Kasse nicht.

Muss die Behandlung wiederholt werden (Revision) oder ist eine Krone danach nötig, kommen schnell weitere 1.000 bis 2.500 € hinzu. Auch hier bleibt ein Großteil der Kosten bei Ihnen.

Die Kasse leistet nur teilweise
: Bei erhaltungswürdigem Zahn und wenn alle Bedingungen der Regelversorgung erfüllt sind.

Ohne Zahnzusatzversicherung liegt der Eigenanteil bei etwa 200 bis 600 €. Zum Beispiel für den Einsatz eines OP-Mikroskops, Lasers oder moderner Aufbereitungstechniken.

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung über Wurzelbehandlungen hinaus?

Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt nicht nur Wurzelbehandlungen ab. Je nach Tarif profitieren Sie auch von vielen weiteren Leistungen.

  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate oft bis zu 100 % Erstattung möglich
  • Zahnbehandlungen: Zahnfüllungen, Parodontose-Therapie, schmerzfreie Verfahren
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Fester jährlicher Betrag oder unbegrenzte Vorsorge
  • Bleaching: Viele Tarife decken einen Festbetrag oder sogar zu 100% Zahnaufhellungen ab
  • Sofortschutz möglich: Viele Tarife starten ohne Wartezeit

Wählen Sie einen Tarif, der genau das absichert, was Ihnen wirklich wichtig ist!

Deshalb lohnt sich unser Vergleich für Sie – Ihre Vorteile

  • Wir sind unabhängig & transparent
  • Über 15.000 zufriedene Kunden
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Rundum abgesichert: Das zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen

Elektronische Längenmessung für mehr Behandlungserfolg

Elektronische Längenmessung für mehr Behandlungserfolg

Mit elektronischer Längenmessung wird die Wurzelkanallänge genauer bestimmt als mit Röntgen. Das erhöht die Erfolgschancen der Behandlung.


Gründliche Kanalspülung für bessere Heilung

Gründliche Kanalspülung für bessere Heilung

Moderne elektrophysikalisch-chemische Spülungen entfernen Bakterien besonders gründlich. Dadurch sinkt das Risiko für erneute Entzündungen.


Mikroskop-Einsatz für langfristigen Erfolg

Mikroskop-Einsatz für langfristigen Erfolg

Ein Operationsmikroskop macht feinste Kanäle sichtbar und ermöglicht eine besonders gründliche Reinigung. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten auch diese moderne Technik.

Wurzelbehandlung: Unsere Tarifempfehlungen mit unterschiedlichem Schwerpunkt

Hier sind unsere Top-Tarife für Sie mit hervorragenden Zahnbehandlungen, einschließlich Wurzelbehandlung. Die Preisangaben gelten für eine versicherte Person im Alter von 35 Jahren.

➔ Preis-Leistungssieger: astra - ZahnSieger 100 für 27,99 € – Tarifschwerpunkt auf 100 % Erstattung für Wurzelbehandlung, Zahnersatz und mehr.

➔ Günstigster Tarif: Gothaer - MediZ Smile 75 für 12,00 € – Tarifschwerpunkt auf 100 % Wurzelbehandlung und 75 % Zahnersatz

➔ Bei vor mehr als 2 Jahren angeratener Behandlung: UKV - ZahnPrivat 90 für 22,70 € – Tarifschwerpunkt auf 90 % Erstattung für Zahnersatz und mehr

  • Tipp: Mit unserem einfachen Tarifvergleich finden Sie ganz einfach heraus, welcher der drei Tarife am besten zu Ihnen passt.

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Unsere Testsieger 2025: Zahnzusatzversicherungen für Wurzelbehandlungen und mehr

Diese Tarife überzeugen durch starke Leistungen für Zahnbehandlungen, faire Beiträge und hohe Kundenzufriedenheit.

So schnell rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung können je nach Aufwand stark schwanken. Eine Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen dabei, hohe Eigenkosten zu vermeiden und auch moderne Behandlungsmethoden ohne finanzielle Sorgen nutzen zu können.

Kostenfaktoren bei Wurzelbehandlung

  • Anzahl der Wurzelkanäle
  • Lage und Art des Zahns
  • Schwere der Entzündung
  • Methoden und Technik
  • Verwendete Materialien zum Zahnaufbau

Beispielkosten für eine Wurzelbehandlung am Backenzahn

Gesamtkosten: 500 €

Kostenübernahme durch gesetzl. Krankenvers.43 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung457 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung0 €
Sie sparen457 €

Berechnung auf Basis des Testsieger-Tarifs Gothaer MediZ Duo 100.

Schon gewusst?

Schon eine einzige Wurzelbehandlung und professionelle Zahnreinigung im Jahr kann Ihre Beiträge oft wettmachen. Gleichzeitig schützen Sie sich dauerhaft vor hohen Eigenanteilen – bei jeder weiteren Behandlung.

So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlungen

Eine gute Zahnzusatzversicherung kann Ihnen bei Wurzelbehandlungen viel Geld sparen. Besonders, wenn moderne Techniken oder Folgebehandlungen nötig werden. Damit Sie den passenden Tarif finden, sollten Sie bei der Suche auf folgende Punkte achten:

1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?

1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?

Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen 80–100 % der Kosten für Wurzelbehandlungen – inklusive moderner Zusatzleistungen wie Laser, OP-Mikroskop oder elektronische Längenmessung.

Achten Sie darauf, dass auch privatärztliche Verfahren abgedeckt sind, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt. Viele hochwertige Tarife decken zudem notwendige Leistungen wie Aufbaufüllungen oder Kronen nach der Behandlung mit ab.

  • Tipp: Wählen Sie einen Tarif mit mindestens 90 % Erstattung – besonders wichtig, wenn Sie Wert auf moderne und gründliche Behandlungsmethoden legen.

2. Wartezeit: Ab wann greift der Schutz?

2. Wartezeit: Ab wann greift der Schutz?

Einige Tarife erstatten ohne Wartezeit, wenn noch keine Behandlung angeraten wurde.

Wenn Sie bereits Beschwerden haben oder schnell eine Wurzelbehandlung brauchen könnten, empfiehlt sich ein Tarif ohne Wartezeit.

  • Wichtig: Eine Wurzelbehandlung darf noch nicht angeraten oder dokumentiert sein. Sonst greift der Schutz für diese Behandlung nicht mehr.

3. Angeratene oder begonnene Wurzelbehandlung: Was gilt dann?

3. Angeratene oder begonnene Wurzelbehandlung: Was gilt dann?

Wurde die Wurzelbehandlung bereits vom Zahnarzt empfohlen oder im Heil- und Kostenplan vermerkt, übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten nicht mehr.

  • Kein Schutz für bereits angeratene Behandlungen: Sobald die Maßnahme im Behandlungsplan festgehalten oder vom Zahnarzt empfohlen wurde, greift der Versicherungsschutz für diese Behandlung in der Regel nicht mehr, Sie können die allermeisten Tarife jedoch trotzdem für die Zukunft abschließen. Setzten Sie dafür die Filter im Vergleich entsprechend.

Aber: Für bereits angeratene Behandlungen gibt es ein paar wenige Tarife, die erstatten und Ihnen Sofortschutz bei angeratener Behandlung bieten. Oft mit besonderen Bedingungen oder Zuschlägen.

4. Summenbegrenzung: Wie viel wird in den ersten Jahren erstattet?

4. Summenbegrenzung: Wie viel wird in den ersten Jahren erstattet?

Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Erstattung in den ersten Vertragsjahren auf Beträge zwischen 1.500 und 2.500 Euro.

Langfristig heben gute Tarife diese Begrenzung auf. Achten Sie auch darauf, ob die Staffelung kalender- oder vertragsjahrbezogen ist.

  • Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der mindestens 2.500 Euro innerhalb der ersten zwei Jahre erstattet – ideal, wenn kurzfristig eine hochwertige Wurzelbehandlung anstehen könnte.

5. Besonderheiten bei Wurzelbehandlungen: Leistung auch ohne Kassenbeteiligung

5. Besonderheiten bei Wurzelbehandlungen: Leistung auch ohne Kassenbeteiligung

Bei Wurzelbehandlungen sollte die Zahnzusatzversicherung unabhängig von der Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse leisten.

Viele günstige Tarife zahlen nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen Teil der Kosten übernimmt (sogenannte GKV-Vorleistung).

Das kann zum Problem werden:
Wird der Zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft, zahlt die Kasse nichts – und viele günstige Zahnzusatzversicherungen dann leider auch nicht.

  • Wichtig: Ein guter Tarif übernimmt die Kosten auch dann, wenn die GKV gar nichts zahlt. Das schützt Sie besonders bei hochwertigen oder privatärztlichen Behandlungen, die die Krankenkasse grundsätzlich nicht abdeckt.

Fazit

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlung sollte Folgendes erfüllen:

  • Wurzelbehandlung ist klar als Leistung aufgeführt
  • Der Tarif erstattet mindestens 80% der Behandlung
  • Es gibt keine Wartezeit
  • Professionelle Zahnreinigung wird übernommen
  • Es gibt eine faire Staffelung der Leistungen

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  • Bis zu 100 % Erstattung für Wurzelbehandlungen
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  • Günstige Tarife – keine hohen Eigenkosten mehr

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.

Wir helfen Ihnen kostenlos den passenden Tarif für Zahnfüllungen zu finden.

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FAQ
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlung

Ja, viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif 75–100 % der Kosten für Wurzelbehandlungen. Auch für moderne Zusatzleistungen wie Laser, Mikroskop oder hochwertige Füllungen.

Wichtig: Die Behandlung darf noch nicht angeraten oder begonnen sein, wenn der Schutz greifen soll.

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und alle Kassenrichtlinien erfüllt sind. Sie übernimmt nur die Kosten für die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardbehandlung.

Moderne Verfahren wie OP-Mikroskop, Laser oder Ultraschallreinigung sind nicht enthalten, aber häufig notwendig. Diese müssen Sie privat bezahlt.

Ohne Zusatzversicherung müssen Sie je nach Aufwand und Technik mit 300 bis über 2.000 Euro Eigenanteil rechnen. Vor allem bei Backenzähnen oder Revisionen können die Kosten stark steigen.

Sobald Ihr Zahnarzt eine Wurzelbehandlung im Behandlungsplan dokumentiert oder mündlich angeraten hat, übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen die Kosten für diese Behandlung nicht mehr.

Es gibt wenige Spezialtarife (z. B. Sofortschutz-Angebote), die in begrenztem Rahmen trotzdem leisten. Beispiele hierfür sind:

Die Bayerische - ZAHN Sofort + ZAHN Smart

Preis: 9,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person

DA DirektZahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe

Preis: 10,90 € Basistarif + 29,90 € Soforthilfe (für 24 Monate), für eine 30-jährige versicherte Person


Tipp: Wenn noch nichts dokumentiert ist, kann ein schneller Abschluss helfen. Sie sind unsicher? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Gute Tarife leisten unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Vorleistung erbringt. Das ist besonders wichtig, wenn ein Zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft wird.

Achten Sie bei der Tarifwahl unbedingt auf diese Besonderheit! Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns gerne. Wir sagen Ihnen genau, welcher Tarif wann leistet.

Ja, einige Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit – allerdings nur, wenn die Behandlung noch nicht angeraten ist. Wird die Wurzelbehandlung erst nach Versicherungsbeginn neu empfohlen, können Sie sofort von den Leistungen profitieren.

In manchen Fällen ist eine Revisionsbehandlung notwendig. Auch hierfür übernehmen viele gute Zahnzusatzversicherungen die Kosten – insbesondere, wenn moderne Techniken genutzt werden.

Nach einer Wurzelbehandlung ist oft eine Krone oder eine Aufbaufüllung notwendig, um den Zahn zu stabilisieren. Eine Zahnzusatzversicherung hilft, auch diese Folgekosten zu decken – und schützt Sie bei weiteren Behandlungen in der Zukunft.

Achten Sie im Tarifvergleich auf folgende Punkte:

  • Erstattung moderner Verfahren (Laser, Mikroskop)

  • Leistung auch ohne Kassenbeteiligung

  • Kurze oder keine Wartezeit

  • Hohe Summenbegrenzung in den ersten Jahren

  • Absicherung von Revisionen und Folgekosten

  • Entwicklung der Monatsbeiträge

Unser Vergleich zeigt Ihnen die besten Tarife auf einen Blick!