Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Zahnzusatzversicherung Leistungen
Leistung & Funktionsweise einer Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet die Behandlungskosten beim Zahnarzt die Sie ansonsten selber zahlen müssten – auch für hochwertige Leistungen!

So funktioniert eine Zahnzusatzversicherung, Schritt für Schritt erklärt:

  • Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, um sich vor hohen Einmalzahlungen für Zahnarztbehandlungen zu schützen.
  • Sie lassen Sich beim Zahnarzt behandeln und wählen hochwertige Behandlungen, z. B. ein Implantat.
  • Die Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen bis 100 % der Zahnarztkosten, die durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet wurden.

In diesem Artikel lernen Sie die Leistung und Funktionsweise einer Zahnzusatzversicherung im Detail kennen.

Leistungsübersicht
Leistungsübersicht einer Zahnzusatzversicherung

Hochwertige Leistungen
Hochwertige Behandlungen mit einer Zahnzusatzversicherung

  • Keramik statt Amalgam – Hochwertige Zahnbehandlung
  • Implantate statt Prothesen – Hochwertiger Zahnersatz
  • Professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Therapie von Angstpatienten, usw. – Diverse Zusatzleistungen
  • Durchsichtige Zahnspange – Leistungen für Kinder

Kassenleistung
Standardbehandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Amalgam- und Betonfüllungen
  • Festzuschuss (max. 75 %) für die kostengünstigste Zahnersatz-Behandlungsmethode (Brücke, Prothese)
  • Zahn ziehen statt erhalten
  • Wurzelbehandlung nur bei sehr hoher Erfolgswahrscheinlichkeit (sonst ziehen)

Highlights
Tarife mit besonderen Zusatzleistungen

Was tun im Leistungsfall?
So funktioniert eine Zahnzusatzversicherung

1. Sie bekommen ein Angebot vom Zahnarzt (Heil- und Kostenplan)

Ein sogenannter Heil- und Kostenplan enthält alle für Sie vor der Behandlung relevanten Informationen.

  • Indem Sie den Heil- und Kostenplan an die gesetzliche Krankenversicherung weiterleiten, erfahren Sie wie hoch der Eigenanteil ist. Das ist Pflicht.
  • Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen müssen Sie den Heil- und Kostenplan nicht vorab einreichen.

Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, sonst benötigen Sie einen neuen Heil- und Kostenplan (für die gesetzliche Krankenversicherung).

2. Rechnung vom Zahnarzt erhalten

Die Rechnung vom Zahnarzt erhalten Sie nach abgeschlossener Behandlung meist innerhalb weniger Tage.

  • Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, der nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
  • Für eine Implantatbehandlung z. B. erhalten Sie eine Rechnung über mehrere tausend Euro.
  • Die Rechnung hat meist ein Zahlungsziel von 3–4 Wochen. Sie können die Rechnung also liegen lassen, bis Sie das Geld von der Zahnzusatzversicherung erhalten.

3. Rechnung bei der Versicherungsgesellschaft einreichen

Leiten Sie die Rechnung am besten direkt, nachdem Sie diese erhalten haben, an die Versicherungsgesellschaft weiter.

  • Die meisten Zahnzusatzversicherungen verfügen über eine eigene Rechnungs-App. Hier müssen Sie nur die Rechnung abfotografieren. Die App erledigt den Rest für Sie.
  • Anderenfalls senden Sie die Rechnung im Original an die Kontaktadresse der Versicherungsgesellschaft.

4. Nach Geldeingang von der Versicherung überweisen Sie innerhalb der Zahlungsfrist

Die allermeisten Zahnzusatzversicherungen erstatten spätestens nach 14 Tagen. In vielen Fällen können Sie sogar schneller mit einem Zahlungseingang rechnen.

  • Sie zahlen direkt nach Geldeingang die Zahnarztrechnung. So müssen Sie kein Geld auslegen.
  • Lassen Sie sich beim Bezahlen der Arztrechnung nicht zu viel Zeit. So entstehen keine Mahngebühren, die Sie dann selbst zahlen müssen.

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Zahlen
Diese Statistik spricht für eine Zahnzusatzversicherung

Für Erwachsene
Fehlende natürliche Zähne in Prozent (%) nach Altersgruppen

Fehlende Zähne in %

Das Gebiss eines Erwachsenen hat 32 Zähne (ohne Weisheitszähne 28). Mit dem Alter setzt ein altersbedingter Zahnausfall ein.


Mit jedem fehlenden Zahn im Alter steigen somit die Kosten für Zahnersatz immens.

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Hochwertige Leistungen
Worauf Sie abseits der Leistung bei der Auswahl einer passenden Zahnzusatzversicherung achten sollten

Unsere Checkliste für eine gute Zahnzusatzversicherung (abseits der reinen Erstattungshöhe)

Eine gute Zahnzusatzversicherung hat aus unserer Sicht folgende Merkmale:

  • Keine Leistungsausschlüsse für bereits fehlende Zähne

    Alle Tarife ohne Gesundheitsfragen schließen z. B. bereits fehlende Zähne aus dem Versicherungsschutz aus. Es gibt Tarife im Vergleich, die trotzdem erstatten.

  • Geringe Laufzeit (max. 12 Monate), keine Wartezeit

    Es gibt Tarife, die monatlich kündbar und solche, die nur mit einem 2-Jahresvertrag abschließbar sind. Teilweise muss 8 Monate gewartet werden, teilweise können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden.

  • Vorsicht: Angeratene oder laufende Behandlungen fast immer ausgeschlossen

    Bei angeratenen Behandlungen für fehlende oder zu ziehende Zähne gibt es Tarife, die trotzdem erstatten.

  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis des Tarifs

    Die Tarifleistung sollte immer in einem guten Verhältnis zu den monatlichen Kosten stehen, deshalb zeichnen wir immer auch einen Preis-Leistungssieger aus.

  • Die Erstattungshöhe sollten Sie natürlich nicht außer Acht lassen. Wir empfehlen eine Erstattung zwischen 80 und 100 %.

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Wann welche Leistung?
Welche Tarifleistungen sind wann besonders relevant in welcher Situation?

Stimmen und Meinungen

“Zahn­ersatz kann teuer werden – vor allem, wenn Patienten sich für eine aufwendige Versorgung wie ein Implantat entscheiden. Dann ist es gut, eine private Zahn­zusatz­versicherung zu haben – denn die Krankenkasse über­nimmt von solchen Kosten nur einen geringen Teil.“

Stiftung Warentest

FAQ
Häufig gestellte Fragen

Sind die Zahnzusatzversicherung Leistungen in den ersten Jahren beschränkt?

Ja, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Kostenerstattung in den ersten Jahren begrenzt. Das gilt für alle Tarife mit Leistung für Zahnersatz und Zahnbehandlung.

Üblicherweise wird die Leistung durch eine Leistungsstaffel (Summenbegrenzung) in den ersten 4. Jahren begrenzt. Innerhalb dieser Zeit wird ein steigender Maximalbetrag festgelegt, der an sie ausgeschüttet wird.

Sie finden die Begrenzungen am Ende der Tarifdetails zu jedem Tarif.


Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für jeden möglich?

Nein, nur gesetzlich Versicherte können eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Einige Tarife haben darüber hinaus Anforderungen an ihren Zahnzustand (keine angeratenen Behandlungen, keine fehlenden Zähne usw.)

Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf unserem Portal lohnt es sich, die Fragen zu ihrem Zahnzustand zu beantworten, damit nur Zahnzusatzversicherung Tarife anzeigt werden, die sie auch abschließen können.