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ZGU70+ZBU
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Württembergische ZGU70+ZBU
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Zahnersatz
Zahnbehandlung
Zahnreinigung
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Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen Zahnersatz (Auszug) 70-80% - Erstattung für Kronen und Brücken 70-80% - Erstattung für Implantate Zahnreinigung (Auszug) 100%
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit
Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
Durch die niedrige Erstattung für Kieferortopädie ist der Tarif nicht für Kinder geeignet.
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35,65 € monatlich |
Tarifbedingungen & BewertungsdetailsTarif: ZGU70+ZBU |
Tarifbedingungen: ZGU70+ZBU Württembergische
Im Folgenden finden Sie die redaktionell bewerteten wichtigsten Passagen aus dem Tarifbedingungen des Zahnzusatzversicherungs-Tarifs ZGU70+ZBU der Versicherung Württembergische
Auszug: Allgemeine Tarifinformationen
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Zahnreinigung
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Zahnersatz
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Zahnbehandlung
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Kieferorthopädie
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BesonderheitenKeine Wartezeit |
Ausführliche Leistungsdetails: ZGU70+ZBU Württembergische
Im Folgenden finden Sie die ausführlichen Tarifbedingungen des Zahnzusatzversicherungs-Tarifs ZGU70+ZBU der Versicherung Württembergische
Zahnersatz Bewertung: 27/40
Erstattung der Regelversorgung
Die Regelversorgung ist die von der Krankenkasse propagierte Lösung, für welche gewöhnlich ein Festzuschuss gewährt wird. Dieser liegt meißt unter den Kosten beim Zahnarzt. Die Differenz wird mit diesem Leistungsbaustein erstattet.
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80% |
Erstattung für Kronen und Brücken
Bei der Behandlung eines Zahns mit Kronen oder Brücken wird folgender Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für Implantate
Bei der Behandlung eines fehlenden Zahns durch ein Implantat wird folgender Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate
Ist es notwendig, dass vor dem Implantat der Knochen neu Aufgebaut werden muss, wird folgender Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für Labortechnische Kosten
Enstehen labortechnische Kosten werden diese zu folgendem Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen
Müssen funktionsanalytische und/oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, werden sies zu folgendem Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für Inlays
Inlays sind im Labor hergestellte und speziell für den Zahn angepasste Füllungen. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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70-80% 1) |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers
Mit Veneers und Keramikverblendschalen werden leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen durch das Aufsetzen einer Verblendung auf den Zahn korrigiert. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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70-80% (max. bis 7er Zahn) 1) |
Auf welcher Basis wird erstattet?
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnersatz angewandt wird.
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vom Rechnungsbetrag |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnersatz übernommen werden.
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Sofort, keine Wartezeit |
Hinweise: 1) Regulär 70 Prozent Erstattung. Wird ein kooperierendes Dentallaboren (in Deutschland) genutzt, erhöht sich die Erstattung für hochwertigen Zahnersatz auf 80 Prozent. |
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Experteninterpretation Diese Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet auch für Aufwendungen aus dem Bereich Zahnersatz. Alle, diese Behandlungsart betreffenden, Kosten werden von der Gesellschaft zu mindestens 70 Prozent übernommen. Zu beachten ist, dass zusammen mit einer eventuellen Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 80 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages nicht überschritten werden dürfen. Dieses bedeutet, dass auch bei Regelversorgung (der wirtschaftlich günstigsten Versorgungsform) ein finanzieller Eigenbeitrag von 20 Prozent des Rechnungsbetrags von Versicherten dieser Zahnversicherung zu tragen ist. Leistungen können ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Dis bedeutet für Versicherte dieses Tarifs, dass direkt nach Versicherungsbeginn neu beginnende Zahnersatzbehandlungsmaßnahmen abgesichert sind. Damit zählt diese Württembergische Zahnzusatzversicherung zu den Tarifen mit guten Leistungen in diesem Bereich. |
Zahnbehandlung Bewertung: 29/33
Erstattung für Kunststoff-Füllungen
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Parodontalbehandlungen
Eine Parodontalbehandlung wird angewandt um Entzündungen im Zahnbereich zu reduzieren. Ziel ist es, das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Schleimhauttransplantation
Bei einer Schleimhauttransplantation wird aus dem Rachenraum Schleimhaut entnommen um diese als Zahnfleisch einzusetzen. Ziel ist es, den Zahn besser zu schützen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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0% |
Erstattung für Wurzelbehandlung
Bei einer Wurzelbehandlung, wird der abgestorbene oder entzündete Nerv aus dem Zahn entfernt. Der Zahn anschließend gefüllt, um ihn langfristig zu erhalten. Sie wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion
Die Wurzelspitzenresektion wird häufig nach einer fehlgeschlagenen Wurzelbehandlung durchgeführt. Hierbei wird durch den Kieferknochen die Wurzel freigelegt, um diese anschließend zu behandeln. Sie wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Wurzellängenmessung
Bei der Wurzellängenmessung ist eine präzisere Bestimmung des Nervenaustrittspunktes aus dem Zahn in den Kochen möglich, als bei einer Röntgenaufnahme. Darüber hinaus kann auf das Röntgen verzichtet werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Auf welcher Basis wird erstattet?
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnbehandlung angewandt wird.
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vom Rechnungsbetrag |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.
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Sofort, keine Wartezeit |
Experteninterpretation Der Bereich Zahnbehandlung wird bei dieser Zahnzusatzversicherung der Württembergische Versicherung durch den Tarifbaustein ZBU abgesichert. Dieser ersetzt generell 100 Prozent der aus Behandlungen, wie Zahnfüllungen oder Parodontalbehandlungen, entstandenen Aufwendungen. Bis auf Schleimhauttransplantationen sind alle Leistungspunkte abgesichert. Es gibt keine Wartezeit. Wodurch Versicherte dieser Württembergische Zahnversicherung direkt nach Vertragsbeginn Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlungsmaßnahmen geltend machen können. |
Zahnreinigung (Prophylaxe) Bewertung: 30/30
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mechanische Reinigung der Zähne um Parodontitis & Karies vorzubeugen. Die PZR wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Fissurenversiegelung
Bei der Fissurenversiegelung wird der Zahn mit einer dünnen Schicht überzogen (z.B. Keramik) um Karies vorzubeugen.
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Ja |
Erstattung für Fluoridierung
Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluid vor Karies geschützt. Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluorid vor Karies geschützt.
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Ja |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik
Bei der Kariesrisikodiagnostik wird das individuelle Risiko des Eintrettens von Karies bestimmt um durch ein geeignetes Prophylaxeprogramm Karies vorzubeugen.
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Ja |
Erstattung für Mundhygienestatus
Bei dem Mundhygienestatus wird der Zustand des Zahnfleisch und das Vorkommen von Plaque untersucht, um durch daraus abgleitete Maßnahmen Karies vorzubeugen.
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Ja |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich der Zahnreinigung übernommen werden.
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Sofort, keine Wartezeit |
Experteninterpretation Diese Württembergische Zahnzusatzversicherung leistet in vollem Umfang für die entstandenen Kosten aus dem Leistungsbereich Prophylaxe. Hierbei ist zu bemerken, dass im Gegensatz zu den üblichen Anwendungen vieler anderer Versicherer, auf eine summenmäßige Begrenzung der Jahresleistungen verzichtet wird und Versicherte dementsprechend nicht fürchten müssen von unerwarteten Kosten überrascht zu werden. Der umfangreiche Leistungskatalog im Bereich Prophylaxe sieht keine Einschränkungen vor. Er reicht von der professionellen Zahnreinigung (PZR) über die Kariesdiagnostik und die Erstellung eines Mundhygienestatus. Leistungen können direkt nach Versicherungsbeginn genutzt werden. Es gibt nämlich keine Wartezeit für Versicherte dieser Zahnversicherung. |
Kieferorthopädie-Leistungen
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene
Dies ist der Erstattungssatz für Kieferorthopädie bei Erwachsenen.
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0% |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2
Bei der Kieferindikationsgruppe 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist (KIG2), bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
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0% |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5
Um in die Gruppe der KIG 3-5 eingestuft zu werden, muss zumindest eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt dabei die grobe Richtung: Je stärker die Fehlstellung, desto höher die KIG. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
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0% |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Die Kieferorthopädische Funktionsanalyse wird zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses genutzt mit dem Ziel eine Therapie daraus abzuleiten. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Nein |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Die invisalign (unsichtbare Zahnspange), ist eine nahezu unsichtbare Zahnspange. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Nein |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange)
Bei der Lingualtechnik wird die Zahnspange von innen an die Zähne angebracht, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Nein |
Erstattung für Mini-Brackets
Bei den Mini-Brackets handelt es sich um deutlich kleinere und flachere Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Nein |
Erstattung für Kunststoff-Brackets
Kunststoff-Brackets sind aus Kunststoff hergestellte Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Nein |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator)
Ein Retainer (Zahnstabilisator) dient dazu eine durch kieferorthopädische Maßnahmen erreichte Zahnposition zu halten. Hier wird gezeigt, ob er übernommen wird.
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Nein |
Erstattung für farblose Bögen
Farblose Bögen stellen eine weniger auffällige Form kieferorthopädisch eingesetzter Bögen dar. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Nein |
Experteninterpretation Keine Leistungen gibt es im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung im Bereich Kieferorthopädie, was mit “mangelhaft” bewertet werden könnte. |
Besondere Leistungen
Erstattung bei Laserbehandlungen
Laserbehandungen werden in der Zahnmedizin bei diversen Behandlungen angewandt. Beispiele sind, die schonende Entfernung von Karies & Plaque sowie für chirurgische Maßnahmen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen
Bei der Vollnarkose wird mit Hilfe eines starken Schlafmittels ein künstlicher Schlaf erzeugt, sodass sie Behandlung der Zähne ohne Schmerzen für den Patienten erfolgen kann. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 2) |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung
Mit der Akkupunktur, das Einstechen von Nadeln in Akkupunkturpunkte, soll ein geringeres Schmerzempfinden während der Behandlung hergestellt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 2) |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung
In der Zahnmedizin wird die Hypnose zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt um Schmerzen für den Patienten zu lindern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 2) |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop
Das Operationsmikroskop (OP-Mikroskop) bietet dem behandelnden Zahnarzt Vorteile gegenüber der üblichen Lupenbrille durch zum Beispiel eine höherer Vergrößerung. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei CEREC-Behandlung
Die CEREC-Behandlung ist eine Digitaltechnik bei der Zahnersatz direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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70-80% 3) |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie
Bei der digitalen Volumentomographie wird mithilfe von Röntgenstrahlen ein Abbild des Gebisses erstellt. Als Hilfe zur Planung von Operationen und dem Setzen von Implantaten. Diese Methode wird mit folgendem Satz erstattet.
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0% |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
Bei der VECTOR-Technologie handelt es sich um ein Ultraschallverfahren bei dem zum Beispiel Ablagerungen auf der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird mithilfe eines schwachen Lasers und eines Photosensitizers durchgeführt, um das Keimaufkommen zu reduzieren. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests
Bei der Bakterienanalyse werden mit Hilfe eines DNA Tests die aggressivsten Bakterien analysiert um diese dann erfolgreich behandeln zu können. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen
Knirscher- und Aufbissschienen dienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz. Die Knirscher- oder Aufbissschiene wird mit Hilfe eines Abdrucks erstellt. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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70-80% 3) |
Erstattung bei DROS-Schienen
DROS Schienen sind adjustierende Aufbissschienen, zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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70-80% 3) |
Hinweise: 1) Abgesichert im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und in tariflichem Umfang, jedoch nicht als Einzelmaßnahme. 2) Akupunktur und Hypnose zur Schmerzbehandlung oder Vollnarkose werden pro Kalenderjahr mit maximal 200 Euro erstattet, wenn diese im Zusammenhang mit einer ambulanten Zahnbehandlung steht. 3) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 90 Prozent erstattet. Mit einem Kassenzuschuss eine Erstattung von 100 Prozent möglich. |
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Experteninterpretation: Befriedigende bis gute Extraleistungen unter Einhaltung strikter Grenzen bietet der Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung. Viele Extra-Leistungen sind in diesem Tarif nur gedeckt, wenn die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und nicht als Einzelmaßnahme stattfindet. Dies trifft etwa auf Laserbehandlungen ebenso zu wie auf Behandlungen mittels VECTOR-Technologie, bei der mithilfe von Ultraschall unter anderem Ablagerungen an der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden können. Auch Bakterienanalysen und DNA-Tests sowie die Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) zur Reduzierung des Keimaufkommens werden nur bei Behandlungen die im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte stattfinden erstattet. Die selbe Regelung gilt auch für den Einsatz von OP-Mikroskopen, die bessere Behandlungsmöglichkeiten bieten als die üblicherweise bei Zahnärzten eingesetzten Lupenbrillen. Bei all den bis jetzt genannten Extra-Leistungen werden 100 Prozent der Kosten erstattet, vorausgesetzt es handelt sich nicht um zahnmedizinische Einzelmaßnahmen sondern um eine Behandlung entsprechend den Regelungen der GOZ. Die Einrichtung von Knirscher- und Aufbissschienen für den Schutz der Zahnhartsubstanz sowie von DROS-Schienen zur Korrektur eines gestörten Zusammenspiels der Zähne werden insgesamt mit 70 bis 80 Prozent erstattet – abhängig davon, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung zuschießt. 100 Prozent Versicherungsleistung – allerdings nur bis zu einer Grenze von 200 Euro pro Kalenderjahr – erhalten Versicherte im Tarif ZGU70+ZBU bei Vollnarkosen während einer Behandlung sowie für Hypnose und Akupunktur zur Schmerzlinderung. Keine Leistungen im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung gibt es hingegen für die digitale Volumentomographie bei der mittels Röntgenstrahlen ein genaues Abbild des Gebisses erstellt wird sowie für Brillen und Sehhilfen. |
Allgemeine Tarifinformationen
Gibt es Gesundheitsfragen? Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
Im Rahmen von Gesundheitsfragen wird von einigen Gesellschaften erfragt, welche Befunde bereits vor Versicherungsbeginn erstellt wurden. Die betroffenen Zähne, werden dann in der Regel nicht mitversichert. Auch Gesellschaften ohne Gesundheitsfragen prüfen im Schadensfall ob bereits ein Befund durch einen Zahnarzt diagnostiziert wurde. In beiden Fällen gilt daher, Behandlungen werden meist nur dann erstattet, wenn der Zahnarzt diese erst nach Versicherungsbeginn diagnostiziert.
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Sind Zahnlücken versicherbar?
Besteht die Möglichkeit auch Zahnlücken (fehlende(r) Zahn/Zähne) mitzuversichern. Eine Behandlung dieser wird in der Regel durch die Versicherung nur ohne bereits angeratene Behandlung durch einen Zahnarzt mitversichert. Eine Zahnlücke ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
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Ja, bis zu 4 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel. |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar?
Besteht die Möglichkeit auch herausnehmbare Prothesen mitzuversichern. Eine herausnehmbare Prothesen ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
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Ja, bis zu 4 herausnehmbare Prothesen, veränderte Leistungsstaffel. |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert?
Sind auch Kronen, Brücken & Füllungen mitversichert. Eine Behandlung dieser wird durch die Versicherung nur übernommen wenn zum Versicherungsbeginn keine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
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Ja |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
Ist eine Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
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Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Übersicht, die der Zahnarzt vor dem geplanten Eingriff auf Anfrage zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet eine Kostenaufstellung der vorgesehen Maßnahmen.
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Nein, aber empfohlen |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung
Nach einer Widerrufsfrist von 30 Tagen in der ohne Angaben von Gründen der Antrag widerrufen werden kann, gilt die folgende Mindestvertragslaufzeit.
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2 Versicherungsjahre |
Leistungsbegrenzungen
Der Tarif hat folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
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Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 4000 €) |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
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Ja |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ)
Zahnärzte müssen sich aufgrund der Erstattungsfähigkeit, bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) halten. Abhängig vom Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, kann der Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Hebesatz berechnen (Multiplikator). Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Im Folgenden ist die Begrenzung des Hebesatzes angegeben.
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3,5 facher Satz |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde?
Ein Preis- und Leistungsverzeichnis definiert welche Preise vom Zahnarzt maximal für welche Leistung berechnet werden dürfen, damit diese im Rahmen der Bestattungssätze erstattet werden. Gibt es ein zugrundeliegendes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist zum Teil mit hohen Eigenleistungen für Versicherte zu rechnen.
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Nein |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung)
Leistungen die von einem Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
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Ja |
Werden Leistungen im Ausland erstattet?
Zahnärztliche Leistungen die im Ausland durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
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Ja 1) |
Wie entwickelt sich der Beitrag?
Steigt der Beitrag altersbedingt oder gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen?
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Hinweise: 1) Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 70 Prozent erstattet. Mit Kassenzuschuss ist eine Erstattung von 80 Prozent möglich. |
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Experteninterpretation: Sehr gute generelle Leistungen bietet der Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung. Brücken, Kronen und Zahnfüllungen sind naturgemäß versichert. Bis zu vier herausnehmbare Prothesen und im Fall von Zahnlücken bis zu vier fehlende Zähne sind bei geänderter Leistungsstaffel versicherbar. In den ersten vier Versicherungsjahren liegt die Leistungsbegrenzung bei insgesamt 4000 Euro, wobei Zahnbehandlungen die aufgrund eines Unfalls nötig wurden von dieser Begrenzung ausgenommen sind. Ein Heil- und Kostenplan vor einer zahnmedizinischen Behandlung wird zwar angeraten, ist aber nicht zwingend erforderlich. (Bei einem Heil- und Kostenplan erstellt der behandelnde Zahnarzt vor einer Behandlung eine überblicksmäßige Aufstellung zu den zahnmedizinischen Methden und den zu erwartenden Kosten.) Zahnbehandlungen durch private Zahnärzte sind im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung gedeckt. Auch Zahnbehandlungen die im Ausland erfolgten sind gedeckt, wobei hierbei Leistungen ohne Festzuschuss der Kasse mit 70 Prozent erstattet werden. Mit Kassenzuschuss ist eine Erstattung von 80 Prozent möglich. Wie bei den meisten neueren Zahnzusatzversicherungen ist auch im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung der Hebesatz in der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor von 3,5 begrenzt. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt, wie viel Zahnärzte für ihre Leistungen verrechnen dürfen. Für anspruchsvolle Zahnbehandlungen mit längerer Zeitdauer kommt dabei ein höherer Hebesatz zum Tragen als bei Zahnbehandlungen ohne Komplikationen, für die beim Hebesatz ein Steigerungsfaktor von 2,3 als Richtwert gilt. Nachdem bereits der Hebesatz begrenzt ist, liegt dem Tarif ZGU70+ZBU kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis vor, dass relativ detailliert vorschreibt, welche Art von zahnmedizinischen Leistungen durch die Versicherung bis zu welcher Höhe gedeckt sind – was für die Versicherten in den meisten Fällen einen Vorteil darstellt. Um einen Antrag auf Versicherung zu stellen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen geklärt werden. Eine Antragstellung im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung ist auch dann möglich, wenn bereits Zahnbehandlungen geplant oder angeraten wurden. Diese geplanten bzw. angeratenen Behandlungen sind allerdings nicht durch die Versicherung gedeckt. Die Mindestvertragslaufzeit im Tarif ZGU70+ZBU der Württembergischen Versicherung beträgt zwei Versicherungsjahre. |
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Die dargestellten Inhalte beruhen auf den AVB und Tarifbedingungen der Versicherungsgesellschaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.