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V.I.P. dental PRESTIGE
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Die Bayerische V.I.P. dental PRESTIGE
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Zahnersatz
Zahnbehandlung
Zahnreinigung
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Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen 100% - Erstattung für Parodontalbehandlungen Zahnersatz (Auszug) 80-90% - Erstattung für Kronen und Brücken 80-90% - Erstattung für Implantate Zahnreinigung (Auszug) 100% (2 mal pro Jahr zu je 80 €, insgesamt max. 160 €)
Der Tarif wurde von Stiftung-Warentest / Finanztest in der Ausgabe vom 11/2016 mit sehr gut (1,3) bewertet.
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: 3 Monate Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit
Dieser Tarif erstattet auch besondere Leistungen z.B. zur Schmerzvermeidung wie Vollnarkose, Akupunktur und Hypnose besonders gut.
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25,40 € monatlich
Angebot
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Tarifbedingungen & BewertungsdetailsTarif: V.I.P. dental PRESTIGE |
Tarifbedingungen: V.I.P. dental PRESTIGE Die Bayerische
Im Folgenden finden Sie die redaktionell bewerteten wichtigsten Passagen aus dem Tarifbedingungen des Zahnzusatzversicherungs-Tarifs V.I.P. dental PRESTIGE der Versicherung Die Bayerische
Auszug: Allgemeine Tarifinformationen
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Zahnreinigung
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Zahnersatz
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Zahnbehandlung
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Kieferorthopädie
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Besonderheiten
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Ausführliche Leistungsdetails: V.I.P. dental PRESTIGE Die Bayerische
Im Folgenden finden Sie die ausführlichen Tarifbedingungen des Zahnzusatzversicherungs-Tarifs V.I.P. dental PRESTIGE der Versicherung Die Bayerische
Zahnersatz Bewertung: 28/40
Erstattung der Regelversorgung
Die Regelversorgung ist die von der Krankenkasse propagierte Lösung, für welche gewöhnlich ein Festzuschuss gewährt wird. Dieser liegt meißt unter den Kosten beim Zahnarzt. Die Differenz wird mit diesem Leistungsbaustein erstattet.
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100% |
Erstattung für Kronen und Brücken
Bei der Behandlung eines Zahns mit Kronen oder Brücken wird folgender Satz erstattet.
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80-90% 1) |
Erstattung für Implantate
Bei der Behandlung eines fehlenden Zahns durch ein Implantat wird folgender Satz erstattet.
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80-90% 1) |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate
Ist es notwendig, dass vor dem Implantat der Knochen neu Aufgebaut werden muss, wird folgender Satz erstattet.
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80-90% 1) |
Erstattung für Labortechnische Kosten
Enstehen labortechnische Kosten werden diese zu folgendem Satz erstattet.
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80-100% 1) |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen
Müssen funktionsanalytische und/oder therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, werden sies zu folgendem Satz erstattet.
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80-100% 1) |
Erstattung für Inlays
Inlays sind im Labor hergestellte und speziell für den Zahn angepasste Füllungen. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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80-90% 1) |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers
Mit Veneers und Keramikverblendschalen werden leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen durch das Aufsetzen einer Verblendung auf den Zahn korrigiert. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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80-90% (max. bis 8er Zahn) 1) |
Auf welcher Basis wird erstattet?
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnersatz angewandt wird.
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nach 8 Monaten |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnersatz übernommen werden.
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nach 8 Monaten |
Hinweise: 1) Im Bereich Zahnersatz wird der Erstattungssatz (inkl. GKV) wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 Prozent, mindestens 5 Jahre 85 Prozent und mindestens 10 Jahre 90 Prozent. |
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Experteninterpretation Beim Thema Zahnersatz, muss bezüglich der Erstattungssätze beim Tarif V.I.P. dental Prestige zwischen den verschiedenen Versorgungsformen unterschieden werden. Wird der Zahnersatz gemäß Regelversorgung durchgeführt, werden 100 Prozent der Leistungen erstattet. Wenn die Versorgung über die Regelversorgung hinausgeht, hängt die Erstattungshöhe von den Vorsorgeuntersuchungen der letzten Jahre, vor Behandlungsbeginn ab. Können für die letzten 10 Jahre Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden, erstattet die Bayerische Zahnzusatzversicherung 90 Prozent der Aufwendungen. Wenn der Nachweis für 5 Jahre vor Behandlungsbeginn erbracht wird 85 Prozent. Wenn kein Nachweis über Vorsorgeuntersuchungen erbracht wird, werden 80 Prozent der Leistungen erstattet. Der Tarif sieht somit für alle im Detail dargestellten Leistungspunkte eine Erstattung von mindestens 80 Prozent vor. Lediglich bei der Erstattung für Veneers, sogenannten Keramikverblendschalen, liegt eine weitere Begrenzung der Erstattung vor. Es wird lediglich für die Versorgung bis zum 8er Zahn erstattet. Zahnersatzleistungen können frühestens 8 Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Hier gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. |
Zahnbehandlung Bewertung: 32/33
Erstattung für Kunststoff-Füllungen
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Parodontalbehandlungen
Eine Parodontalbehandlung wird angewandt um Entzündungen im Zahnbereich zu reduzieren. Ziel ist es, das Risiko eines Zahnverlustes zu verringern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Schleimhauttransplantation
Bei einer Schleimhauttransplantation wird aus dem Rachenraum Schleimhaut entnommen um diese als Zahnfleisch einzusetzen. Ziel ist es, den Zahn besser zu schützen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Wurzelbehandlung
Bei einer Wurzelbehandlung, wird der abgestorbene oder entzündete Nerv aus dem Zahn entfernt. Der Zahn anschließend gefüllt, um ihn langfristig zu erhalten. Sie wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion
Die Wurzelspitzenresektion wird häufig nach einer fehlgeschlagenen Wurzelbehandlung durchgeführt. Hierbei wird durch den Kieferknochen die Wurzel freigelegt, um diese anschließend zu behandeln. Sie wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung für Wurzellängenmessung
Bei der Wurzellängenmessung ist eine präzisere Bestimmung des Nervenaustrittspunktes aus dem Zahn in den Kochen möglich, als bei einer Röntgenaufnahme. Darüber hinaus kann auf das Röntgen verzichtet werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Auf welcher Basis wird erstattet?
Hier wird dargestellt, auf welche Basis der Erstatungssatz im Bereich Zahnbehandlung angewandt wird.
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vom Rechnungsbetrag |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich Zahnbehandlung übernommen werden.
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nach 3 Monaten |
Experteninterpretation Die Bayerische Zahnzusatzversicherung V.I.P. dental Prestige, hält beim Produktmerkmal Zahnbehandlung das was sie durch Ihren Namen verspricht. Erstattet werden 100 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages (inkl. GKV Leistungen), im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), bzw. Ärzte (GOÄ). Der Versicherte dieses Tarifs bekommt damit alle Zahnarztkosten, die bezüglich Zahnbehandlung anfallen, vollständig erstattet. Die Erstattung beträgt konstant bei allen im Detail untersuchten Leistungspunkten 100 Prozent vom Rechnungsbetrag. Lediglich die 3 monatige Wartezeit stellt eine negative Randnotiz dar. |
Zahnreinigung (Prophylaxe) Bewertung: 30/30
Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mechanische Reinigung der Zähne um Parodontitis & Karies vorzubeugen. Die PZR wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% (2 mal pro Jahr zu je 80 €, insgesamt max. 160 €) |
Erstattung für Fissurenversiegelung
Bei der Fissurenversiegelung wird der Zahn mit einer dünnen Schicht überzogen (z.B. Keramik) um Karies vorzubeugen.
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Ja |
Erstattung für Fluoridierung
Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluid vor Karies geschützt. Bei der Fluoridierung wird der Zahn durch Aufbringen von Fluorid vor Karies geschützt.
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Ja |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik
Bei der Kariesrisikodiagnostik wird das individuelle Risiko des Eintrettens von Karies bestimmt um durch ein geeignetes Prophylaxeprogramm Karies vorzubeugen.
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Ja |
Erstattung für Mundhygienestatus
Bei dem Mundhygienestatus wird der Zustand des Zahnfleisch und das Vorkommen von Plaque untersucht, um durch daraus abgleitete Maßnahmen Karies vorzubeugen.
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Ja |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)?
Die Wartezeit definiert nach welcher Zeit, nach Abschluss der Versicherung, Kosten für neue Behandlungen im Bereich der Zahnreinigung übernommen werden.
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Sofort, keine Wartezeit |
Experteninterpretation Beim Punkt Prophylaxe, gehört die Bayerische Zahnzusatzversicherung, Tarif V.I.P. dental Prestige zu der Spitzengruppe der getesteten Zahnzusatzversicherungen. Während viele Tarife zwar eine Kostenübernahme von 100 Prozent in den jeweiligen Tarifbedingungen festschreiben, den Maximalbetrag dann aber so deckeln, dass eine mehrmalige Durchführung von Prophylaxemaßnahmen pro Kalenderjahr nicht möglich ist, sichert diese Zahnzusatzversicherung seinen Versicherten maximal 80 Euro je Maßnahme, bis zu zweimal im Kalenderjahr zu. Dies bedeutet, dass die von Zahnärzten empfohlene Anzahl an professionellen Zahnreinigungen in der Regel ohne weitere Eigenkosten für den Versicherten durchgeführt werden kann. Auch der umfangreiche Leistungskatalog, der neben der hohen Erstattungen für PZR auch die Erstattung für Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Kariesdiagnostik und die Erstattung für die Erstellung eines Mundhygienestatus vorsieht, führt zu dem sehr positiven Gesamturteil in diesem Leistungssegment. Zudem besteht die Möglichkeit der sofortigen Inanspruchnahme aller Leistungskomponenten nach Versicherungsbeginn, da keine Wartezeiten für Prophylaxemaßnahmen gelten. |
Kieferorthopädie-Leistungen
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene
Dies ist der Erstattungssatz für Kieferorthopädie bei Erwachsenen.
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0% |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2
Bei der Kieferindikationsgruppe 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur zwar medizinisch notwendig ist (KIG2), bei welcher der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Fehlstellungen jedoch als nicht behandlungsbedürftig deklariert. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
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80% (begrenzt auf 500 €) 1) |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5
Um in die Gruppe der KIG 3-5 eingestuft zu werden, muss zumindest eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich gilt dabei die grobe Richtung: Je stärker die Fehlstellung, desto höher die KIG. Bei einer Leistung in diese Indikationsgruppe wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% (begrenzt auf 250 €) 2) |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Die Kieferorthopädische Funktionsanalyse wird zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebisses genutzt mit dem Ziel eine Therapie daraus abzuleiten. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Ja |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Die invisalign (unsichtbare Zahnspange), ist eine nahezu unsichtbare Zahnspange. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Ja |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange)
Bei der Lingualtechnik wird die Zahnspange von innen an die Zähne angebracht, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen wird.
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Ja |
Erstattung für Mini-Brackets
Bei den Mini-Brackets handelt es sich um deutlich kleinere und flachere Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Ja |
Erstattung für Kunststoff-Brackets
Kunststoff-Brackets sind aus Kunststoff hergestellte Zahnspangen-Brackets, damit die Zahnspange weniger auffällig ist. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Ja |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator)
Ein Retainer (Zahnstabilisator) dient dazu eine durch kieferorthopädische Maßnahmen erreichte Zahnposition zu halten. Hier wird gezeigt, ob er übernommen wird.
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Ja |
Erstattung für farblose Bögen
Farblose Bögen stellen eine weniger auffällige Form kieferorthopädisch eingesetzter Bögen dar. Hier wird gezeigt, ob sie übernommen werden.
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Ja |
Experteninterpretation Der Tarif “V.I.P dental PRESTIGE” bewegt sich im Bereich der Kieferorthopädie (Kfo) im oberen Mittelfeld. Bei Kindern in der Gruppe KIG 3-5 werden 100% des Rechnungsbetrages, allerdings nur bis 250 Euro je Kalenderjahr für alle anfallenden Kosten im Bereich der Kfo vom Versicherer übernommen. Bei Kindern mit der Einstufung KIG 1-2 leistet der Versicherer hingegen nur 80% des Rechnungsbetrages und dies auch nur bis max. 500 Euro pro Kalenderjahr und max. 2000 Euro insgesamt. Erwachsenen sind in Gänze von einer Bezuschussung ausgeschlossen. Konkret übernommen werden die folgenden Leistungen: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie, Lingualtechnik, Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator) und farblose Bögen. Der Anbieter leistet im Leistungsfall jeweils sofort und somit ohne Anlaufzeit. |
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Hinweise: 1) Die Erstattungshöhe ist auf 500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und es werden während der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt maximal 2000 Euro übernommen. 2) Die Erstattungshöhe ist auf 250 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. |
Besondere Leistungen
Erstattung bei Laserbehandlungen
Laserbehandungen werden in der Zahnmedizin bei diversen Behandlungen angewandt. Beispiele sind, die schonende Entfernung von Karies & Plaque sowie für chirurgische Maßnahmen. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen
Bei der Vollnarkose wird mit Hilfe eines starken Schlafmittels ein künstlicher Schlaf erzeugt, sodass sie Behandlung der Zähne ohne Schmerzen für den Patienten erfolgen kann. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung
Mit der Akkupunktur, das Einstechen von Nadeln in Akkupunkturpunkte, soll ein geringeres Schmerzempfinden während der Behandlung hergestellt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung
In der Zahnmedizin wird die Hypnose zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt um Schmerzen für den Patienten zu lindern. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% 1) |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop
Das Operationsmikroskop (OP-Mikroskop) bietet dem behandelnden Zahnarzt Vorteile gegenüber der üblichen Lupenbrille durch zum Beispiel eine höherer Vergrößerung. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung bei CEREC-Behandlung
Die CEREC-Behandlung ist eine Digitaltechnik bei der Zahnersatz direkt während der Behandlung im Labor gefertigt und eingesetzt wird. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie
Bei der digitalen Volumentomographie wird mithilfe von Röntgenstrahlen ein Abbild des Gebisses erstellt. Als Hilfe zur Planung von Operationen und dem Setzen von Implantaten. Diese Methode wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
Bei der VECTOR-Technologie handelt es sich um ein Ultraschallverfahren bei dem zum Beispiel Ablagerungen auf der Zahnwurzeloberfläche entfernt werden. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
Die Photoaktivierte Chemotherapie wird mithilfe eines schwachen Lasers und eines Photosensitizers durchgeführt, um das Keimaufkommen zu reduzieren. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests
Bei der Bakterienanalyse werden mit Hilfe eines DNA Tests die aggressivsten Bakterien analysiert um diese dann erfolgreich behandeln zu können. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen
Knirscher- und Aufbissschienen dienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz. Die Knirscher- oder Aufbissschiene wird mit Hilfe eines Abdrucks erstellt. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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100% |
Erstattung bei DROS-Schienen
DROS Schienen sind adjustierende Aufbissschienen, zur Behandlung eines gestörten Zusammenspiels der Zähne. Diese wird mit folgendem Satz erstattet.
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80-100% 2) |
Hinweise: 1) Bei medizinischer Notwendigkeit werden für Akupunktur, Narkose und Hypnose bis zu 500 € pro Jahr erstattet. Vorausgesetzt die Leistung stehen in direktem Zusammenhang mit einer zu ersetzenden Aufwendung der Bayerische Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung oder Zahnersatz. 2) Der Erstattungssatz (inkl. GKV) für den Bereich Zahnersatz, wird durch Bonushaftpflege wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 Prozent, mindestens 5 Jahre 85 Prozent und mindestens 10 Jahre 90 Prozent. |
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Experteninterpretation: Der Tarif “V.I.P dental PRESTIGE” des Versicherers “Die Bayerische” bietet im Bereich der Extraleistungen ein äußerst breites Leistungsbild. Bis auf Sehhilfen sind alle hier eingeordneten Behandlungen mit 80% – 100% abgedeckt. Bedingungslos mit 100% werden Laserbehandlungen und Aufbissschienen erstattet. Vollnarkose, Akupunktur und Hypnose hingegen werden nur bei medizinischer Notwendigkeit mit 100% und maximal 500 € pro Jahr erstattet. Voraussetzung ist außerdem, dass die Leistung in direktem Zusammenhang mit einer zu ersetzenden Aufwendung der Versicherung für Zahnbehandlung oder Zahnersatz steht. Mit 80% – 100% wird bei Behandlungen mit OP-Mikroskop, CEREC-Behandlungen, digitalen Volumentomographien, Ultraschallverfahren, PACT, DNA-Tests und DROS-Schienen erstattet. Der genaue Erstattungssatz wird hierbei inkl. GKV wie folgt erhöht: Zeitraum Bonusheft weniger als 5 Jahre 80 %, mindestens 5 Jahre 85 % und mindestens 10 Jahre 90 %. |
Allgemeine Tarifinformationen
Gibt es Gesundheitsfragen? Ja. Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
Im Rahmen von Gesundheitsfragen wird von einigen Gesellschaften erfragt, welche Befunde bereits vor Versicherungsbeginn erstellt wurden. Die betroffenen Zähne, werden dann in der Regel nicht mitversichert. Auch Gesellschaften ohne Gesundheitsfragen prüfen im Schadensfall ob bereits ein Befund durch einen Zahnarzt diagnostiziert wurde. In beiden Fällen gilt daher, Behandlungen werden meist nur dann erstattet, wenn der Zahnarzt diese erst nach Versicherungsbeginn diagnostiziert.
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Sind Zahnlücken versicherbar?
Besteht die Möglichkeit auch Zahnlücken (fehlende(r) Zahn/Zähne) mitzuversichern. Eine Behandlung dieser wird in der Regel durch die Versicherung nur ohne bereits angeratene Behandlung durch einen Zahnarzt mitversichert. Eine Zahnlücke ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
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Ja, bis zu 3 fehlende Zähne. Veränderte Leistungsstaffel. |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar?
Besteht die Möglichkeit auch herausnehmbare Prothesen mitzuversichern. Eine herausnehmbare Prothesen ist in den meisten Fällen kein Grund zum Ausschluss von der Versicherung.
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Ja |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert?
Sind auch Kronen, Brücken & Füllungen mitversichert. Eine Behandlung dieser wird durch die Versicherung nur übernommen wenn zum Versicherungsbeginn keine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde.
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Ja |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
Ist eine Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich?
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Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Übersicht, die der Zahnarzt vor dem geplanten Eingriff auf Anfrage zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet eine Kostenaufstellung der vorgesehen Maßnahmen.
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Ja |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung
Nach einer Widerrufsfrist von 30 Tagen in der ohne Angaben von Gründen der Antrag widerrufen werden kann, gilt die folgende Mindestvertragslaufzeit.
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1 Versicherungsjahr |
Leistungsbegrenzungen
Der Tarif hat folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren.
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Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 5000 €) |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet?
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Ja |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ)
Zahnärzte müssen sich aufgrund der Erstattungsfähigkeit, bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) halten. Abhängig vom Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, kann der Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Hebesatz berechnen (Multiplikator). Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Im Folgenden ist die Begrenzung des Hebesatzes angegeben.
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3,5 facher Satz |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde?
Ein Preis- und Leistungsverzeichnis definiert welche Preise vom Zahnarzt maximal für welche Leistung berechnet werden dürfen, damit diese im Rahmen der Bestattungssätze erstattet werden. Gibt es ein zugrundeliegendes Preis- und Leistungsverzeichnis, ist zum Teil mit hohen Eigenleistungen für Versicherte zu rechnen.
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Nein |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung)
Leistungen die von einem Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
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Ja, -40% Leistung |
Werden Leistungen im Ausland erstattet?
Zahnärztliche Leistungen die im Ausland durchgeführt wurden, werden wie folgt erstattet.
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Ja |
Wie entwickelt sich der Beitrag?
Steigt der Beitrag altersbedingt oder gibt es keine altersbedingten Beitragsanpassungen?
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Steigt jedes Jahr bis 68 Jahre (54,60 EUR), danach sinkt er wieder langsam. |
Experteninterpretation: Der Tarif V.I.P. dental PRESTIGE der Versicherung “Die Bayerische” kann mit guten allgemeinen Leistungen punkten. Herausnehmbare Prothesen sind in diesem Tarif ebenso versicherbar wie gewöhnliche Füllungen, Brücken und Kronen. Auch bis zu drei fehlende Zähne können – bei veränderter Leistungsstaffel – in diesem Tarif versichert werden. Zahnarztleistungen im Ausland werden refundiert. Die Leistungen von private Zahnärzte ohne Kassenzulassungen ebenso, allerdings in diesem Fall mit Abschlägen von 40 Prozent der Leistung. In den ersten vier Versicherungsjahren besteht eine Leistungsbegrenzung von insgesamt 5000 Euro, wobei unfallbedingte Behandlungen davon ausgenommen sind. Zudem gibt es, wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen neueren Datums, eine Begrenzung des Hebesatzes entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Steigerungsfaktor 3,5. Das bedeutet: Zahnärzte müssen sich beim Stellen von Rechnungen an die Vorgaben der GOZ halten. Dabei können Zahnärzte für komplizierte bzw. zeitaufwändige Behandlungen mehr verrechnen als für komplikatinslose. Ausgedrückt wird der Aufwand einer Behandlung durch den Hebesatz. So hat eine weitgehend komplikationslose Behandlung beim Hebesatz den Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Je aufwändiger die Behandlung, desto höher der Hebesatz. Im Gegensatz zum begrenzten Hebesatz gibt es im Tarif V.I.P. dental PRESTIGE der Bayerischen kein Preis- und Leistungsverzeichnis, dass im Detail regelt, welche zahnärztlichen Leistungen von der Versicherung in welcher Höhe gedeckt sind. Das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses bringt für Versicherte meist Vorteile mit sich, weil Versicherungsleistungen dadurch nicht weiter begrenzt werden. Um den Genuss des Tarifs V.I.P. dental PRESTIGE der Bayerischen zu kommen, müssen vorab einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Ein Antrag auf den Tarif kann aber auch gestellt werden, wenn zahnärztliche Behandlungen nötig bzw. geplant sind. Diese Behandlungen sind allerdings – wie bei den meisten Zahnzusatzversicherung – nicht mitversichert. Die Versicherungsbeiträge im Tarif V.I.P. dental PRESTIGE steigen mit jedem Lebensjahr bis dass der Versicherte 68 Jahre alt wird, danach sinken sie wieder. Die Mindestvertragslaufzeit ist ein Versicherungsjahr. |
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Die dargestellten Inhalte beruhen auf den AVB und Tarifbedingungen der Versicherungsgesellschaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.