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Zahnzusatzversicherungen Vergleich

Provinzial Zahnzusatzversicherung
Die besten Provinzial Zahnzusatzversicherungen im Test 2024

    Erst vergleichen und Geld sparen!
    Provinzial Tarife mit anderen
    Gesellschaften vergleichen


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    Provinzial Zahnzusatzversicherung Tarife Vergleich | Test (04/24)

    Die Provinzial Versicherung ist ein in Deutschland tätiges Versicherungsunternehmen, das in Kooperation mit der UKV Versicherung einige hochwertige Zahnzusatzversicherung-Tarife anbietet.

    Als Expertenportal für Zahnzusatzversicherungen vergleichen wir nur die Zahnzusatzversicherungen der Provinzial (bzw. UKV) mit den Tarifen der anderen 60 Gesellschaften.

    Der leistungsstärkste Tarif der UKV ist der Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium. Wir bewerten die Leistung mit der Note Sehr gut (1,1). Der Tarif verfehlt damit nur knapp die Bestnote von 1,0. Es gibt nur sehr wenige Tarife in unserem Vergleich, die bessere Leistung bieten als dieser Tarif.

    Im Preis-Leistungsvergleich schließen die Tarife im Mittelfeld ab. Abhängig von der individuellen Situation können die über die Provinzial angebotenen Tarife der UKV trotzdem ideal sein.

    Ein Highlight der von der Provinzial in Kooperation mit der UKV angebotenen Tarife ist, dass fehlende Zähne auch dann mitversichert werden können, wenn eine Behandlung bereits angeraten wurde und sogar auch dann noch, wenn ein Heil- und Kostenplan vorliegt. Das bieten nur die wenigsten Zahnzusatzversicherungen.

    Da die Provinzial Zahnzusatzversicherung kein hauseigenes Produkt ist, sondern die Tarifvarianten des Kooperationspartners UKV - Union Krankenversicherung AG vertrieben werden, finden Sie im Folgenden die Tarife der UKV ohne das Provinzial Logo.

    Für den Vergleich mit über 277 weiteren Zahnzusatzversicherungen, müssen Sie lediglich Ihr Geburtsdatum einstellen und auf „Vergleichen“ klicken.

    • Der Provinzial Top Tarif: UKV ZahnPRIVAT Premium ist der beste Tarif der Provinzial und somit auch einer der besten Tarife in unserem Vergleich.
    • Stiftung Warentest Bewertung: UKV ZahnPRIVAT Premium (Note 1,0 / Sehr gut)
    • ZahnPRIVAT Premium: Der Tarif bietet 90 % Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnreinigung (max. 120 € im Jahr).
    • 15 € Gutschein als Dankeschön: Gutschein von Amazon, Media Markt, Zalando, uvm. - wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung über unser Portal abschließen.
    • Unsere Experten beraten Sie kostenlos: Gerne beraten wir Sie kostenlos und umfangreich zu allen Tarifen per Telefon und E-Mail.
    • Kostenloses & unverbindliches UKV Angebot: Wir stellen Ihnen Ihr Angebot direkt online, per E-Mail oder auf Wunsch kostenlos per Post zur Verfügung.

    Vergleich
    Provinzial Tarife im Vergleich

    Wissensdatenbank
    Häufige Fragen zu den
    Provinzial Tarifen

    Was leisten die Provinzial Zahnzusatzversicherung-Tarife?

    • ZahnPlus – Leistungen für Zahnersatz
    • ZahnVital – Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlungen
    • ZahnPremium – Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie
    • Zahntarife + KombiPrivat – zusätzliche Gesundheitsleistungen wie z.B. Impfungen oder Brillen

    Die Provinzial Versicherung bietet aktuell insgesamt vier verschiedene Zahnzusatztarife ihres Kooperationspartners UKV an. Bei den Tarifen ZahnVITAL, ZahnPRIVAT Optimal, ZahnPRIVAT Kompakt und ZahnPRIVAT Premium handelt es sich um reine Zahnzusatzversicherungstarife. In der Vergangenheit wurden zudem sogenannte Kombitarife vertrieben (ZahnVital + KombiPrivat, ZahnPlus + KombiPrivat sowie ZahnPremium + KombiPrivat).

    Durch sie waren weitere Gesundheitsleistungen abgesichert. Den umfassendsten Versicherungsschutz der Provinzial Zahnzusatzversicherungen bietet der Tarif ZahnPRIVAT Premium. Dieser Premiumtarif der Zahnversicherung der Provinzial enthält Leistungen aller Leistungskategorien - Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnreinigung/Prophylaxe und Kieferorthopädie. Alle weiteren Zahnzusatzversicherungen, sichern weitaus geringere Leistungsniveaus ab.


    Was sind die Aufnahmekriterien der Provinzial Tarife?

    • Versicherbar sind alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
    • Es muss eine deutsche Versandadresse und ein deutsches Bankkonto vorhanden sein
    • Es sind für fast alle Tarife Gesundheitsfragen zu beantworten - Ausnahme ZahnVITAL (keine Gesundheitsfragen)
    • Laufende oder angeratene Behandlungen können zum Ausschluss oder zur Ablehnung des Antrags führen
    • Fehlen mehr als 3 Zähne, wird der Antrag abgelehnt und es kommt kein Vertrag zustande
    • Bis zu 3 fehlende Zähne können gegen einen Beitragszuschlag von 8,60 € je Zahn mitversichert werden

    Alle Versicherten der GKV können eine Zahnzusatzversicherung bei der Provinzial abschließen. Grundvoraussetzung sind lediglich eine Wohnanschrift/Postanschrift in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto. Bei mehr als drei fehlenden Zähnen, wird der Antrag jedoch abgelehnt und ein Vertrag kommt nicht zustande. Fehlen bis zu 3 Zähne, können diese gegen einen Beitragszuschlag von 8,60 Euro je Zahn mitversichert werden.

    Die Mindestvertragsdauer für alle Provinzial Zahnzusatzversicherung Tarife der UKV, beträgt zwei Versicherungsjahre. Nach Ablauf der ersten beiden Versicherungsjahre kann der Vertrag jährlich zum Ablauf gekündigt werden. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen, sind nicht mitversichert. Einzige Ausnahme bilden dabei Behandlungsmaßnahmen für die bereits fehlenden bzw. zu ziehenden Zähne. Diese können sogar bei bereits bestehenden Heil- und Kostenplänen gegen Aufpreis versichert werden.


    Wie sind die Beitragssätze der Provinzial Zahnzusatzversicherungen?

    • Der Beitrag ist abhängig vom Tarif
    • Zudem hat das Eintrittsalter maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Beitrags

    Die Beitragshöhe zur Zahnzusatzversicherung der Provinzial hängt vom Eintrittsalter in die Versicherung und vom gewählten Tarif ab. Der Tarif ZahnVital gilt als Basistarif mit dem geringsten Leistungsumfang und den günstigsten Prämien.

    Der Tarif ZahnPRIVAT Premium hingegen gehört zum Premiumsegment des Bereichs Zahnzusatzversicherung und weist daher den umfangreichsten Versicherungsschutz mit gleichzeitig den höchsten Beiträgen auf. Je jünger der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist, desto günstiger fällt der Beitrag aus.


    Wie sind die Tarife der Provinzial kalkuliert?

    • Alle Tarife der UKV sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert
    • Somit werden keine Altersrückstellungen gebildet
    • Es handelt sich um sogenannte Altersgruppentarife
    • Beim Verlassen einer Altersgruppe ändert sich der Beitrag entsprechend der Tarifkalkulation
    • Es kommt somit zu Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit

    Die Kalkulation der Provinzial Zahnzusatztarife erfolgte in der vergangenen Tarifgeneration noch nach unterschiedlichen Modellen. Während bei den Tarifen ZahnVital und ZahnVital + KombiPrivat keine Altersrückstellungen gebildet wurden und die Versicherungsbeiträge entsprechend mit zunehmendem Alter des Versicherten ansteigen konnten (Altersgruppentarife), wurden Altersrückstellungen zur Prämienkalkulation in den Tarifen ZahnPlus und ZahnPremium sowie in den entsprechenden Kombitarifen mit KombiPrivat Leistungen gebildet.

    Dies bedeutete, dass bei diesen Tarifvarianten keine altersbedingten Prämienanpassungen vorgenommen wurden. Die heutige Tarifgeneration der UKV Zahnzusatzversicherung, die durch die Provinzial vertrieben wird, besteht nur noch aus Tarifen die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind. Dies bedeutet für Versicherte, dass sie von anfänglich sehr niedrigen Beitragssätzen partizipieren - verglichen mit Tarifen die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wurden, die ein ähnliches Leistungsniveau absichern.


    Sehen die Provinzial Tarife Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor?

    • Es gelten keine Wartezeiten
    • Es gilt eine Leistungsbegrenzung in den erst 4 Versicherungsjahren (Zahnstaffel)
    • Es werden maximal insgesamt 90 % von 9000 Euro in den ersten 4 Versicherungsjahren übernommen (8100 Euro)
    • Die Zahnstaffel/Leistungsbegrenzung entfällt wenn eine Behandlungsmaßnahme aufgrund eines Unfalls notwendig wird

    Alle UKV Tarife die als Provinzial Zahnzusatzversicherung vertrieben werden, sehen keinerlei Wartezeiten ab Versicherungsbeginn vor. Während die alte Tarifgeneration noch Wartezeiten von drei bis acht Monaten vorsah, sind Behandlungsmaßnahmen des Bereichs Zahnreinigung/Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie direkt nach Versicherungsbeginn im tariflichen Umfang abgesichert.

    Allerdings gilt bei allen Tarifen in den ersten vier Versicherungsjahren eine sogenannte Zahnstaffel (Erstattungsbegrenzung). So stehen dem Versicherten insgesamt maximal 90 Prozent von 9000 Euro (8100 Euro) in den ersten vier Versicherungsjahren an Leistungen zur Verfügung. Im Vergleich ist dies ein sehr guter Wert.

    Oftmals sehen die Zahnstaffeln anderer Gesellschaften einen Wert von insgesamt maximal 4000 Euro in den ersten 4-5 Jahren vor. Sollte allerdings beispielsweise eine Zahnersatzmaßnahme aufgrund eines Unfallereignisses notwendig werden, entfällt die Begrenzung der Zahnstaffel und es wird im vollen tariflichen Umfang geleistet. Gleiches gilt für Behandlungsmaßnahmen ab dem 5. Versicherungsjahr. Sie sind unbegrenzt im tariflichen Umfang versichert.

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