Im Folgenden finden Sie unseren Testbericht sowie die Leistungsdetails des Tarif ZahnVITAL der Gesellschaft UKV. Der Testbericht ist geteilt in die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Zahnreinigung (Prophylaxe), Allgemein sowie besondere Leistungen.
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% (max. 50 € je Zahn) |
Paradontalbehandlungen | 0% |
Ab wann wird erstattet? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für Kronen und Brücken | 0% |
Erstattung für Implantate | 0% |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € pro Jahr) |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit |
Ist der Tarif für Kinder geeignet und sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Keine Erstattung |
Gibt es Gesundheitsfragen? |
Ja Gesundheitsfragen anzeigen |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartezeit Zahnreinigung: Sofort, keine Wartezeit Kieferorthopädie: Keine Erstattung |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für Kunststoff-Füllungen | 100% (max. 50 € je Zahn) | 2.5/4 |
Erstattung für Parodontalbehandlungen | 0% | 0/5 |
Erstattung für Schleimhauttransplantation | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelbehandlung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzelspitzenresektion | 0% | 0/5 |
Erstattung für Wurzellängenmessung | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 5/5 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationBeim Produktmerkmal Zahnbehandlungsmaßnahmen, arbeitet die UKV Zahnzusatzversicherung ZahnVITAL mit festen Erstattungsbeträgen. So erhalten Versicherte dieses Tarifs 50 Euro Zuzahlung für eine Kunststofffüllung und 100 Euro wenn der Zahnarzt eine Einlagefüllung (Inlay oder Onlay) zum Zahnerhalt anfertigt. Wenn man einen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 45 Euro und einen Rechnungsbetrag von 180 Euro, für eine Kunststofffüllung zugrundelegt, so verbleibt für Versicherte dieser UKV Zahnzusatzversicherung ein Eigenanteil von 85 Euro. Inkl. GKV Leistungen ergibt sich damit ein Erstattungssatz von ca. 50 Prozent. Auch für ein Inlay erstattet die GKV lediglich den oben genannten Festzuschuss, was bedeutet, dass hier der Gesamterstattungssatz noch empfindlich geringer ausfällt. Leider sind diese Beiden Behandlungsmaßnahmen auch die einzigen durch diesen Tarif abgesicherten Leistungen in diesem Bereich. Alle weiteren von uns analysierten Behandlungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Schleimhauttransplantation im Rahmen einer Parodontalbehandlung oder die Durchführung einer Wurzellängenmessung und –spitzenresektion, sind nicht durch diesen Tarif abgesichert. Für die Versorgung mit Kunststofffüllungen sowie Inlays, gilt keine Wartezeit. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung für professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100% (max. 50 € pro Jahr) | 5/10 |
Erstattung für Fissurenversiegelung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Fluoridierung | 0% | 0/4 |
Erstattung für Kariesrisikodiagnostik | 0% | 0/4 |
Erstattung für Mundhygienestatus | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 4/4 |
ExperteninterpretationIn Bezug auf das Produktmerkmal Prophylaxemaßnahmen, sieht die UKV Zahnzusatzversicherung ZahnVITAL lediglich Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (PZR) vor. Der Erstattungssatz beträgt 100 Prozent, mit einer maximalen jährlichen Kostenübernahme von 50 Euro. Damit sind in der Regel die Kosten für eine PZR nicht abgedeckt. Die von Experten empfohlene Anzahl von 2 PZR jährlich können nicht ohne einen größeren finanziellen Eigenbeitrag durchgeführt werden. Die weiteren von uns analysierten Leistungspunkte des Bereichs Prophylaxemaßnahmen, sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Somit fehlen Leistungen wie die Fluoridierung der Zähne, die Versieglung von Fissuren an Zähnen, die Durchführung einer Kariesrisikodiagnostik sowie die Erstellung eines Mundhygienestatus zur Keimbestimmung. Für die Durchführung einer PZR gilt keine Wartezeit. Versicherte dieses Tarifs können direkt nach Versicherungsbeginn die erste Behandlungsmaßnahme durchführen lassen. |
Leistungsauszug: |
Bewertung:
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Erstattung der Regelversorgung | 0% | 0/5 |
Erstattung für Kronen und Brücken | 0% | 0/5 |
Erstattung für Implantate | 0% | 0/5 |
Erstattung für Knochenaufbau Implantate | 0% | 0/4 |
Erstattung für Labortechnische Kosten | 0% | 0/3 |
Erstattung für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen | 0% | 0/3 |
Erstattung für Inlays | 100% (max. 100 € je Zahn) | 1/5 |
Erstattung für Keramikverblendschalen / Veneers | 0% | 0/4 |
Ab wann wird erstattet (Wartezeit)? | Sofort, keine Wartezeit | 6/6 |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
ExperteninterpretationWie die Tarifbedingungen der UKV Zahnzusatzversicherung ZahnVITAL aufzeigen, sieht dieser Tarif keine Leistungen bei Zahnersatzmaßnahmen vor. Versicherten dieses Tarifs muss daher bewusst sein, dass Sie bei Zahnersatz lediglich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen können, die in jedem Fall eine hohe Eigenbeteiligung vorsehen. Lediglich für die Versorgung von großflächigeren Zahnlöchern mit passgenau im Labor angefertigten Einlagefüllungen aus Keramik (Inlays), ist einer „Basis-Absicherung“ vorgesehen. Sie sind nämlich mit einem Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert, allerdings nur mit maximal 100 Euro je Zahn. Somit sind keine Leistungen für Implantate, Kronen, Brücken oder Veneers durch diesen Tarif abgesichert. Da Zahnersatz zu den teuersten Behandlungsfeldern gehört, lohnt es sich oftmals über die Mitversicherung nachzudenken. In unserem Tarifvergleich, finden sich neben den anderen UKV Zahnzusatzversicherungen auch diverse Tarife anderer Versicherungsgesellschaften, die gute und sehr gute Leistungen in diesem Segment absichern. Oftmals, wie bei den verschiedenen UKV Zahnzusatzversicherungen auch, ohne Wartezeit. |
Gibt es Gesundheitsfragen? | Ja,1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie | |
Sind Zahnlücken versicherbar? | Ja, bis zu 3 fehlende Zähne, Aufschlag 8,60 € je fehlendem Zahn. | |
Sind herausnehmbare Prothesen versicherbar? | Ja | |
Sind vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert? | Ja | |
Antragstellung trotz angeratener oder geplanter Behandlung möglich? | Nein 1) | |
Ist ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungen notwendig? | Nein, aber empfohlen | |
Mindestvertragslaufzeit & Kündigung | 2 Versicherungsjahre | |
Leistungsbegrenzungen | Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren (insgesamt max. 9000 €) | |
Werden unfallbedingte Behandlungen ohne Leistungsbegrenzungen erstattet? | Ja | |
Gibt es eine Begrenzung bei Hebesatz der Gebührenordnung für Zahnärzte? (GOZ) | 3,5 facher Satz | |
Liegt dem Vertrag ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Leistungen Zugrunde? | Nein | |
Erstattung von Privatarzt-Leistungen (ohne Kassenzulassung) | Ja | |
Werden Leistungen im Ausland erstattet? | Ja | |
Wie entwickelt sich der Beitrag? | Altersgruppentarif, Beitrag steigt zweimal währen der Laufzeit (Höchstbeitrag ist 8,73 € für das Alter 40-80 Jahre) | |
ExperteninterpretationSehr gute allgemeine Leistungen bietet der Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung. Besonders fällt in diesem Tarif die sehr großzügig bemessene allgemeine Leistungsbegrenzung von 9000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren auf - wobei unfallbedingte Zahnbehandlungen von dieser allgemeinen Leistungsgrenzen ohnehin ausgenommen sind. Bestehende Zahnfüllungen, Kronen und Brücken sind - wie bei allen guten Zahnzusatzversicherungen - auch im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung selbstverständlich versichert. Herausnehmbare Prothesen sind ebenso versicherbar, genauso wie Zahnlücken bis zu maximal drei fehlenden Zähnen. Bei letzteren wird im Tarif ZahnVITAL ein Aufschlag zum Versicherungsbeitrag pro fehlendem Zahn berechnet. Vorteilhaft im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung ist, dass sowohl Zahnbehandlungen im Ausland als auch Behandlungen durch private Zahnärzte ohne Kassenzulassung gedeckt sind. Damit Versicherungsleistungen allgemein erstattet werden, ist im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung ein eigener Heil- und Kostenplan grundsätzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben. Darin würde der behandelnde Zahnarzt - vor der Zahnbehandlung - eine Übersicht über die geplanten Zahnbehandlungen sowie eine Kostenaufstellung verfassen. So wie bei den meisten Zahnzusatzversicherungen neueren Datums, ist auch im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung der Hebesatz entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte auf das 3,5fache begrenzt. Was bedeutet dies für die Versicherten? Der Hebesatz drückt aus, wie zeitintensiv oder kompliziert eine Zahnbehandlung ist. Je aufwändiger eine Zahnbehandlung, desto höher der Hebesatz und desto mehr kann ein Zahnarzt gemäß GOZ verrechnen. Ein Hebesatz von 2,3 gilt dabei als Richtwert für weitgehend komplikationslose Zahnbehandlungen. Ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis liegt dem Versicherungsvertrag im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung nicht zugrunde - was einen Vorteil für die Versicherten darstellt. In einem Preis- und Leistungsverzeichnis wäre aufgezählt, welche Zahnarztleistungen bis zu welcher Höchstgrenze durch die Versicherung erstattet werden. Das Fehlen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses verringert in der Regel das Risiko, dass bestimmte Zahnbehandlungen durch die Versicherung nicht gedeckt sind. Vom Prinzip her ist der Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung ein sogenannter Altersgruppentarif. Das bedeutet: Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich danach, in welcher Altersgruppe sich ein Versicherter gegenwärtig befindet. Im Tarif ZahnVITAL wechseln Versicherte zweimal die Altersgruppe, wobei der Versicherungsbeitrag entsprechend angepasst wird. Die höchsten Beiträge zahlt man im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung in der Altersgruppe von 40 bis 80 Jahren. |
Erstattung Kieferorthopädie für Erwachsene | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 2 | 0% | |
Erstattung Kieferorthopädie für Kinder – KIG 3-5 | 0% | |
Erstattung für Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein | |
Erstattung für Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange) | Nein | |
Erstattung für Mini-Brackets | Nein | |
Erstattung für Kunststoff-Brackets | Nein | |
Erstattung für Retainer (Zahnstabilisator) | Nein | |
Erstattung für farblose Bögen | Nein | |
Auf welcher Basis wird erstattet? | vom Rechnungsbetrag | |
Ab wann wird erstattet? (Wartezeit) | Keine Erstattung | |
Ist der Tarif für Kinder geeignet & sinnvoll? | Nein, da der Tarif keine Erstattung im Bereich Kieferorthopädie vorsieht, ist dieser nicht für Kinder geeignet. | |
ExperteninterpretationDer Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung sieht keine Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie vor. Aus diesem Grund ist er im Bereich Kieferorthopädie mit “mangelhaft” zu bewerten. |
Erstattung bei Laserbehandlungen | 0% | |
Erstattung bei Vollnarkose bei der Behandlungen | 0% | |
Erstattung bei Akupunktur zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Hypnose zur Schmerzlinderung | 0% | |
Erstattung bei Behandlungen mit OP-Mikroskop | 0% | |
Erstattung bei CEREC-Behandlung | 0% | |
Erstattung bei digitaler Volumentomographie | 0% | |
Erstattung bei VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren) | 0% | |
Erstattung bei Photoaktivierte Chemotherapie (PACT) | 0% | |
Erstattung Bakterienanalysen und DNA-Tests | 0% | |
Erstattung bei Knirscher- und Aufbissschienen | 0% | |
Erstattung bei DROS-Schienen | 0% | |
Erstattung Brillen und Sehhilfen | 0% | |
ExperteninterpretationTrotz seiner sehr guten allgemeinen Leistungen werden im Tarif ZahnVITAL der UKV Versicherung keinerlei Extra-Leistungen erstattet. In diesem Zusammenhang muss er deshalb mit “mangelhaft” bewertet werden. |
Die Kunststoff-Füllungen sind Füllungen in Zahnfarbe die in weichem Zustand das Loch füllen und dort gehärtet werden. Diese werden mit folgendem Satz erstattet.
Zahnbehandlung (Auszug)
100% - Erstattung für Kunststoff-Füllungen
0% - Erstattung für Parodontalbehandlungen
Zahnersatz (Auszug)
0% - Erstattung für Kronen und Brücken
0% - Erstattung für Implantate
Zahnreinigung (Auszug)
100% (max. 50 € pro Jahr)
Die Wartezeit definiert wann nach Versicherungsbeginn Kosten für Behandlungen übernommen werden:
Zahnbehandlung: Sofort, keine Wartzezeit
Zahnersatz: Sofort, keine Wartzezeit
Zahnreinigung: Sofort, keine Wartzezeit
Folgende Gesundheitfragen müssen beantwortet werden:
1.)Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen oder bei komplettem Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen (außer den Weisheitszähnen)? (Beantwortung bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahren)
2.) Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden? (Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für die fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne, die in Frage 1 angegeben wurden) Bei Bejahung: Ablehnung
3.) Besteht eine Parodontose/Parodontitis? Bei Bejahung: Leistungsausschluß für Parodontosebehandlungen
4.) Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bei ZahnPRIVAT Premium bis Eintrittsalter 19 Jahre). Bei Bejahung: Leistungsausschluss für Kieferorthopädie