Zahnzusatzversicherungen Vergleich

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Ist eine private Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ist eine private Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar. Um die Frage beantworten zu können, ist es allerdings wichtig, den Einzelfall zu betrachten.

Grund hierfür ist die Tatsache, dass in den meisten Fällen der in der Steuererklärung maximal anzusetzende Betrag bereits durch die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist.

Allerdings ist eine Zahnzusatzversicherung nicht nur aus steuerrechtlichen Aspekten lukrativ. Aufgrund der Schließung der inhärenten Versorgungslücke, die durch die mangelnde Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten.

Zusammenfassung:

  • Die Zahnzusatzversicherung kann in der Steuererklärung angeben werden.
  • Die absetzbaren Beträge sind meist schon mit anderen Versicherungen ausgeschöpft.
  • Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich meist auch unabhängig von der steuerlichen Komponente.

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Zahnzusatzversicherung & Steuern
Ist die Angabe der Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung sinnvoll?

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, wünscht sich in den meisten Fällen, dass ein hoher Versorgungsschutz für die Zahngesundheit besteht.

Auf der anderen Seite sollen jedoch oftmals die monatlichen Belastungen nicht zu hoch sein. Um einen Anreiz für den Abschluss zu schaffen, gibt es aktuell die Möglichkeit, die geleisteten Beiträge für eine private Zahnzusatzversicherung von der Steuer abzusetzen. Hierfür muss nicht unbedingt ein Steuerberater zurate gezogen werden. Mit ein paar hilfreichen Tipps kann jeder selbst die private Zahnversicherung steuerlich absetzen.

Hierbei sollte Folgendes beachtet werden:

  • Die Beiträge sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar.
  • Es werden maximale Sonderausgaben in Höhe von 1.900 Euro/Jahr für Angestellte vom Finanzamt angerechnet (bei Selbständigen 2.800 Euro/Jahr)

Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind die Beiträge für private Zahnzusatzversicherungen steuerlich absetzbar und schmälern somit das zu versteuernde Einkommen.

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Häufige Fragen

Wo kann die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden?

  • Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss die Beiträge der Zahnzusatzversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Einzutragen sind diese im Formularfeld „Sonderausgaben“.
  • Zu beachten ist hierbei, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sodass bei bereits hohen gezahlten Krankenkassenbeiträgen die Zusatzbeiträge zur Zahnversicherung eventuell nicht voll angerechnet werden können.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, wenn Sie mir keinen steuerlichen Vorteil bringt?

  • Eine private Vorsorge sollte nicht nur aus steuerlichen Gründen gemacht werden. Natürlich kann bei der Entscheidungsfindung des Einzelnen ein Zusammenhang zwischen privater Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung bestehen. Jedoch sollte der eigentliche Beweggrund für den Abschluss einer solchen Zahnvorsorge die Schließung der bestehenden Versorgungslücke sein.
  • Da die gesetzlichen Krankenversicherungen kaum noch Zahnarztleistungen übernehmen, ist eine private Zahnzusatzversicherung für eine umfassende Absicherung ein absolutes Muss. Die privaten Zahnzusatzversicherungen im Test bieten allerdings nur zum Teil einen adäquaten Schutz vor etwaigen Zahnarztrechnungen.

Worauf sollte ich beim Vergleich der Tarife achten (ungeachtet des steuerlichen Vorteils?)

Beim Vergleich der unterschiedlichen Tarife sollte vor allem ein Augenmerk auf folgende Punkte gelegt werden:

  • Wie hoch ist die Absicherung bei der Prophylaxe (z. B. Zahnreinigung)?
  • Welche Leistungen werden beim Zahnersatz (z. B. Brücken, Implantate, Inlays) gezahlt?
  • Welche Kosten werden für Zahnbehandlungen übernommen?
  • Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen?
  • Müssen Wartezeiten eingehalten werden?
  • Wie hoch sind die Betragsbegrenzungen (Zahnstaffel)?
  • Wie erfolgt die Leistungszahlung bei bereits fehlenden Zähnen?