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Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen: Lohnt sie sich?
Ob bei Ihren Kindern zur Korrektur von Fehlstellungen oder bei Erwachsenen aus medizinischen oder ästhetischen Gründen: Zahnspangen sind teuer.
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Zahnspangen nur unter bestimmten Voraussetzungen: Bei Kindern übernimmt sie erst ab KIG-Stufe 3. Leichte Fehlstellungen (KIG 1 und 2) werden in der Regel nicht finanziert.
Für Erwachsene zahlt die Kasse meist nur, wenn eine Zahnspange nach einem Unfall oder bei schweren Fehlbildungen medizinisch notwendig ist.
Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenkosten! Sie sorgt dafür, dass Kinder und Erwachsene genau die Zahnspangenbehandlung erhalten, die medizinisch sinnvoll und optisch unauffällig ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Schutz vor hohen Eigenanteilen
- Erstattung auch für moderne Spangen
- Niedrige Monatsbeiträge statt plötzlich hoher Zahnarztkosten
Inhaltsverzeichnis
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnspangen?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit, die anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bewertet wird.
Dann zahlt die Krankenkasse
- Unter 18 Jahren bei Kindern und Jugendlichen
- Fehlstellungen ab KIG-Stufe 3 bei medizinischer Begründung
- Nur für einfache Spangen ohne ästhetischen Extras
Dann zahlt die Kasse nicht
- KIG-Stufe 1 oder 2 bei leichten Fehlstellungen
- Erwachsene ohne schwere Kieferanomalie oder Unfallfolgen
- Zusatzleistungen wie unsichtbare Spangen
KIG-Stufen: Warum sie über die Kostenübernahme entscheiden
Ob die Krankenkasse zahlt oder nicht, hängt von der sogenannten KIG-Einstufung ab. Sie beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung und wird vom Kieferorthopäden nach festen medizinischen Kriterien vergeben.
Erstattung bei Kindern
Erstattung bei Kindern
KIG 1-2 gelten als leichte Fehlstellungen. Hier bleibt man ohne Zahnzusatzversicherung auf den gesamten Kosten sitzen.
KIG 3-5 werden als behandlungsbedürftig eingestuft. Die Krankenkasse übernimmt die Basisversorgung, Extras müssen privat erstattet werden.
Erstattung bei Erwachsenen
Erstattung bei Erwachsenen
Bei Erwachsenen beschränkt sich die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse auf seltene Ausnahmefälle und unabhängig von den KIG-Stufen.
Wichtig: Die Diagnose “Fehlstellung” erfolgt oft schon in sehr jungen Jahren. Ist die Diagnose oder der Schaden dokumentiert, erstatten Zahnzusatzversicherungen oft nicht mehr.
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Arten von Zahnspangen & Kosten ohne Zusatzversicherung
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Zahnspange variieren, abhängig von Material und Art der Spange. Ohne eine Zahnzusatzversicherung können erhebliche Eigenkosten entstehen.
Feste Zahnspange
Feste Zahnspange
Feste Zahnspangen mit Metall– oder Keramikbrackets zählen zu den am häufigsten eingesetzten kieferorthopädischen Behandlungen. Dabei werden Brackets dauerhaft auf den Zähnen befestigt.
Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner
Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner
Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner sind diskrete Alternativen zur festen Spange. Je nach Ausführung für Kinder oder Erwachsene geeignet. Beide Varianten kommen vor allem bei leichteren bis mittleren Fehlstellungen zum Einsatz.
Lingualspange
Lingualspange
Lingualspangen sind feste (unsichtbare) Zahnspangen, bei denen Brackets und Drähte auf der Innenseite der Zähne zur Zunge hin befestigt werden. Sie sind von außen komplett unsichtbar und werden individuell für jeden Patienten angepasst.
Rundum abgesichert: Das zahlt eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen
Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet bei Kindern bis zu 100 % der anfallenden Kosten bei kieferorthopädischen Leistungen, wie eine Zahnspange. Auch in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Bei Erwachsenen kann eine gute Zahnzusatzversicherung ebenfalls den Großteil der Kosten decken.
Kostenübernahme bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2)
Kostenübernahme bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2)
Während die gesetzliche Krankenversicherung hier nicht leistet, übernehmen viele Zahnzusatzversicherungen die Behandlungskosten vollständig oder anteilig, sofern der Vertrag vor Behandlungsbeginn abgeschlossen wurde.
Erstattung von Wahlleistungen
Erstattung von Wahlleistungen
Dazu gehören ästhetisch ansprechende Optionen wie Keramik– oder Mini–Brackets, transparente Aligner und innenliegende Lingualspangen. Diese Leistungen sind in der Regel nicht Teil der gesetzlichen Versorgung.
Retainer und Nachsorge
Retainer und Nachsorge
Viele Tarife übernehmen die Kosten für Retainer, die nach der aktiven Behandlungsphase eingesetzt werden, um das Behandlungsergebnis zu stabilisieren.
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Was leistet eine Zahnzusatzversicherung über Zahnspangen hinaus?
Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie nicht nur bei Zahnspangen. Je nach Tarif profitieren Sie auch von vielen weiteren Leistungen.
- Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate oft bis zu 100 % Erstattung möglich
- Zahnbehandlungen: Wurzelbehandlungen, Parodontose-Therapie, schmerzfreie Verfahren
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): Fester jährlicher Betrag oder unbegrenzte Vorsorge
- Bleaching: Viele Tarife decken einen Festbetrag oder sogar zu 100% Zahnaufhellungen ab
- Sofortschutz möglich: Viele Tarife starten ohne Wartezeit
Wählen Sie einen Tarif, der genau das absichert, was Ihnen jetzt und in Zukunft wirklich wichtig ist!
Unsere Tarifempfehlungen für Zahnspangen mit unterschiedlichem Schwerpunkt
Hier sind unsere Top–Tarife mit hervorragenden Leistungen, inklusive Zahnspangen.
Tarifempfehlung für Kinder bis 18 Jahren
Tarifempfehlung für Kinder bis 18 Jahren
→ Bester Tarif: UKV – ZahnPRIVAT 100 für 20,73 € – Tarifschwerpunkt auf 5000 € Erstattung für Kieferorthopädie über Vertragslaufzeit und 100 % Erstattung für weitere Behandlungen
→ Preis–Leistungssieger: Münchener Verein – ZahnGesund 100 für 13,30 € – Tarifschwerpunkt auf 65–100 % Erstattung für Zahnspangen, Zahnbehandlungen und mehr
Tarifempfehlung für Erwachsene
Tarifempfehlung für Erwachsene
Preise sind beispielhaft für eine 35–jährige Person
→ Preis–Leistungssieger: Concordia – ZAHN SORGLOS für 32,67 € – Tarifschwerpunkt auf 100 % Erstattung für Kieferorthopädie, Zahnersatz und mehr
→ Günstigster Tarif: Die Bayerische – ZAHN Komfort für 23,80 € – erstattet 2000 € für kieferorthopädische Behandlungen über gesamte Vertragslaufzeit und 100 [ für weitere Zahnbehnadlungen
→ Bei angeratener Behandlung: Die Bayerische – ZAHN Sofort + ZAHN Prestige für 63,70 € – Tarifschwerpunkt auf Soforthilfe – Leistung für Kieferorthopädie bei Unfällen
Wichtig
Diagnose “Fehlstellung” erfolgt oft schon in sehr jungen Jahren. Sobald eine Behandlungsempfehlung oder Diagnosen vom Zahnarzt dokumentiert wurde, gilt sie als angeraten. Alle Versicherer schließen diese Behandlung in der Regel aus.
So schnell rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen
Zahnspangen sind teuer. Besonders bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2), bei denen die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. In solchen Fällen gilt die komplette Behandlung als privatärztliche Leistung. Ohne Zusatzversicherung bedeutet das: hohe Eigenkosten.
Kostenfaktoren bei KIG 1-2:
- Ausprägung der Fehlstellung
- Art der Zahnspange
- Material- und Laborkosten
- Abrechnung der Arztleistung
- Zusatzleistungen wie Retainer
Beispielrechnung: Zahnspange bei KIG 1-2
Gesamtkosten: 2.500 €
| Kostenübernahme durch GKV | 0 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 2.500 € |
| Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | 0 € |
| Sie sparen | 2.500 € |
Berechnung auf Basis des Tarifs Münchener Verein ZahnGesund 100.
Schon gewusst?
In vielen Fällen übersteigen die Erstattungen der Versicherung die jährlichen Beiträge. So zahlt sich der Schutz schnell aus!
So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen
Kieferorthopädische Behandlungen können hohe Kosten verursachen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier finanziell entlasten. Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten:
1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?
1. Erstattungshöhe: Wie viel zahlt die Versicherung?
Die Erstattungshöhe variiert je nach Tarif. Gute Tarife übernehmen bis zu 100 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.
2. Wartezeit: Wann greift der Versicherungsschutz?
2. Wartezeit: Wann greift der Versicherungsschutz?
Wann eine Zahnzusatzversicherung leistet, hängt oft von der Wartezeit im Tarif ab. Einige Anbieter bieten sofortigen Schutz.
3. Angeratene oder begonnene Behandlung: Was gilt dann?
3. Angeratene oder begonnene Behandlung: Was gilt dann?
Wurde eine Zahnspange bereits vom Kieferorthopäden empfohlen oder ist die Behandlung sogar schon gestartet, leisten die meisten Zahnzusatzversicherungen dafür nicht mehr.
4. Summenbegrenzung: Erstattung in den ersten Jahren?
4. Summenbegrenzung: Erstattung in den ersten Jahren?
Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen in den ersten Jahren nur einen begrenzten Betrag. Häufig zwischen 1.500 und 2.500 Euro.
Fazit
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen sollte:
- Kieferorthopädische Behandlungen ausdrücklich abdecken
- Leistungen auch bei KIG 3–5 anbieten
- Keine Wartezeit haben
- Mindestens 2.500 € in den ersten zwei Jahren erstatten
- Klar definierte Erstattungsgrenzen und Staffelungen aufweisen
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